Es geht um ein heikles Thema in Holzkirchen: Parkplätze. Geplant ist direkt neben dem BayWa-Gelände der Bau dreier Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage in der Münchner Straße 28. Insgesamt sollen 37 Wohneinheiten entstehen. Dafür wären nach der geltenden Stellplatzsatzung 56 Parkplätze erforderlich. Der Bauherr möchte aber nur insgesamt 46 Stellplätze schaffen, 34 davon in der Tiefgarage und 12 oberirdisch.
Für das Bauamt signalisierte Karl Herbst Zustimmung. Bürgermeister Olaf von Löwis erklärte, dass vor allem viele kleine Wohnungen für Singlehaushalte entstehen sollen, die wegen der zentralen Lage der Häuser auch nicht alle eigene Autos haben dürften. Der Bedarf an Stellplätzen sei deshalb sicher geringer als bei anderen Vorhaben.
Kompromissvorschlag zurückgewiesen
Dem hielt Herbert Gegenfurtner (CSU) jedoch entgegen, dass es in seiner Zeit als Gemeinderat, also in den letzten 30 Jahren, nur höchst selten die Ablöse eines Stellplatzes gegeben habe. Stellplätze seien einfach zu wichtig.
Von Seiten der Grünen kam hingegen zunächst Zustimmung. Es handle sich um einen innerörtlichen Standort. Wenn man es mit der Verdichtung ernst meine, dann müsse man auch zu Zugeständnissen bereit sein. Die SPD suchte nach einem Kompromiss und schlug vor, dem Bauherren nahezulegen, insgesamt 49 Stellplätze zu schaffen, und zwar pro Wohnung je einen in der Tiefgarage. Die übrigen zwölf Plätze könnten dann für Besucher und dergleichen dienen.
Aber Karl Herbst bezweifelte, dass dieser Vorschlag technisch zu verwirklichen sei. Das ließ Gegenfurtner aber nicht gelten. „Dann muss es eben andere technische Möglichkeiten geben“. Im Übrigen sei das nicht das Problem des Gemeinderats, sondern des Bauherren. Es gebe keinen Grund für eine Abweichung von der Satzung in dieser Größenordnung. „Wo fangen wir da an, wo hören wir da auf?“
Ablöse kostet 6000 Euro pro Stellplatz
Derzeit beträgt in Holzkirchen der Satz für einen abgelösten Stellplatz 6.000 Euro. Für die Errichtung eines Stellplatzes ist von einem deutlich höheren Betrag auszugehen. Die Ablöse von 10 Stellplätzen wäre somit mit einer erheblichen Einsparung für den Bauherren verbunden. So war aus den Reihen der Gemeinderäte auch der Vorschlag zu hören, die Ablösesumme in Zukunft deutlich anzuheben.
Mit einem klaren Nein bei nur zwei Gegenstimmen schmetterte der Gemeinderat schließlich den Antrag eines Bauherren ab. Der eigentliche Bauantrag für die drei Gebäude war nach der Ablehnung der Stellplatzablöse hinfällig und wurde deshalb nicht mehr behandelt. Der Bauherr wird sich erneut über die Pläne beugen müssen.
ISKA darf im Fichtholz bauen
Zustimmung gab es hingegen zu Änderungen im Gewerbegebiet Fichtholz an der B318 an der Auffahrt zur Autobahn. Dort möchte die ISKA Schön GmbH ein Arbeiterwohnheim für Angestellte errichten, insgesamt 70 Wohnplätze. Zusätzlich soll ein Verwaltungsbau entstehen und eine Lagerhalle verlegt werden.
Diese Vorhaben stehen aber im Widerspruch zum jetzigen Bebauungsplan. Da die Wohnnutzung im Gewerbegebiet nicht zulässig ist, war sich der Gemeinderat einig, durch einen städtebaulichen Vertrag sicherzustellen, dass später keine andere Wohnnutzung als die derzeit geplant möglich ist.
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