Krankenhaus verschärft Besuchsregeln

Seit der Lockerung des absoluten Besuchsverbots vor rund zwei Wochen kommen wieder mehr BesucherInnen ins Krankenhaus Agatharied. Einige scheinen sich allerdings nicht an die vorgegebenen Sicherheitsregeln zu halten. Nun zieht die Klinik Konsequenzen.

Im Krankenhaus Agatharied gelten ab sofort verschärfte Besuchsregeln.

Seit der Lockerung des absoluten Besuchsverbots vor rund 14 Tagen verzeichnet das Krankenhaus Agatharied einen deutlichen Anstieg des Besucheraufkommens. Gerade auf den Stationen, auf denen aufgrund der Corona-Pandemie besondere hygienische Verhaltensregeln eingehalten werden müssen, bereite dieser Ansturm allerdings enorme Schwierigkeiten, heißt es in einer Mitteilung.

So berichtet eine Pflegekraft von BesucherInnen, die die ausgehändigte Schutzausrüstung eigenmächtig noch auf der Station ablegen. Auch werden teilweise in Patientenzimmern weder der geforderte Mindestabstand eingehalten noch der zwingend erforderliche Mundschutz getragen.

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Keine Besuche bei PatientInnen mit Covid-19 oder wenn Verdacht besteht

Da das Krankenhaus nicht über die Möglichkeiten verfügt, die Einhaltung dieser Maßnahmen in jedem Einzelfall zu kontrollieren und sicherzustellen, wird nun ab sofort die Besuchsregelung eingeschränkt. PatientInnen mit bestätigter CoViD-19-Erkrankung oder solche, bei der diese mögliche Erkrankung noch nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dürfen grundsätzlich keine Besuche mehr empfangen.

„Die Sicherheit unserer PatientInnen und unserer MitarbeiterInnen steht absolut im Vordergrund“, so Michael Kelbel, Geschäftsführer des Krankenhauses Agatharied. „Wenn wir diese Sicherheit nur durch einschneidende Maßnahmen gewährleisten können, dann führt an diesen Maßnahmen leider kein Weg vorbei.“ Es gebe nur eine sehr begrenzte Anzahl von Ausnahmen, die aber in jedem Einzelfall vorher abgesprochen sein müssen.

Diese Regeln gelten bei einem Besuch

Etwas lockerer sind die Vorschriften für PatientInnen, für die bereits ein negatives Testergebnis vorliegt. Sie können einmal am Tag für eine Dauer von 30 Minuten Besuch empfangen. Wichtig ist hierbei, die Besuchszeiten zwischen 15 Uhr und 19 Uhr einzuhalten. Auch ist nur eine, für die Dauer des Aufenthalts fest definierte Person als BesucherIn zugelassen. Diese wird in der Patientenakte hinterlegt und erhält einen Besucherausweis.

„So können, falls nötig, Infektionsketten schnell nachvollzogen werden und die Besucherströme im Haus gering und geregelt gehalten werden“, heißt es in dem Schreiben des Krankenhauses. Grundsätzlich gelte bei allen Besuchen: PatientIn und BesucherIn haben während der gesamten Dauer die grundlegenden Hygieneregeln einzuhalten. Sorgfältige Händedesinfektion, Mundschutz und der Mindestabstand von 1,5 Metern sind obligatorisch.

Im Einzelfall ist darüber hinaus die angeordnete persönliche Schutzausrüstung zu tragen. „Es tut uns leid, dass die Umstände solch restriktive Maßnahmen erfordern. Aber das sind wir unseren PatientInnen und MitarbeiterInnen schuldig“, erklärt Kelbel abschließend.

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