Keine Dringlichkeit trotz Lebensgefahr?

Obacht – Zug! Ein privater unbeschrankter Bahnübergang in Moosrain sorgte im Mai 2015 für Ärger. Von Lebensgefahr war die Rede. Der Bahnübergang sollte geschlossen werden. Heute, ein Jahr später, scheint jedoch nichts passiert zu sein.

Links: Der öffentliche Bahnübergang in Moosrain - über diesen soll künftig der neue Weg für PKW und Landwirte laufen. Rechts: Der private Übergang wird dann nur noch für Fußgänger zugänglich sein.
Links: Der öffentliche Bahnübergang in Moosrain – über diesen soll künftig der neue Weg für PKW und Landwirte laufen. Rechts: Der private Übergang wird dann nur noch für Fußgänger zugänglich sein.

Die Betriebsgesellschaft Tegernsee-Bahn (TBG) und die Gemeinde Gmund haben vor rund einem Jahr beschlossen, einen unbeschrankten Bahnübergang in Moosrain aus Sicherheitsgründen zu schließen. Den gekennzeichneten, privaten Bahnübergang darf eigentlich nur der Besitzer des betroffenen Grundstücks legal nutzen – das sei laut Heino Seeger, Geschäftsleiter der Tegernsee-Bahn, vertraglich festgelegt.

Doch in der Vergangenheit hielten sich an diese Vorschrift scheinbar nur Wenige. Vor allem Landwirte nutzten den privaten Bahnübergang, um zu ihren Wiesen und Holzbeständen zu gelangen. Das große Risiko: Sollte es zu einem Unfall kommen, haftet ganz allein der Besitzer des Grundstücks. Aufgrund dieser Situation habe man den Entschluss gefasst, einen neuen Weg für die Landwirte zu schaffen.

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Kein Umweg für Landwirte

Der Weg würde dann über einen öffentlichen Bahnübergang und den Wald zu den Beständen der Landwirte laufen. Diese Lösung bedeutet jedoch keinen Umweg: Der entsprechende öffentliche Übergang ist lediglich 50 Meter von dem Privaten entfernt. “Der Weg ist Sache der Gemeinde”, erklärt Seeger. Sobald dieser dann realisiert sei, könne die Tegernsee Bahn mit ihrer Arbeit beginnen.

“Den Privatweg werden wir dann zurückbauen, sodass PKW diesen nicht mehr nutzen können und über den neuen Weg fahren müssen”, so Seeger. Lediglich für Fußgänger wäre der Bahnübergang dann noch zugänglich. Diese würden dann durch eine Ampel über einen anfahrenden Zug informiert.

Fußgänger haften selbst

Wer aber haftet dann? Genau das wollte die Gemeinde Gmund nach den letzten Gesprächen vor einem Jahr prüfen. Kann der Bahnübergang überhaupt für Fußgänger geöffnet bleiben, ohne dass der Besitzer haftbar gemacht wird? Die Antwort ist “Ja”. Seeger erklärt: “Der private Weg wird durch ein Verfahren in einen öffentlichen Bahnübergang geändert.” Diese sogenannte Umwidmung bewirkt, dass bei einem Unfall nicht mehr der Privatbesitzer haftet, sondern die Fußgänger selbst.

Nach Aussage des Gmunder Geschäftsleiters Florian Ruml habe der Bürgermeister bereits erste Gespräche mit Anliegern geführt. Über die Ergebnisse kann Ruml jedoch noch nichts Genaueres sagen. Wann die Arbeiten für den neuen Weg starten ist also noch unklar. “So ein Verfahren braucht einfach eine gewisse Vorlaufzeit”, sagt auch Seeger. Wie es scheint, ist die Dringlichkeit mit der die Sache noch im letzten Jahr behandelt wurde nicht mehr gegeben.

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