Kommt jetzt die Abrissbirne?

Schwere Geburt für das geplante Wohn- und Geschäftshaus im derzeitigen Haus “Ursula” am Wiesseer Lindenplatz. Jetzt soll mit dem Abriss des bisherigen Gebäudes schnellstmöglich begonnen werden. Eine Frage gab es jedoch vorab auch noch zu klären: Gibt es Fledermäuse in dem Gebäude?

Das Haus Ursula am Lindenplatz: Der Bauherr will nun schnellstmöglich mit dem Abriss loslegen.

Es ist wahrlich eine schwere Geburt, bis anstelle des derzeitigen Haus Ursula das geplante Wohn- und Geschäftshaus der Bavaria Wohnbaupartner GmbH aus Ottobrunn entstehen kann. Seit 2016 bastelt der Gemeinderat in vielen Planvarianten an einem Kompromiss an dem „Landhaustanker“, in dem auch die Raiffeisenbank vertreten war.

Immer wieder wurden Korrekturen verlangt. Neben der Verringerung der Geschossflächen von 2.600 auf 2.200 Quadratmeter waren auch bauliche Veränderungen gefordert: Kein Quergiebel, keine Balkone, keine zweistöckige Tiefgarage, eine Verschiebung des südlichen Querbaus, keinen Erker als „Rucksack“ und vieles mehr wurden dem Bauherrn zur Auflage gemacht. Dieser kann offenbar damit leben, denn er „folgte in vollem Umfang“ den Einwendungen des Gemeinderats, so Bauamtsleiter Helmut Köckeis auf der Sitzung am Donnerstag.

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„Einzelhandelsagglomerationen“

Zuletzt im Mai wurden noch folgende Änderungen gefordert: der Gebäudeteil am Lindenplatz musste von 16,50 auf 15 Meter verkürzt werden, die Ladenbauten im Erdgeschoss sind in Form und Größe so abzuändern, dass sie weitgehend harmonisieren und der vorgesehene Erkervorbau an der südwestlichen Seite ist ersatzlos zu streichen.

Inzwischen lag auch der Bebauungsplan bis 19. Juni öffentlich aus. Außerdem habe der Bauherr alle Behörden informiert, erklärte Köckeis. Es seien zwar einige Leute zu ihm ins Rathaus gekommen und hätten die abgeänderten Pläne eingesehen, doch an schriftlichen Einwendungen sei „nichts gekommen“.

Dagegen aber gab es laut Köckeis von der Regierung von Oberbayern die Vorgabe, dass in Mischgebieten die Entstehung unzulässiger „Einzelhandelsagglomerationen“, Läden mit gleichem Sortiment, auszuschließen ist. Für die Läden ist eine Grundfläche von 720 Quadratmetern vorgesehen, 820 sind es für den gesamten Neubau. Sollten aber beim Abbruch und Neubau Beeinträchtigungen der Baufirmen an der Bundesstraße entstehen, müsste vorher das Landratsamt verständigt werden.

„Fledermausgutachter“

Die Untere Naturschutzbehörde gab auch ihren Segen, da ein „Fledermausgutachter“, eine Diplom-Biologe, der das Gebäude unter die Lupe nahm“, so Köckeis, weder eine Fledermauspopulation noch Vogelbrutnester entdecken konnte. Somit war der Weg für den Bebauungsplan frei, der einstimmig vom Gemeinderat genehmigt wurde. Als nächstes wird das Wohnbau-Unternehmen laut Köckeis im sogenannten Genehmigungsfreistellungsverfahren einen Bauantrag stellen.

Dies könnte bald geschehen, denn „der Bauherr will schnellstmöglich mit dem Abbruch loslegen“, so Köckeis auf Nachfrage, „noch vor Wintereinbruch sollen Keller und Tiefgarage ausgehoben sein“. Die Frage aber sei, ob er entsprechende Baufirmen an der Hand habe. „So schnell wie möglich loszulegen, ist nicht einfach bei uns“.

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