Am 8. Dezember vergangenen Jahres hatte die Tegernseer Tal Tourismus GmbH (TTT) ein paar „redaktionelle Änderungen“ in ihrer Satzung beschlossen. Allerdings unter Vorbehalt. Denn die Talgemeinden – als Gesellschafter der TTT – müssen diesen Änderungen zustimmen. Bis auf die Gemeinde Gmund hatten alle anderen bereits ihr Einverständnis gegeben.
Bei den Änderungen sei es lediglich um “nachträgliche redaktionelle Anpassungen” gegangen, erklärt TTT-Geschäftsführer Christian Kausch auf Nachfrage, “nicht um neue Entscheidungen”. Weil es ihm persönlich wichtig war, die Grundlagen seiner täglichen Arbeit anzupassen, habe er einige Korrekturen vorgenommen. Jetzt bekam er dafür auch das einstimmige Okay vom Gmunder Gemeinderat. Geändert wurde unter anderem Paragraf 5 der alten Satzung. Darin heißt es:
[…] im Übrigen sind die Aufgaben des Geschäftsführers im Geschäftsführervertrag niedergelegt.
Aus “Geschäftsführervertrag” wurde “Geschäftsordnung”: “[…] im Übrigen sind die Aufgaben des Geschäftsführers in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung niedergelegt.” Der neue Wortlaut verdeutlicht lediglich die Rechtsform der Gesellschaft als GmbH, hat aber ansonsten keinerlei Auswirkungen.
Weiterhin muss die Gesellschafterversammlung nicht mehr am Sitz der Gesellschaft einberufen werden (Paragraf 6). Vereine dürfen sich künftig nicht mehr durch eines ihrer Mitglieder vertreten lassen, sondern müssen dies tun – genau wie die anderen „(…) durch einen anderen Gesellschafter oder durch ein kraft Gesetz der Verschwiegenheit verpflichtetes Mitglied der rechts- oder steuerberatenden Berufe.“
Tourismusbeirat statt privater Träger
Komplett weggefallen ist der Passus, die privaten Träger seien verpflichtet, einen finanziellen Beitrag an die TTT zu zahlen. Bei den “privaten Trägern” beziehungsweise früheren Gesellschaftern handelte es sich um die Kreissparkasse, die Wallbergbahn, die Offensive Tegernseer Tal (OTT), den Kur- und Verkehrsverein Bad Wiessee, den Verkehrsverein Rottach-Egern und den Bund der Selbständigen. Aufgrund von EU-Rechtsvorgaben sind diese Anfang 2015 aus dem Unternehmen ausgeschieden. Seit diesem Zeitpunkt bilden nur noch die fünf Talgemeinden die Gesellschafter der TTT.
Damals wurde in diesem Zusammenhang der Tourismusbeirat gegründet, um die Vertreter der Leistungspartner weiterhin mit an Bord zu haben. Mangels privater Gesellschafter wurde Paragraf 11 der Satzung nun komplett gestrichen. Die Entlastung des Beirats ist ebenfalls nicht mehr notwendig, da es seit dem Ausscheiden der privaten Gesellschafter keinen Beirat im gesellschaftsrechtlichen Sinne mehr gibt. An den Entscheidungsspielräumen der Geschäftsführung habe sich dadurch aber nichts geändert, so Kausch abschließend.
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