Kinder missbraucht – elf Jahre Haft

Für seinen Kindesmissbrauch in 234 Fällen wird der 53-jährige Uli G. vom Landgericht München zu elf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Jugendkammer hält es für erwiesen, dass G. seit 1998 Buben im Alter ab 8 Jahren in verschiedenen Wohnungen am Tegernsee sexuell missbraucht hat.

Uli G. wurde heute vor dem Landgericht zu elf Jahren Haft verurteilt
Uli G. wurde heute vor dem Landgericht zu elf Jahren Haft verurteilt.

Die Höhe der Haftstrafe für Uli G. war in etwa zu erwarten. Schon zu Beginn des Prozesses Anfang Februar sprach die Jugendkammer des Landgerichts München II für solche Taten von einem Strafrahmen zwischen neun und elf Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre beantragt, die Verteidigung sechs Jahre mit Sexualtherapie.

Damals ging das Gericht noch von 406 Fällen des Kindesmissbrauchs aus. Aber etwa 170 Taten konnten G. nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, daher legte das Gericht 234 Fälle des Missbrauchs von Kindern dem Urteil zugrunde – davon 27 als besonders schweren Missbrauch. Die Konsequenz: 11 Jahre Knast mit anschließender Sicherungsverwahrung. Der Sexualstraftäter nahm das Urteil gefasst entgegen.

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Schweres Vergehen an einem Achtjährigen

Der Richter sprach in seiner Begründung davon, dass Uli G. nur eine begrenzte Schuldeinsicht und Reue gezeigt habe. Der pädophile Täter habe „eine nicht unerhebliche kriminelle Energie entwickelt, da er durch gezieltes Schaffen eines positiven Umfeldes für die Kinder in den jeweiligen Wohnungen deren Situation ausnutzte und an ihnen pädophile Handlungen ausübte“.

Für besonders schwerwiegend hält das Gericht den Fall eines achtjährigen Opfers. Hier sei es zu einer Körperverletzung bei dem erzwungenen Beischlaf gekommen, da dem Kind Schmerzen zugefügt wurden, so der Vorsitzende Richter.

Langes Sündenregister

Das Gericht hält den gebürtigen Thüringer Ulf G. damit für schuldig, zwischen 1999 und 2013 acht Buben aus dem Tegernseer Tal missbraucht zu haben. Die Übergriffe ereigneten sich im Laufe der Jahre in sieben verschiedenen Wohnungen in Bad Wiessee, Tegernsee und Kreuth. Die Methode war immer gleich. Angelockt mit Alkohol, Zigaretten und Gewaltvideos machte G. die Kinder gefügig. Sie mussten in seinem Beisein nackt duschen oder baden und entkleidet vor der Playstation sitzen, während G. die Buben im Genitalbereich berührte.

Weil der Angeklagte dabei Witze machte, hätten viele der inzwischen volljährigen Zeugen die sexuelle Manipulation als nicht so gravierend empfunden. Gegen das komplette Ausziehen hatte sich nur ein junger Türke strikt geweigert.

Schwer belastet wurde Ulf G. von einem 24-jährigen Mann, selbst Vater zweier Kinder, der sich zur schonungslosen Aussage entschieden hatte. Er hatte sich im Alter von zwölf bis 14 Jahren häufig bei dem Thüringer aufgehalten. Warum er sich denn nie gewehrt habe, wurde er vom Gericht gefragt. Es sei alles so spielerisch rübergekommen, erklärte der Tegernseer in der Verhandlung, vermutlich sei es bei den anderen Jungs mehr oder weniger auch so gelaufen.

Täter gaukelte Ersatz-Opa vor

Das Gericht hält es für erwiesen, dass der Verurteilte die Kinder auch zum Oral- und Analverkehr nötigte. Unentwegt mussten die zur Erziehung und Betreuung anvertrauten Buben dem heute 53-Jährigen zur Verfügung stehen. Meist an Wochenenden, wenn sie bei ihm als „Ersatz-Opa“ übernachteten. So soll er den gesetzlichen Vertretern ein Betreuungs- und Vertrauensverhältnis vorgegaukelt haben. Erwiesen ist, dass G. seine Opfer aufforderte, weitere Freunde und Schulkameraden im Kindesalter in die Wohnung zu locken. Ulf G. hatte auch den Beischlaf vollzogen und Kinder körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt, wie es der Richter heute formulierte.

Doch der Prozess offenbarte auch, dass selbst heute noch die Aufarbeitung eines dunklen Kapitels aus Jugendjahren für Zeugen zur Tortur wurde. Denn ihre Aussagen vor Gericht haben wieder Erinnerungen wach werden lassen, die sie längst verdrängt hatten.

So etwas habe man auch engsten Familienmitgliedern verschwiegen. Man rede nicht darüber, schließlich schäme man sich ja, sagte ein Opfer von Ulf G. „Viele wollten anfangs aus Schamgründen nichts sagen“, so das Gericht in der Urteilsbegründung, „sie hatten Sorge, gleich als homosexuell zu gelten.“ Letztlich hätten die Opfer aber erkannt, dass sie mit ihren Aussagen weiteren Missbrauch von Kindern durch Uli G. vorhindern könnten.

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