Keine Lehren aus Skandal-Entlassung

Kirchliche Diskriminierung bleibt in Holzkirchen weiterhin möglich: Ein entsprechender Antrag der SPD wurde vom Marktgemeinderat mehrheitlich abgelehnt. Dabei hatte der Fall einer entlassenen lesbischen Hortleiterin für große Empörung gesorgt. Ein Happy End gibt es trotzdem.

Gleichberechtigung in Betreuungseinrichtungen: SPD muss endgültige Niederlage einstecken.

Der Fall der lesbischen Hortleiterin in Holzkirchen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung im örtlichen Hort gefeuert wurde, hat im Sommer 2015 hohe Wellen geschlagen. Bis hin zur Deutschen Bischofskonferenz drang der Fall aus Holzkirchen. In Zeiten von päpstlich verordneter Öffnung und Reform waren das keine gute Schlagzeilen für die Kirche.

SPD fordert Konsequenzen

Die Holzkirchner SPD wollte nun aus der Geschichte ihre Lehren ziehen. Künftig sollten Einrichtungen, mit der die Gemeinde Verträge schließt, eine Anti-Diskriminierungsvereinbarung unterschreiben. Auf diese Weise sollte verhindert werden, dass Mitarbeiter aufgrund ihres Familienstandes, ihrer Religion oder der sexuellen Orientierung diskriminiert werden.

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Thomas Hünerfauth bezog sich in seinem Antrag sowohl auf die Menschenrechte als auch auf den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. In Einrichtungen, die mit Steuergeldern unterstützt werden, dürften kirchliche Werte keine grundlegenden Rechte verletzten, so die Argumentation.

Kirche “darf” diskriminieren

Doch ausgerechnet der Gesetzgeber hat dem Antrag jetzt einen Riegel vorgeschoben. Sowohl der Bayerische Gemeindetag als auch die Caritas äußerten sich zu dem Anliegen. Die komplizierten juristischen Formulierungen in beiden Schreiben fassten Robert Wiechmann und Birgit Eibl prägnant zusammen: „Es ist mehrfach gerichtlich überprüft: Sie dürfen diskriminieren.“

Grundlage ist sowohl die deutsche Verfassung als auch das Europarecht: In beiden ist die außerordentliche Stellung der Kirche festgehalten. Demnach dürfen kirchliche Einrichtungen von ihren Mitarbeitern Loyalität zu den eigenen Grundsätzen einfordern. Dazu gehört eben auch die heterosexuelle Orientierung. Die steuerliche Finanzierung bleibt davon unberührt.

“Wir sind immer noch der Marktgemeinderat”

Für die SPD inhaltlich dennoch unhaltbar. Thomas Hünerfauth plädierte dafür, es einfach zu versuchen. „Es gibt Gemeinden, die genau diesen Beschluss getroffen haben und ein kirchlicher Träger hat den unterschrieben.“ Und auch Elisabeth Dasch meinte, man könnte den Antrag beschließen und bis zum Ende gerichtlich durchfechten, um zu schauen wie es ausgehe.

Die anderen Mitglieder des Gemeinderats wollten sich diesem Tatendrang allerdings nicht anschließen. Selbst wenn sie dem Antrag inhaltlich zustimmen würden, wollten sie nicht gegen gesetzliche Regelungen verstoßen. Außerdem sei die Caritas ein wichtiger Partner in der Gemeinde. Anstatt Regelungen zu treffen, sollte man lieber auf die Vielfalt der Holzkirchner Betreuungseinrichtungen setzen. Zudem meinte Bürgermeister Olaf von Löwis, man solle sich wieder mehr auf Sache besinnen:

Wir sind immer noch der Marktgemeinderat Holzkirchen. Wenn wir hier solche grundsatzpolitischen Debatten führen, dann haben wir hier drin bald Bundestagswahlkampf.

Und so wurde der Antrag gegen die Stimmen der SPD abgelehnt. Dennoch hat die Geschichte ein Happy End. Zum einen, wie Dasch festhielt, weil es schon ein Fortschritt sei, wenn der Marktgemeinderat über solche Themen öffentlich diskutiere. Und zum anderen, weil die Kirche im Holzkirchner Fall bereits eingelenkt hat: Die betroffene Hortleiterin hat ihren Job längst wieder. „Das wäre ohne diesen großen Aufruhr sicherlich nicht passiert“, so Dasch.

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