Kreidl entkommt Disziplinarverfahren

Aktualisierung vom 24. Januar / 15:52 Uhr
Wie die Regierung von Oberbayern gerade eben in einer Pressemitteilung erklärt, wird gegen Landrat Jakob Kreidl kein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Am Mittwoch hatten wir berichtet, dass die Rechtsaufsichtsbehörde prüft, ob sich Kreidl aufgrund seiner falschen eidesstattlichen Erklärung beamtenrechtlich etwas zuschulden hat kommen lassen. Das Ergebnis: Es war ein außerdienstliches Fehlverhalten.

Kreidl freut sich
Jakob Kreidl dürfte nach der aktuellen Entscheidung erleichtert sein.
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Das Ergebnis der Prüfung hat laut einer aktuellen Mitteilung weiter ergeben, dass “weder die Abgabe einer Dissertationsschrift, die den Grundsätzen wissenschaftlichen Arbeitens nicht genügt, noch die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im Zusammenhang mit der Dissertation im Jahre 2004” zu einer Disziplinarmaßnahme führen könne.

Geprüft wurde auch, ob überhaupt trotz der strafrechtlichen Verjährung wegen der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im Jahre 2004 und wegen der Einreichung einer Doktorarbeit, die wissenschaftlichen Standards nicht genügt, ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden muss. Die gesetzlichen Voraussetzungen für disziplinarrechtliche Maßnahmen sind nach Einschätzung der Regierung für dieses außerdienstliche Fehlverhalten nicht erfüllt. Dabei spielte auch der Zeitablauf seit 2004 eine maßgebliche Rolle.

Abschließend erklären die Kontrolleure Kreidls, dass nach der nun abgeschlossenen Prüfung feststeht, dass eine Disziplinarmaßnahme nicht ausgesprochen werden kann. Aus dem Grund wird auch kein Disziplinarverfahren gegen Landrat Jakob Kreidl eingeleitet. Die Prüfung der Regierung sei, so die Pressestelle, damit abgeschlossen.

Ein Vorgang, bei dem die Landkreis-CSU aufatmen dürfte. Die Mitglieder und Führungsgremien hatten sich in den vergangenen Wochen immer wieder hinter Kreidl gestellt. Ein Disziplinarverfahren gegen den Landrat hätte eine erfolgreiche Kandidatur jedoch fast unmöglich gemacht. Und die Frist, um einen anderen Kandidaten für die am 16. März anstehende Landratswahl zuzulassen, ist gestern abgelaufen.

Ursprünglicher Artikel vom 22. Januar mit der Überschrift: “Kreidl: Regierung prüft Disziplinarverfahren”
In den vergangenen Monaten musste Landrat Jakob Kreidl so einige Fehlgriffe erklären: Doktorarbeit, Verwandtenaffäre, Debatte um Nebentätigkeiten. Alle diese Vorfälle hatte man in der CSU bislang hingenommen und dem Landratskandidaten weiterhin den Rücken gestärkt.

Jetzt steht Kreidl aber erneut unter Beschuss. Wie die Tegernseer Stimme erfahren hat, prüft die Regierung von Oberbayern derzeit Disziplinarmaßnahmen gegen den amtierenden Landrat. 

Wie lange steht die CSU noch hinter Landrat Jakob Kreidl?
Bei der Klausur am Spitzingsee stand die Landkreis-CSU – trotz kritischer Stimmen – hinter Jakob Kreidl.

Die Diskussionen rund um die Zukunft von Landrat Jakob Kreidl reißen nicht ab. Der CSU-Landrat musste in den vergangenen Wochen und Monaten so einige Verfehlungen erklären. Im vergangenen März wurde bekannt, dass Kreidl weite Teile seiner Doktorarbeit abgeschrieben hat. Die Quittung erhielt er rund sieben Monate später: Die Bundeswehr Universität München stufte seine Arbeit als „nicht dissertationswürdig“ ein und erkannte ihm den Doktortitel, auf den Kreidl zuvor bereits freiwillig verzichtet hatte, endgültig ab.

Zwischendrin musste der 61-Jährige dann auch noch zugeben, dass er während seiner Zeit als Abgeordneter des Bayerischen Landtages jahrelang seine Frau als Bürokraft beschäftigt hatte. Trotz all dem hielten die Parteikollegen im Landkreis weiter zu ihm und nominierten Kreidl im Oktober 2013 mit über 90 Prozent erneut zum Landratskandidaten der CSU für die Kommunalwahlen 2014.

Als gegen Ende des Jahres 2013 dann auch noch Fragen zur Entlohnung seiner Nebentätigkeiten aufkamen – Kreidl ist unter anderem als Verwaltungsratsvorsitzender der Kreissparkasse und als Verwaltungsrat der Landesbank tätig –, wuchs die Kritik am Landrat weiter.

Regierung wird aufmerksam

Hinter vorgehaltener Hand fragten sich einige seiner Parteigenossen, ob Kreidl auch weiterhin der Richtige für den Job ist. Offen putschen wollte aber noch niemand. Vor wenigen Wochen wandte sich der Landrat dann mit einem persönlichen Brief an die Parteifreunde und bat um Nachsicht und Unterstützung. Mit Erfolg: die Landkreis-CSU stellte sich weiterhin hinter ihren Kandidaten.

Bewahrheiten sich die neuesten Entwicklungen, könnte es damit aber bald vorbei sein. Wie die Regierung von Oberbayern gegenüber der Tegernseer Stimme schriftlich bestätigt, prüfe man dort derzeit, ob sich Jakob Kreidl durch die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung im Zuge seiner Doktorarbeit als eines „Landrates unwürdig“ verhalten hat. Dazu Pressesprecher Klaus Kempfler:

Wir haben uns über den Sachverhalt informiert und prüfen derzeit, ob Anlass für ein disziplinarrechtliches Vorgehen besteht.

Als kommunaler Wahlbeamter auf Zeit unterliegt ein Landrat/Stellvertretender Landrat den Regelungen des Bayerischen Disziplinargesetzes (BayDG). Nach diesem Gesetz können gegen einen Beamten auf Zeit bei Vorliegen eines Dienstvergehens Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge und die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ausgesprochen werden.

Mögliche Strafen gegen einen Landrat können indes nur durch das Verwaltungsgericht verhängt werden. „Die Bemessung der Disziplinarmaßnahme richtet sich dabei gemäß Artikel 14 Abs. 1 BayDGA insbesondere nach der Schwere des Dienstvergehens, der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit, dem Persönlichkeitsbild und dem bisherigen dienstlichen Verhalten“, so Kempfler weiter.

Kreidl: „Es ist alles dazu gesagt“

Während Kreidl strafrechtlich wegen seiner „falschen Versicherung an Eides statt“ aufgrund einer bereits verstrichenen Verjährungsfrist von fünf Jahren nichts mehr zu befürchten hat, könnte ihm nun also ein disziplinarrechtliches Verfahren seines Dienstherren, der Regierung von Oberbayern, drohen.  

Das Ergebnis dieser Überprüfung liege allerdings noch nicht vor, so Kempfler weiter. Über das Verfahren und die zu erwartende Dauer der Prüfung wollte die Regierung von Oberbayern heute jedoch mit dem Verweis auf „Vorschriften zum Schutz des Persönlichkeitsrechts“ keine Angaben machen.

Jakob Kreidl selbst wollte sich heute auf Nachfrage nur bedingt zu den Vorgängen äußern: „Ich denke, ich habe zu den erhobenen Vorwürfen in den letzten Monaten schon umfassend Stellung bezogen. Es ist alles gesagt“, so Kreidl. Von der Anfrage der Tegernseer Stimme bei der Regierung von Oberbayern habe er gestern erfahren, zuvor indes keine Kenntnis von einer Untersuchung gegen seine Person gehabt, so der Landrat abschließend.

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