Knallen, aber richtig

Heute beginnt der Verkauf des Silvesterfeuerwerks. Dreieinhalb Tage lang kann man sich mit Raketen, Böllern und sonstigen Knallkörpern eindecken. Wann es erlaubt ist, zu schießen und wie man sicher ins neue Jahr knallt, lesen Sie hier.

Ab heute startet der Silvesterknaller-Verkauf.

In Deutschland ist der Verkauf von Feuerwerk nur an den letzten drei Werktagen des Jahres erlaubt. Das heißt, heute geht es los. Bis einschließlich 31. Dezember darf man sich mit Raketen, Böllern und sonstigen Knallkörpern eindecken, um in der Silvesternacht die bösen Geister zu vertreiben und das neue Jahr zu begrüßen.

Vor allem Baumärkte und Supermärkte bieten ein großes Sortiment an Feuerwerkskörpern an. Der Renner seien auch in diesem Jahr sogenannte „Batterien“, erklärt Jürgen Bartesch, Mitarbeiter im Baufachmarkt Stettner in Rottach-Egern. Das seien Verbundfeuerwerke mit verschiedenen Pfeif- und Lichteffekten, die zwischen 20 Sekunden bis zu fünf Minuten laufen können.

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Der Preis für einen solchen viereckigen Klotz betrage zwischen 20 Euro und 500 Euro. Neun Stück habe er im letzten Jahr von den 600 Euro-Batterien verkauft, so Bartesch. Und auch in diesem Jahr sei die gleiche Menge bereits vorbestellt. Etwa 15.000 Euro gebe er im Schnitt für Feuerwerkskörper aus. Verkauft werde in der Regel zwei Drittel der Ware.

Böllern im Tal – in welchem Zeitfenster ist es erlaubt?

Am 1. Januar um Punkt Mitternacht zünden dann die meisten ihr persönliches Feuerwerk. Die Zeiten können dabei je nach Bundesland variieren. In Tegernsee darf vom 31. Dezember um 18 Uhr bis zum 1. Januar um 23:59 Uhr geknallt werden. In den anderen Talgemeinden gilt die gesetzliche Regelung. Und die besagt, dass das Knallen am 31. Dezember erst ab 00:00 Uhr erlaubt ist.

Wer außerhalb dieser Zeit Böller und Raketen in die Luft jagen will, riskiert laut Sprengstoffverordnung bis zu 50.000 Euro Bußgeld oder muss nach Tschechien reisen. Dort ist es im Gegensatz zu Deutschland nämlich erlaubt, Pyrotechnik der Klasse I und II ganzjährig zu kaufen und abbrennen zu lassen. Importieren darf man diese Feuerwerkskörper allerdings nicht.

In Deutschland ist es verboten, Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen anzuzünden. Blindgänger, die nicht explodiert sind, sollten unbedingt liegen gelassen werden. Auch das Schießen mit Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit ist strengstens untersagt.

Welche Feuerwerkskörper sind illegal?

Die für den deutschen Markt bestimmten Knallkörper dürfen maximal sechs Gramm Schwarzpulver enthalten. Illegale dagegen enthalten statt Schwarzpulver einen Knallsatz mit Metallpulver und reagieren unberechenbar. Wer seine Knaller und Raketen in Supermärkten, Drogerien oder Baumärkten kauft, könne aber sicher sein, ein geprüftes Produkt zu erwerben.

Raketen, Fontänen, Verbundfeuerwerke, Römische Lichter und Knaller können erst ab 18 Jahren gekauft werden. Knallerbsen, Knallbonbons, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen dagegen dürfen das ganze Jahr erworben werden und werden auch an Personen ab 12 Jahren herausgegeben. Mittel- und Großfeuerwerk ist ausschließlich Inhabern entsprechender sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse vorbehalten. Auch im Fachmarkt Stettner kontrolliert man das Alter. Bartesch betont:

Wir verlangen bei allen Sachen, die ab 18 Jahren freigegeben sind, einen Ausweis.

Ab und zu probieren es Jugendliche, illegal Feuerwerkskörper zu erwerben. Man dürfe sich aber keine Fehler erlauben, weil die Sachen, die verkauft werden, viel zu gefährlich für Kinder seien. Böller wären laut Bartesch allerdings auch nicht mehr so gefragt. Viele wünschen ein sicheres Feuerwerk. „Einmal anzünden und fertig“, so lautet mittlerweile die Devise.

Wenn hoch über dem See in der Silvesternacht dann die Böller in bunten Farben explodieren, wird so manchem Zuschauer warm ums Herz. Andere wiederum können das Schauspiel nicht genießen, weil ihnen die Knaller zu laut sind. Zu ihnen gehört Angela Brogsitter-Finck, Mit-Gründerin einer Initiative gegen Feuerwerke. Die Gmunderin würde private Feuerwerke im Tegernseer Tal am liebsten verbieten lassen. Für den kurzen Spaß eines Feuerwerks sollten Privatpersonen aus Rücksicht auf Tier und Natur freiwillig darauf verzichten. “Feiern ohne Feuern” – ob es in diesem Jahr am See funktioniert?

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