Klaus Deutinger (CSU) verlässt Kreuth und muss aus Gemeinderat ausscheiden

Die gesetzlichen Vorschriften schreiben (noch) vor, dass ein Gemeinderat nur dann Mitglied eines kommunalen politischen Gremiums sein darf, wenn man auch den Hauptwohnsitz in der entsprechenden Gemeinde hat und dort gemeldet ist.

„Durch den baldigen Wegzug von Klaus Deutinger ist dieses geltende Gesetz ab Ende des Jahres nicht mehr erfüllt“, verkündete Bürgermeister Josef Bierschneider (CSU).

Ab Dezember bekommt das Rathaus Kreuth einen neuen Gemeinderat.
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Für Deutinger wird ab Dezember Sepp Kandlinger jun. (CSU) in den Kreuther Gemeinderat nachrücken, der bei den Wahlen im Frühjahr diesen Jahres auf dem ersten Nachfolgerplatz landete.

Deutinger war seit 2008 im Kreuther Gemeinderat. Hauptberuflich ist der CSU-Mandatsträger Apotheker und soll auf der kommenden Gemeinderatssitzung noch gebührend und offiziell verabschiedet werden. „Wenn du Klaus dir dann noch ein letztes Mal Zeit für eine Kreuther Gemeinderatssitzung nimmst“, so Bierschneider. Worauf Deutinger natürlich nicht verzichten möchte.

Ab 2014 gelten neue Gesetze für kommunale politische Gremien

Damit Sepp Kandlinger jun. bereits in der Gemeinderatssitzung im Dezember feierlich vereidigt werden kann, musste per Akklamation festgestellt werden, dass der dann neue Kreuther Gemeinderat tatsächlich Deutinger Nachfolger ist. Auch die formale Feststellung, dass Deutinger nicht weiter Mitglied des Gremiums sein darf, wurde eindeutig bestimmt.

„Hätten wir das nicht in dieser Sitzung festgestellt, müsste für einen Monat ein Platz in unserem Gremium frei bleiben“, so Bierschneider.

Die gesetzlichen Vorschriften für Gemeinderäte in Bezug auf den Hauptwohnsitz ändern sich im Jahr 2014. Ab dann dürfen auch Bürger, die „nur“ mit Zweitwohnsitz in einer Gemeinde/Stadt gemeldet sind, ein Amt in kommunalen politischen Gremien übernehmen.

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