Keine „Schießscharten“ in Rottach-Egern

Zuletzt hatte der Bauwerber im Mai sein Bauvorhaben für ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage in Rottach vorgestellt. Mit wenig Erfolg. Nun lag dem Ausschuss ein Austauschplan vor. Doch wieder gab es Bedenken wegen der „untypischen“ Baugestaltung.

Dieses Einfamilienhaus im Reiffenstuelweg soll einer maximalen Bebauung weichen / Quelle: Klaus Wiendl

Nach den Worten von Bürgermeister Christian Köck (CSU) will der Bauträger aus Wolfratshausen, die „Reiffenstuelweg 17 GmbH & Co. KG“, das Grundstück nahe der Ulrich-Stöckl-Straße mit „einem möglichst großen Gebäude bestmöglich ausnutzen“. Wo bislang ein Einfamilienhaus steht, soll, wie so oft, darauf ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage entstehen. Schon im Mai wurden die Pläne wegen der „Architektur und der Form des Gebäudes“ abgelehnt. Nun sollte am Mittwoch ein „Austauschplan“ mit einem „Alternativvorschlag“ den Durchbruch im Ortsplanungsausschuss bringen.

Doch auch an diesem ließ Köck kein gutes Haar. Nach wie vor missfalle ihm das Verhältnis Glas zu Holz. Damit werde versucht, die Ortsplanungssatzung „auszuhebeln“. Denn das Holz werde nur simuliert, da man es in der Praxis „nicht sehe“. Auch an den „querliegenden Fenstern“ störte sich Köck, wie an dem fehlenden Windfang. Da dies „gravierende Auswirkungen“ auf die Satzung habe, würde Köck diese „gerne in absehbarer Zeit anpassen“. Künftig sollte von diesen „liegenden Fenstern“ Abstand genommen werden, denn „optisch sind sie nicht schön“. Er vergleiche diese „kleinen Schlitze“ an großen Gebäuden immer „mit Schießscharten“. Es “sehe nichts gleich”. Auch die „komischen Balkonsimulationen“ seien lediglich „eine Absturzsicherung“. Diese „sind nicht regionaltypisch“, attestierte Köck, daher seien sie mit Ortsbild von Rottach „nicht angebracht“.

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Geknickte Fenster

Auch die „Fenster über Eck“ ließ der Rathauschef nicht gelten und verwies auf die Satzung von Kreuth. Dort wären solche Eckfenster „nicht mehr erlaubt“. Deshalb sollte aus den genannten Gründen auch dieser Austauschplan „konsequent abgelehnt“ werden. Er sehe nicht ein, „dass wir das mit aller Macht machen müssen“. Denn jeder Architekt, auch wenn er „nicht aus der Gegend“ sei, könne im Bauamt die ortstypische Bebauung „verinnerlichen“ und müsse „respektieren“, was hier „normalerweise“ gebaut werde. Und wer dies ignoriere, bekomme eben von diesem Gremium keine Zustimmung.

Zustimmung bekam Köck von Gabriele Schultes-Jaskolla (FWG). Denn „bei einem Neubau gibt es keinen Bedarf an Satzungsabweichungen“. Anders sei dies bei einem Umbau eines Bestandsgebäudes. Für Josef Lang (CSU) „ist dieser Bau nach wie vor geknickt“. In der Präambel der Satzung stehe „ganz klar“, wie Gebäude „klar gegliedert“ auszusehen hätten. Wenn der Bauwerber jeden Quadratmeter des Grundstücks ausnutzen wolle, so widerspreche auch dies der Ortsplanung.

Damit künftig mehr Klarheit herrsche, wollte Köck zunächst über eine Empfehlung an den Gemeinderat zur Änderung der Ortsplanungssatzung abstimmen lassen, damit künftig „keine liegenden Fenster“ mehr genehmigt werden, sondern die „ortsübliche Anbringung von Fenstern“, wie sie der „Baukultur seit vielen Jahren“ entsprechen würden. Peter Hagn (CSU) erinnerte an die „liegenden Formate“ mit Fensterläden bei den alten Bauernhäusern. Lang empfahl, dass die Verwaltung erarbeiten sollte, „was sinnvoll ist und was nicht“. Diese Empfehlung, dass sich der Gemeinderat damit befassen soll, wurde ebenso einstimmig angenommen, wie der Austauschplan für das Bauvorhaben abgelehnt wurde.

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