Können Ämter Kinder vor Missbrauch schützen?

Das Martyrium eines neunjährigen Jungen in Baden-Württemberg klingt unfassbar: Zusammen mit ihrem Lebensgefährten hatte eine Mutter ihren eigenen Sohn sexuell misshandelt. Gemeinsam verkauften sie den Jungen an Pädophile. Ein Einzelfall? Wir haben uns im Landkreis umgehört.

Können Ämter Kinder vor Missbrauch schützen ?

Zwei Jahre lang wurde ein neunjähriger Junge aus der Nähe von Freiburg Opfer unvorstellbarer Qualen. Übers Internet bot ihn seine eigene Mutter und deren Lebensgefährte für Männer an, von denen beide wussten, dass sie ihn für sexuelle Spielchen missbrauchen würden. Mehrere tausend Euro sollen sie dafür bekommen haben. Ein Fall, der in seiner Brutalität bisher bekannte Dimensionen gesprengt habe, wie die Ermittler des Landeskriminalamtes Baden-Württemburg vor Gericht aussagten.

Das Martyrium des Jungen hat inzwischen ein Ende. Die Polizei stieß auf einen Pädophilen-Ring und nahm acht Männer fest. Ein anderer Fall spielte sich erst am Montag in Garmisch-Partenkirchen ab. Ein Unbekannter sprach zwei acht- und zwölfjährige Kinder auf offener Straße an und forderte sie auf, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen.

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Wenn das kindliche Vertrauen ausgenutzt wird…

Die beiden Kinder hatten gerade Schulschluss und waren auf dem Nachhauseweg. Die Kinder liefen weg und vertrauten sich ihren Eltern an. Der Kriminalpolizei gelang es am darauffolgenden Tag, einen Tatverdächtigen festzunehmen. Der Ermittlungsrichter erließ Haftbefehl. Kindesmissbrauch spielt sich also nicht nur hinter verschlossenen Türen ab, sondern ebenso auf offener Straße.

Was aber verleitet eine Mutter dazu, den eigenen Sohn für Vergewaltigungen anzubieten? Was verleitet Menschen überhaupt dazu, Kinder zu missbrauchen? Und – gibt es seitens der Behörden Wege und Möglichkeiten, solche schrecklichen Taten zu verhindern?

Sind Ämter überfordert?

Im Fall des neunjährigen Jungen schieben sich Gericht und Jugendamt gegenseitig die Schuld zu. Man hätte sich korrekt verhalten, so heißt es in der Presse, und zu keiner Zeit Anhaltspunkte für den Missbrauch gehabt. Dabei hatte das Jugendamt das Kind bereits in seiner Obhut, und der vorbestrafte Lebensgefährte der Mutter hätte keinen Kontakt zu dem Jungen haben dürfen.

Trotz einschlägiger Vorgeschichte sind die Behörden also nicht hellhörig geworden. Oder waren ihnen die Hände gebunden, weil das Eingreifen in familiäre Verhältnisse in die Persönlichkeitsrechte eingreift? Kann ein Amt überhaupt den Schutz der Kinder innerhalb einer Familie sicherstellen?

Auf Nachfrage beim Landratsamt Miesbach bekommen wir von der stellvertretenden Pressesprecherin Sophie Stadler nur vage Auskunft. Sexueller Missbrauch sei sehr schwierig einzugrenzen, sagt sie. Es gebe eine ganze Bandbreite an Taten, die Kinder Schaden zufügen – angefangen von verletzenden Worten bis hin zu Vergewaltigungen.

Jugendamt nennt keine Zahlen

Von daher sei es laut Jugendamt unmöglich, genau zu definieren, wie viele Fälle sexuellen Missbrauchs es im Landkreis gebe. Aufgrund der Bandbreite an unterschiedlichen Taten könne man weder eine Dunkelziffer ermitteln noch eine Aussage darüber treffen, wie viele Fälle es überhaupt gebe. Auch gebe es keine genauen Zahlen darüber, wie viele Missbrauchsfälle ein Mitarbeiter im Landratsamt zu bearbeiten habe. Es gebe auch keine Statistiken über den sozialen Hintergrund der Opfer.

Um Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen zu können, sei das Jugendamt auf die Mithilfe von Familienangehörigen, Nachbarn oder anderen Personen angewiesen, die diesbezüglich Verdachtsmomente haben. Diesen Hinweisen gehe man nach und reagiere entsprechend. Ein „einheitliches Schema“, wie die einzelnen Fälle bearbeitet werden, gebe es nicht, sagt Stadler, das sei abhängig vom jeweiligen Fall.

Jede Familie, jedes Kind und jedes Schicksal wird von den erfahrenen Mitarbeitern einzeln bewertet.

Genau das sei der Grund, warum der Gesetzgeber das Jugendamt mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet habe. In manchen Fällen bedeute das, die Kinder aus den Familien herauszunehmen und in andere Obhut zu geben. Das Wohlergehen jedes Kindes stehe dabei immer an oberster Stelle, so Stadler.

Das Internet hat den Kreis von sexuellem Missbrauch sicherlich vergrößert. Waren potenzielle Täter früher vor allem in asiatischen Ländern unterwegs, weil sie wussten, sie würden dort straffrei bleiben, gibt es für sie inzwischen auch im europäischen Raum Möglichkeiten, das Netz als Zugang zur Kinderpornographie zu nutzen.

Sexueller Missbrauch unabhängig von der sozialen Schicht

Körperliche und sexuelle Übergriffe gehen durch alle sozialen Schichten hindurch. Von Menschen, von denen man nie gedacht hätte, dass sie „so etwas machen“. Nur ist es grundsätzlich so: Je besser jemand sozial integriert ist, desto besser kann er sein eigenes Verhalten steuern. Finanzielle Motive – wie im Fall des neunjährigen Jungen – sind bei Pädophilie eher die Ausnahme.

Der Eingriff in die Familie beziehungsweise das Ausspähen des familiären Umfelds bei einem Verdachtsmoment ist für eine Behörde deshalb besonders schwierig, weil die Wahrheit hinter verschlossenen Türen oft nur schwer erkennbar ist. Ein Kind zu schützen und von ihm zu verlangen, dass es seine Bezugspersonen an den Pranger stellt, macht die Sache nicht einfacher.

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