Geht es um die Kinderbetreuung, ist die Gemeinde Gmund gut aufgestellt. Eltern haben die Möglichkeit ihre Kinder in die Krippe, den Hort oder den Kindergarten zu bringen. Doch wenn es eng wird und Platzmangel herrscht, werden die Plätze nach bestimmten Kriterien vergeben.
Gestern beschäftigte sich der Gmunder Gemeinderat mit den Aufnahmekriterien für die Kinderkrippe Zwergenburg. Vor zwei Jahren hat die Gemeinde die Krippe übernommen. Seitdem galt eine Satzung, die Anlass zur Diskussion bot, wie Geschäftsführer Florian Rummel gestern berichtete. Deshalb haben sich die Räte jetzt zu einer Satzungsänderung entschieden.
Soziale Notwendigkeit als oberstes Kriterium
Als oberstes Kriterium galt bisher, dass die Aufnahme nach Eingangsdatum der Anmeldung erfolgt. Erst dann hat man Kinder aufgenommen, deren Eltern berufstätig sind oder alleine leben. Rummel machte gestern deutlich:
Das Kriterium „Eingangsdatum der Anmeldung“ ist nach dem Wortlaut der Satzung vorrangig vor dem Kriterium „sozialen Notwendigkeit“. Dies ist nicht zielführend.
Die Gemeinderäte einigten sich deshalb in der gestrigen Sitzung darauf, das oberste Kriterium zu streichen. Damit rückt die soziale Notwendigkeit an oberste Stelle. Auch die Leiterin der Kinderkrippe, Beatrix Rebel, unterstützt diese Veränderung. Sie erklärt, dass die Anmeldungen schon sehr früh eingehen. „Es kam sogar schon vor, dass schwangere Frauen ihr ungeborenes Kind in der Krippe anmelden wollten. Aber das geht erst dann, wenn ein Geburtstermin feststeht“, so die Leiterin.
Krippenleitung unterstützt Satzungsänderung
Auch wenn die Krippe mit drei Gruppen entsprechend viele Kinder aufnehmen kann, kam es immer wieder zu einer langen Warteliste. Mit der Satzungsänderung fällt nun das Kriterium der sozialen Notwendigkeit an erste Stelle. Als zweites Kriterium werden die Kinder aufgenommen, deren Entwicklungsrisiken durch die Aufnahme in die Kinderkrippe gemildert werden. „Dazu zählen beispielsweise Zwillinge oder Kinder, die zu früh auf die Welt gekommen sind“, erklärt Reber.
Außerdem gilt mit der neuen Satzung, dass grundsätzlich jüngere Kinder vor den älteren aufgenommen werden, die sowieso bald in den Kindergarten gehen können. Dies sei aus pädagogischer Sicht sinnvoller, weil die Kinder durch einen möglichst langen Krippenaufenthalt eine bessere Beziehung zu ihren Bezugspersonen aufbauen würden. Für den Pius-Kinderhort gibt es vergleichbare Aufnahmekriterien in der Hort-Betreuungssatzung, wie Rummel erklärt. “Auch dort stehen soziale Kriterien und Alterskriterien über dem Aufnahmedatum.”
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