Knapp am Arrest vorbei

Bemüht ruhig und mit zusammengefalteten Händen sitzt der junge Otterfinger im Miesbacher Gerichtssaal. Sein Hemd ist weiß, die Weste nicht. Die Anklage lautet: Unerlaubter Besitz von Marihuana. Nur um Haaresbreite entgeht der 18-Jährig einer Haftstrafe.

Bereits zum Dritten Mal saß ein 26-Jähriger aus Bad Wiessee auf der Anklagebank. Jetzt wird er wegen Besitz und Handel von Marihuana zu sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Geständnis eines 18-Jährigen wirkt sich strafmildernd auf das Urteil aus.

Am 12. April 2016 erwischt die Polizei den 18-jähringen Otterfinger in einer Münchner S-Bahn mit 5,9 Gramm Marihuana und einem Joint. „Geben Sie die Tat zu?“ fragt Richter Klaus-Jürgen Schmid den Angeklagten beim gestrigen Verfahren im Miesbacher Gerichtssaal. Der Angeklagte schweigt.

Richter Schmid versucht es erneut: „Wenn Sie gestehen, fällt das Urteil zu Ihren Gunsten aus.“ Darauf der 18-Jährige: „Ich weiß nicht, was ich sagen soll.“ „Gestehen Sie die Tat?“ Kurze Pause.

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Ich gestehe.

Glück für den jungen Mann. Sein Geständnis erspart ihm das Gefängnis. Schmid versucht ihm klarzumachen, dass der Konsum von Betäubungsmitteln nicht gesund sei und Psychosen verursachen könne. „Ist Ihnen das bewusst?“ Eine Antwort darauf gibt es nicht. Doch Zweifel sind angebracht: bereits zum dritten Mal steht der Otterfinger vor Gericht.

Kurs gegen Drogenkonsum

Das Verhalten sei jugendtypisch und unangepasst, erklärt dagegen der Anwalt des Angeklagten und schlägt vor, seinen Mandanten für eine Teilnahme einem Interventionsprogramm für Drogenkonsumenten zu verpflichten. Die Teilnahmekosten in Höhe von 150 Euro müsse er selbst tragen. Außerdem erachte er zwei Drogenkurse für sinnvoll sowie drei Beratungsgespräche in seiner Anwaltskanzlei.

Wie es denn mit dem momentanen Drogenkonsum bei dem Angeklagten ausschaue, will die Staatsanwältin wissen. „Reduziert“, teilt dieser kurz und knapp mit. Ob dann überhaupt ein Drogentest Sinn mache, fragt sie nach. Richter Schmid erklärt, der Test würde erst im Herbst stattfinden, so dass der Angeklagte noch die Möglichkeit habe, auf Drogen zu verzichten.

Sozialstunden statt Arrest

Bei seiner Urteilsverkündung berücksichtigt Schmid dann das Geständnis, die Reue und die Einsicht des Angeklagten. Eine Drogenberatung sehe er als „erzieherisch notwendige Maßnahme“ an. Deshalb stimmt der Richter auch dem Vorschlag der Staatsanwältin zu, den Angeklagten zu dem Drogenprogramm zu schicken.

Außerdem müsse der 18-Jährige 24 Sozialstunden im Verein für Jugend und Familie ableisten und drei Beratungsgespräche führen. „Die letzten Male haben Sie keine Sozialstunden auferlegt bekommen“, erinnert sich Richter Schmid. „Zu Unrecht, wie ich feststelle.“ Dann ist der Angeklagte frei.

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