Es lag dem Angeklagten Kreidl sichtlich am Herzen, die unter seinen Vorgängern „übliche und teilweise jahrzehntelange Praxis“ zu erklären. Er habe darauf vertraut, dass solche Bürgermeister- und Verwaltungsratsfahrten wie nach Wien, in die Steiermark, ins Stubai oder nach Interlaken „grundsätzlich in Ordnung sind“.
Denn es hätte zu „keinem Zeitpunkt“ Hinweise, Widersprüche oder Beanstandungen gegeben. Weder von der Innenrevision der KSK, der Prüfstelle des Sparkassenverbandes oder gar der Regierung von Oberbayern, sagte Kreidl vor der Wirtschaftskammer heute. Angeklagt ist der 66-Jährige wegen Untreue, Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme.
Gestehen möchte er, so Kreidl, dass er „schon damals kein gutes Gefühl hatte“, nachdem er nach den Fahrten die tatsächlich entstandenen Kosten erfahren habe. Dies gelte auch für die Teilnahme der Ehepartner. Da aber „von keiner Seite entsprechende Bedenken“ geäußert worden seien, „habe ich meinem unguten Gefühl nicht dem Raum gegeben, den es nach meinem heutigen Kenntnisstand verdient hätte“.
Kreidl: keine „Vorteilsnahme“ durch Reisen
Aus heutiger Sicht hätte er die Vorgänge prüfen lassen und seinem „unguten Gefühl“ gehorcht. „Ich hätte mich selbst erkundigen müssen, ob die Ausgestaltung der Fahrten so in Ordnung war“. Er bedauere sein „unkritisches Vertrauen und das Wegschieben seiner Bedenken“. Den entstandenen Schaden sei er bereit als seinen Teil der „Wiedergutmachung“ zu leisten.
„Ausdrücklich klarstellen“ wollte Kreidl aber, dass er die Fahrten seinerseits keinesfalls als „Gegenleistung für eine gefällige Dienstausübung verstanden habe“. Seine seinerzeitigen Bedenken hätten daher „niemals im Zusammenhang“ mit dem erhobenen Vorwurf der Vorteilsnahme gestanden. Kreidl: „Gegen diese Annahme der Staatsanwaltschaft verwehre ich mich nach wie vor“.
Anschließend trat Ex-Vize-Landrat Arnfried Färber in den Zeugenstand. Der Bericht darüber folgt.
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