Kampf dem Baulärm?

Nicht nur den Laubbläsern soll es an den Kragen gehen, auch den Heimwerkern und Rasenmähern. Denn die Zeiten der Kurruhe werden derzeit überarbeitet und ein Entwurf zu Beginn des nächsten Jahres dem Gemeinderat vorgelegt.

Auch in der Jägerstraße in Bad Wiessee befindet sich derzeit eine große Baustelle.
Auch in der Jägerstraße in Bad Wiessee befindet sich derzeit eine große Baustelle.

Schon ab sieben Uhr ist in im Kurort Bad Wiessee lautes Bohren, Hämmern oder Rasenmähen erlaubt. Zumindest von Montag bis Samstag. Dies wird sich nun ändern. Denn Geschäftsleiter Michael Herrmann entwirft derzeit eine neue Immissionsschutz-Verordnung für die Gemeinde. Sein Blick richtet sich auch auf den „gewerblichen Sektor“, sprich den Baulärm allerorten, der „nur relativ schwach von der bisherigen Verordnung umfasst ist“.

Im Blick hat Herrmann wohl dabei die zahlreichen Baustellen, die sich demnächst auftun könnten: auf dem Jodbad-Areal, dem ehemaligen Brenner-Park, dem Sport-Hotel in der Hirschbergstraße oder einem möglichen Hotelkomplex an der Seepromenade. Dann dürfte es mit der Kurruhe dahin sein. Um dem einen Riegel vorzuschieben, soll nun „eine zeitgemäße Rechtsgrundlage zum Schutz der Bürger und Gäste durch privaten und gewerblichen (Bau-) Lärm“, so Herrmann, verabschiedet werden. Damit es so kommt, müssen Einheimische wie Touristen zur Mittagszeit einen Kompromiss eingehen.

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Mittagsruhe soll „modifiziert“ werden

Für Bad Wiessee als Kurort gilt bislang neben der normalen Ruhezeit von 20 bis sieben Uhr auch eine sogenannte Kurruhe von 13 bis 15 Uhr. Zu diesen Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen sind sowohl größere Bau- als auch laute Garten- oder Hausarbeiten verboten. Ansonsten darf in Wiessee aber fleißig gebohrt, gehämmert oder der Rasen gemäht werden. Immerhin von 15. März bis 1. November.

Im Winter gibt es mittags bislang keine Kurruhe. Dies soll nun ganzjährig auch für die neue Immissionsschutz-Verordnung gelten. Die Zeiten sollen „modifiziert“ werden. Nach Herrmanns Vorstellungen heißt dies: „morgens länger Ruhe, dafür die Mittagszeiten verschieben und anpassen“. Zudem will er, dass „unsägliche Neuerungen wie Laubbläser etc. besonders berücksichtigt werden“.

Rücksicht auf Baufirmen

Konkret könnte dies bedeuten, dass bis acht Uhr morgens Ruhe herrschen soll. Dies würde auch den Einheimischen zugutekommen. Auch viele der Berufstätigen aus dem Tal sind um sieben Uhr morgens noch zu Hause und wünschen sich Ruhe. Zudem könnte das Ruhegebot auch abends von derzeit 20 Uhr auf 19 Uhr vorverlegt werden. Um einen Teil der damit verlorengehenden Arbeitszeit zu kompensieren, ist für Herrmann die mittägliche Kurruhe nicht mehr tabu.

Auch die Interessen der Baufirmen müssten gewahrt werden. Jede Stunde, in der Firmen ihre Maschinen und das Personal nicht beschäftigen könnten, koste Geld, sodass im Gegenzug die Mittagsruhe um eine Stunde auf dann 13 bis 14 Uhr verkürzt werden könnte.

Diese Regelung dürfte bei Gästehäusern mit überwiegend älteren Urlaubern auf wenig Verständnis stoßen. Für sie ist die Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr nach wie vor von großer Bedeutung. Für Vermieter mit jüngeren Gästen sei ein zweistündiges Ruhegebot über die Mittagszeit weniger wichtig, ist aus Gastgeberkreisen zu hören.

In Tegernsee
Von Bad Wiessee bis nach Tegernsee – von einer einheitlichen Regelung im Tal sind die Gemeinden weit entfernt.

Eine taleinheitliche Regelung gibt es nicht. Dazu bedarf es eines entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses aller fünf Kommunen. Und der ist talweit nicht in Sicht. Zuletzt befasste sich der Wiesser Gemeinderat im Juni 2009 mit marginalen Änderungen der derzeit noch gültigen Immissionsschutz-Verordnung. Auch damals wurde daran erinnert, dass zum Beispiel Feuerwerke vor 22 Uhr abgebrannt sein sollen.

Und die Realität? Kaum jemand hält sich daran. So wird es wohl auch der neuen Verordnung im nächsten Jahr ergehen, denn sie ist ein stumpfes Schwert. Geldbußen mit bis zu 500 Euro schrecken keinen Baulöwen. Sie sind vermutlich einkalkuliert.

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