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„Kein Mensch kann gezielt gegen ein fahrendes Fahrzeug treten“. Der 60-jährige Angeklagte aus Rottach-Egern sprach’s und machte vor dem Miesbacher Amtsgericht akrobatische Figuren zu Demonstrationszwecken. Verurteilung oder Freispruch, Hopp oder Top – das war heute die Frage.

Gegen ein fahrendes Auto zu schlagen sei unmöglich, meint der Angeklagte

Zum heutigen Gerichtstermin erschien der 60-jährige Angeklagte samt Anwalt ein paar Minuten später. „Unzufrieden sei er mit dem Strafbefehl“, ließ er Richter Walter Leitner wissen. Ihm wird vorgeworfen, am 15. September vergangenen Jahres gegen 18 Uhr mit seinem Bein gegen den linken Spiegel eines fahrenden PKW getreten zu haben. Die Höhe des Sachschadens: 1.017,39 Euro.

Am Bürgersteig habe er gestanden, erläutert der Angeklagte, der eigentlich aus Rottach-Egern kommt, inzwischen aber in Krailling wohnt. „Kein Mensch kann gezielt gegen ein Fahrzeug treten, das mit 70 bis 90 Stundenkilometern auf einen zurast.“

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„Selbst ein Stuntman hätte Probleme“

Nicht einmal ein Stuntman könne in so einem Fall gezielt treffen, so der Angeklagte weiter. Niemals im Leben habe er jemanden nötigen wollen. Er steht demonstrativ auf, reißt die Arme nach oben, und schmeißt gleichzeitig das linke Bein in die Luft. „Mir hat’s das Bein weggehauen, so wie das Auto auf mich zugerast kam.“ Dabei sei er verletzt worden.

Sein Anwalt eilt ihm mit einem Zentimetermaß in der Hand zu Hilfe. „Die Außenkante des Spiegels hat ungefähr eine Höhe von 98 Zentimetern. Das sei Hüfthöhe.“ Zwischenzeitlich wiederholt sein Mandat die akrobatische Übung mehrmals.

Freispruch oder Verurteilung oder Geldzahlung?

Ob es denn nicht eine Möglichkeit gebe, das Strafverfahren gegen eine Geldauflage einzustellen, will der Anwalt von Richter Leitner wissen. Der Angeklagte habe einen Voreintrag im Bundeszentralregister, entgegnet dieser. Das hätte der Staatsanwaltschaft ein Wörtchen mitzureden. Gegen eine Zahlung von 3.000 Euro sei dies aber durchaus vorstellbar.

Es folgt eine minutenlange Diskussion, ob man denn die Summe nicht noch schmälern könnte. Der Angeklagte schaut seinen Anwalt fragend an, der Staatsanwaltschaft weicht nicht von den 3.000 Euro ab und Richter Leitner erklärt:

Hier geht es um eine Verurteilung oder um einen Freispruch. Also entweder Hopp oder Top.

Schließlich ist man sich einig. Die Hauptverhandlung wird ausgesetzt und das Verfahren gegen eine Zahlung von 3.000 Euro eingestellt. Zahlbar in Raten. Sollte die Zahlung allerdings verweigert werden, werde das Verfahren wieder aufgenommen“, so der Richter. „Sie sind Ihres Glückes Schmied.“

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