Kreidl und Bromme müssen weiter zittern

Seit Februar ist die pompöse Geburtstagsfeier von Ex-Landrat Jakob Kreidl mit Kosten von knapp 120.000 Euro ein Fall für die Münchner Staatsanwaltschaft. Nun nähern sich die Vorermittlungen dem Ende.

In wenigen Wochen ist also klar, ob sich Kreidl und der ehemalige Sparkassenvorstand Georg Bromme strafbar gemacht haben.

Ex Landrat Jakob Kreidl ist nach wie vor im Visier der Staatsanwaltschaft. Archivbild
Ex-Landrat Jakob Kreidl ist nach wie vor im Visier der Staatsanwaltschaft. Archivbild

„In etwa drei bis vier Wochen werden dann die restlichen Informationen, die wir noch brauchen, vorliegen. Erst dann kann ich eine abschließende Beurteilung nach außen kommunizieren“, erklärt Staatsanwalt Florian Gliwitzky auf Nachfrage. Den Fall ins Rollen brachten zwei Anzeigen von Bürgern, die Staatsanwaltschaft München II möge den Sachverhalt auf eventuelle Straftatbestände prüfen.

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Haben sich Kreidl und Bromme strafbar gemacht?

Mitte September entscheidet sich also, ob Ermittlungsverfahren gegen Jakob Kreidl und damals Verantwortliche der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee eingeleitet werden. Entscheidend sei, so die Ermittler, ob bei der Geburtstagsfeier 2012 eine strafrechtliche Relevanz vorliege.

Die Sparkasse hatte die Geburtstagsfeier des Landrats mit über 77.265 Euro bezuschusst. Das Landratsamt steuerte 33.200 Euro bei, obwohl im Kreishaushalt nur ein Betrag von 25.000 Euro genehmigt war. Kreidl selbst hatte für seine pompöse Geburtstagssause nur 7.639,69 Euro beigesteuert. Auch die Modernisierung des Büros des Landrats aus Töpfen der Sparkasse oder das Sponsoring einer Informationsfahrt des Landrats in die Schweiz werden noch von der Staatsanwaltschaft untersucht.

Zwei Berichte als wichtige Quellen

Wie aus Justizkreisen zu erfahren ist, spielen bei der Untersuchung sowohl der Prüfbericht der Regierung von Oberbayern, als auch der Rechnungsprüfungsbericht des Kreistags eine wichtige Rolle. In beiden Gutachten werden als Hauptakteure Jakob Kreidl, sein Stellvertreter Arnfried Färber und Ex-Sparkassenvorstand Georg Bromme genannt.

Alle Drei seien mit den ihnen vertrauten Geldern sehr „hemdsärmelig“ umgegangen, finden die Rechnungsprüfer. Die Frage bleibt, ob dieser laxe Umgang mit Steuer- und Sparergeldern strafrechtlich belangt werden kann. In vier Wochen will sich die Staatsanwaltschaft dazu äußern.

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