Knackpunkt Touristen-Quote

Erst der Ärger um die Aufwandsentschädigung für Wiessees zweiten Bürgermeister Robert Huber. Und jetzt steht auch das Gehalt von Peter Höß im Visier. Wie das Landratsamt bestätigt, gehe man dem Verdacht nach, dass der Bürgermeister in der falschen Besoldungsgruppe eingestuft wird.

Grund für die Verwirrung ist eine Besonderheit in der Berechnung für Kurorte. Doch zumindest in den vergangenen Jahren hätte diese möglicherweise nicht zum Tragen kommen dürfen.

Peter Höß rechtfertigt die vergangenen Entscheidungen
Hat der Wiesseer Bürgermeister Peter Höß in den vergangenen Jahren zu viel verdient?

Bad Wiessee kommt politisch nicht zur Ruhe. Neben dem Streit um abgesetzte Tagesordnungspunkte und der Dienstaufwandsentschädigung des zweiten Bürgermeisters Robert Huber gerät jetzt auch das Gehalt von Rathauschef Peter Höß in den Fokus der Prüfungen.

Anzeige

Kurbetrieb soll Einkommensplus rechtfertigen

Denn auch das will der Wiesseer Gemeinderat und Fraktionsvorsitzende der ranBW, Rolf Neresheimer, von der zuständigen Dienstaufsichtsbehörde überprüfen lassen. In seinem Schreiben an das Miesbacher Landratsamt bittet er darum festzustellen, in welcher Besoldungsgruppe sich Rathauschef Peter Höß befindet und welche Begründung es dafür gibt.

Ersteres zumindest ist mittlerweile geklärt. Höß befindet sich in der Besoldungsgruppe A16 des Bayrischen Wahlbeamtengesetzes. Damit bezieht der Bürgermeister zwischen 4.076 und 5.148 Euro monatlich ohne weitere Zuschläge und Aufwandsentschädigungen. Die Höhe ist auch unter anderem abhängig von den Dienstjahren. Von der Einwohnerzahl her sollte Höß aber eigentlich eine Besoldungsgruppe tiefer in A15 eingestuft werden. Doch ein Passus für Kurorte kommt dem Bürgermeister zu Gute. „Die Besoldungsgruppe A16 ist gesetzlich geregelt“, betont auch Wiessees Geschäftsleiter Michael Herrmann.

So dürfen Bürgermeister von Gemeinden mit unter 30.000 Einwohnern, denen die Leitung des Kurbetriebs obliegt, die „jahresdurchschnittliche Zahl der täglichen Fremdenübernachtungen“ zu ihren vorhandenen Einwohnern hinzuzählen. So rutscht Höß von der Besoldungsgruppe für Gemeinden unter 5.000 Einwohnern in die nächsthöhere Besoldungsgruppe. „Diese Einstufung ist ja keine neue Erfindung. Sie gilt ja schon seit Jahren in unserer Gemeinde“, erklärt Herrmann weiter.

Landratsamt bestätigt Prüfung

Nach Recherchen der Tegernseer Stimme ist bei der Berechnung in Wiessee dennoch ein Fehler unterlaufen. Denn die Übernachtungszahlen dürfen nur dann zu den Einwohnern hinzugezählt werden, wenn sie mindestens 40 Prozent der Gesamteinwohnerzahl betragen. Dies ist in Wiessee, zumindest in den vergangenen Jahren, nicht der Fall.

So konnte der Kurort nach offiziellen Zahlen der TTT beispielsweise im Jahr 2013 genau 629.196 Übernachtungen verzeichnen. Auf alle 365 Tage im Jahr gerechnet, wären das rund 1.724 Übernachtungen. Laut dem Landesamt für Statistik, dessen Zahlen maßgeblich sind, betrug die Einwohnerzahl in Bad Wiessee im Vorjahr allerdings nur 4.672 Personen. Bei dieser Einwohnerzahl beträgt die Übernachtungszahl demnach aber nur 36 Prozent und liegt damit unter der geforderten Mindestmarke.

Das Landratsamt überprüft derzeit, ob Peter Höß' Gehalt richtig berechnet wurde.
Das Landratsamt überprüft derzeit, ob Peter Höß’ Gehalt richtig berechnet wurde.

„Uns ist dieser Sachverhalt bekannt. Wir prüfen das gerade“, erklärt die Sprecherin des Landratsamtes, Gabriele Dorby, heute auf Anfrage. Nach Informationen von Rolf Neresheimer fehlt für eine abschließende Bewertung des Landratsamtes derzeit allerdings noch die Stellungnahme des Bürgermeisters. Dieser befindet sich im Moment jedoch im Urlaub. Vor dem 14. Juli ist daher mit dem Ergebnis der Prüfung wohl nicht zu rechnen. Die 40-Prozent-Marke sei aber „der Knackpunkt“, bestätigt Dorby schon vorab.

Helfen könnte Höß noch, dass sich die Besoldungsstufe nicht ändert, wenn die Einwohnerzahl innerhalb der Legislaturperiode um ein entsprechendes Maß fällt. Dann bleibt die Einstufung für die bestehende Amtsperiode sowie unmittelbar folgende Wiederwahlen bestehen. Diesen Sachverhalt abschließend zu klären, obliegt nun aber der Prüfung des Landratsamtes.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner