Gestern musste er sich deshalb wegen Betruges vor dem Miesbacher Amtsgericht verantworten. Im Laufe der Verhandlung wurde deutlich, dass der Angeklagte kein unbeschriebenes Blatt bei den Behörden ist und schon in der Vergangenheit mehrfach straffällig geworden war.
Am 16. Januar kam der Angeklagte für zwei Vorstellungsgespräche aus dem Raum Nürnberg nach Bad Wiessee. Da diese über mehrere Tage verteilt waren, brauchte er einen Platz zum Übernachten.
Er buchte bereits im Vorfeld für drei Tage ein Zimmer im Hotel zur Post in Bad Wiessee. Um nicht bar oder per Karte zahlen zu müssen, schickte er die Kostenübernahmebestätigung eines Unternehmens mit. Der Haken: Der Beschuldigte hatte die Firma vor mehr als fünf Jahren auf seinen eigenen Namen gegründet. Im Januar 2013 existierte diese aber schon lange nicht mehr.
Auf die Rechnung des Wiesseer Hotels in Höhe von 442 Euro reagierte er allerdings nicht. Der Geschäftsführer des Hotels zur Post beauftragte daraufhin ein Inkassounternehmen. Da auch das ohne Erfolg blieb, wurde der Fall aufgrund des Betrugsverdachts an die Polizei Bad Wiessee übergeben. Im Zuge der Ermittlungen spürte diese den 27-Jährigen auf. Gestern wurde ihm vor dem Miesbacher Amtsgericht der Prozess gemacht.
Angeklagter geständig
Der Angeklagte, der ohne Rechtsbeistand auftrat, zeigte sich gleich zu Beginn der Verhandlung vor dem Miesbacher Amtsgericht einsichtig: „Ich war im Hotel zur Post mit dem Ziel, dort für drei Tage zu übernachten und die Bezahlung so lange aufzuschieben, bis ich wieder Geld habe.“ Daher hatte er die fingierte Bestätigung der Kostenübernahme durch seine ehemalige Firma auch im Hotel eingereicht.
Aufgrund verschiedener Delikte wie Diebstahl und Betruges hatte er in den letzten zehn Jahren mehrere Gefängnisstrafen abgesessen und einen Schuldenberg von knapp 20.000 Euro angesammelt. Zuletzt hatte er vier Monate in einem Gefängnis in der Nähe von Ingolstadt abgebüßt und dort eine Ausbildung zum Anlagenbauer in der Automobilbranche begonnen.
Seit seiner Entlassung im Juli 2013 fand der dann auch eine Anstellung in diesem Bereich. „Ich will die 442 Euro gerne zurückzahlen, habe aber momentan nicht die finanziellen Mittel“, so der Angeklagte weiter. Er bot gestern vor Gericht jedoch an, die Summe zu begleichen, sobald er Mitte Dezember sein Weihnachtsgeld erhalten habe.
Am Ende war der Fall aus Sicht der Staatsanwaltschaft daher auch klar. „Der Angeklagte hat sich des Betruges schuldig gemacht und das auch selbst eingeräumt. Aufgrund seines Geständnisses und der Tatsache, dass der Angeklagte momentan wieder über einen festen Wohnsitz und eine Arbeitsstelle verfügt, plädiere ich für eine Strafe von neun Monaten auf Bewährung“, so Staatsanwältin Constanze Schneider.
Der Angeklagte selbst zeigte sich zum Abschluss reumütig und bat das Gericht darum, ihm seine gerade aufgebaute Lebenssituation nicht durch eine erneute Haftstrafe wieder zunichte zu machen. Richter Walter Leitner entschied am Ende auf eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten. Zudem verhängte er 60 Sozialstunden sowie die Verpflichtung, die 442 Euro zurückzuzahlen, als Auflagen. Am Ende betonte Leitner gleichwohl:
Sollten Sie aber erneut straffällig werden, wird man nicht um einen Haftaufenthalt herumkommen.
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