Gnadenfrist für Wiesseer Privatklinik

Am 22. September entzog das Landratsamt der Wiesseer Privatklinik Im Sonnenfeld die Betriebserlaubnis. Dagegen klagte heute der Betreiber vor dem Verwaltungsgericht in München.

Vor allem geht es um ein schlüssiges Betriebskonzept, das die Behörde einfordert. Wenn die Wiesseer dieses nicht vorweisen können, ist es endgültig Aus mit der Klinik.

Wie geht es weiter mit der Klinik im Sonnenfeld?
Wie geht es weiter mit der Klinik im Sonnenfeld?

Gravierende Mängel kamen auf den Tisch: Bis heute hat das Landratsamt, trotz mehrmaliger Aufforderungen, vom Klinikbetreiber weder Dienstpläne noch Approbations-Urkunden der behandelnden Ärzte bekommen.

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Zwar ist die sofortige Betriebsstilllegung vorerst vom Tisch, doch sie ist nur aufgeschoben. Gelingt es Dr. Udo Schulz als Geschäftsführer und medizinischer Direktor des Sanatoriums nicht, für eine ständige ärztliche Leitung und für stets ausreichend geschultes Personal zu sorgen, kommt im Frühjahr der Konzessionsentzug.

Vorläufiges Konzept muss stehen

In spätestens drei Monaten muss wenigstens ein vorläufiges Betriebskonzept als Reha-Klinik vorliegen, forderte das Münchner Verwaltungsgericht bei der heutigen Verhandlung. Die Anwälte des Betreibers konnten derweil erreichen, dass die Einstufung des Landratsamtes, in der Klinik herrsche Gefahr für Leib und Leben der Patienten, vom Tisch ist.

Grund für diese Einschätzung war, dass die Klinik in einem Hotelportal um Gäste geworben hatte. Dies sei bei einem Klinikbetrieb unzulässig, konterte Dr. Michael Wohlfahrt, Medizinaldirektor des Landratsamtes.

In einer stationären Struktur einer Reha-Klinik dürften Begleitpersonen kein Klinikbett belegen. Der Amtsarzt bemängelte auch, dass es rund um die Uhr an „examiniertem Pflegepersonal fehle”. Schulz wollte sich dafür zwar nicht verbürgen, erwiderte aber, „Hilfs- und Fachkräfte seien sehr wohl da“.

Derzeit ist die Klinik geschlossen
Derzeit ist die Klinik geschlossen

Der Hauptstreitpunkt aber war die Position des leitenden Arztes der Klinik, der bis 2013 der Gmunder Professor Peter Schwarzfischer war. Aufgrund seines „fortgeschrittenen Alters“, so Schulz, wollte dieser aber nicht mehr tätig sein.

Der Nachfolger von Schwarzfischer sei nun Dr. Matthias Pilgrim, „der Gründer des Wiesseer Ärztezentrums“. Einen Anstellungsvertrag von Pilgrim hatte Schulz indes nicht in der Tasche. „Aber die Patienten werden nun von ihm übernommen“. Die Kernforderung des Landratsamtes an den neuen ärztlichen Leiter ist, dass „dieser ständig vorhanden und auch ansprechbar sein müsse“.

Wirtschaftliche Situation wenig rosig

Bei der heutigen Verhandlung in München wurde auch die wirtschaftliche Situation der Privatklinik, die wegen Renovierungsarbeiten noch bis 2. Januar geschlossen ist, bekannt. Und diese ist nicht gerade rosig. Nach dem Bekanntwerden eines drohenden Konzessionsentzugs hätten viele potenzielle Patienten gesagt, sie wollten erst einmal das Urteil abwarten, bevor sie eine Zusage über einen Aufenthalt in Bad Wiessee erteilen würden. „Das Nachfrageverhalten ist deutlich schwächer geworden“, so Schulz.

Bis es wieder zu einer stattlichen Belegung der 42 Klinikbetten komme, würden sicher noch einige Wochen vergehen. Schulz und seine Anwälte sagten heute zu, dass sie ihre auferlegten „Hausaufgaben“ schnellstmöglich erledigen wollen. Denn die Feststellung der Richterin wiegt schwer: „Der Vorwurf der Unzuverlässigkeit ist nicht von der Hand zu weisen.“

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