Am 22. März dieses Jahres starb die 95-jährige Rentnerin aus Kreuth im Agatharieder Krankenhaus. Ob eines natürlichen Todes, war zu Beginn fraglich. Die Pflegerin der Verstorbenen steht, zusammen mit ihrem Ehemann und dem Hausmeister weiterhin unter Verdacht, die Villa der alten Dame bereits zu Lebzeiten systematisch ausgeräumt zu haben.
Das haben Nachbarn bezeugt, die beobachtet hatten, wie Antiquitäten nach und nach aus dem Haus transportiert wurden, während die Rentnerin sich in einem Tegernseer Pflegeheim aufhielt. Und auch nach dem Tod der 95-Jährigen ging das große Abtransportieren scheinbar weiter. Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd bestätigte nachträglich den Verkauf von einigen der teuren Wertgegenstände an Hehler.
13 weitere Personen der Mittäterschaft beschuldigt
Wie der Pressesprecher der Münchner Staatsanwaltschaft Ken Heidenreich auf Anfrage Anfang August erklärte, sitzen die drei Tatverdächtigen in Untersuchungshaft. Doch 13 weitere werden mittlerweile beschuldigt, mit in die Diebstähle verwickelt gewesen zu sein. „Einen der Täter hat man aus der Haft entlassen. Er steht aber bis zur Hauptverhandlung unter Beobachtung“, so Heidenreich.
Bleiben die in Haft befindlichen Haupttatverdächtigen: zum einen die 51-jährige Pflegerin und der 56-jährige Hausmeister. Sie wurden wegen des Verdachts auf Bandendiebstahl gleich nach dem Tod der Kreutherin festgenommen. Und dann der 66-jährige Mann aus dem Landkreis Miesbach, der wenig später verhaftet wurde und ebenfalls im Verdacht steht, am großangelegten Raubzug beteiligt gewesen zu sein. Auch er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Mit einem Abschluss der Ermittlungen rechnet die Staatsanwaltschaft bis Ende des Jahres.
Weil angenommen werden musste, dass die 95-Jährige keines natürlichen Todes gestorben ist, wurde sowohl eine Obduktion als auch eine rechtsmedizinische Untersuchung in Auftrag gegeben. Das heißt, der Leichnam der Frau musste exhumiert werden. Mittlerweile, so die Staatsanwaltschaft, würden die abschließenden Ergebnisse der Exhumierung und des toxikologischen Gutachtens vorliegen. Hinweise auf eine Gewalttat gäbe es demnach nicht.
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