Kreidls Bauten im Fokus

Viel wurde im Zuge des jüngst aufgeflogenen Schwarzbaus Jakob Kreidls im Ortsteil Elbach von Fischbachau spekuliert. Auch fragten sich viele, ob der Abriss einer anderen Kreidl-Immoblie vor vielen Jahren rechtens war.

Die TS bekam nun sowohl vom Landesamt für Denkmalpflege als auch vom Kreisbaumeister die Bestätigung, dass beim Abriss des ehemaligen Handwerkerhauses „Beim Kistler“ in Elbach alles mit rechten Dingen zuging. Das Gebäude war nicht zu erhalten.

Das alte
Das alte Haus „Beim Kistler“ war laut Gutachten nicht zu erhalten.

„Das Gebäude war nicht mehr sanierungsfähig und musste abgebrochen werden“, so das Gutachten eines Statikbüros, dem Kreisbaumeister Werner Pawlovsky „schweren Herzens“ zustimmte. Jakob Kreidl, damals CSU-Kreisvorsitzender und Landtagsabgeordneter, kaufte das 1815 errichtete Gebäude in der Kirchstraße 6 von einem Verwandten im Jahr 2000 „auf dessen Wunsch hin“.

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Er habe das Haus ursprünglich sanieren wollen und sich deshalb von einem Fischbachauer Schreiner, der sich auf die Restaurierung denkmalgeschützter Häuser spezialisiert hatte, beraten lassen. Dieser habe gesagt, so Kreidl im Jahr 2000, das Haus sei nur unter enormem Aufwand zu sanieren. Deshalb habe er das Kreisbauamt hinzugezogen und schließlich ein Gutachten von Hans Rasshofer und seinem Ingenieurbüro für Baustatik in Dietramszell eingeholt.

Der Zustand des Gebäudes sei damals nicht mehr der Beste gewesen. Ausbeulungen und Risse an der Ost- und Westfassade des Gebäudes rührten daher, dass sich der Baugrund gesenkt habe. Auch im nördlichen Gebäudeteil kam es zu Problemen. Das Ergebnis von Gutachter Hans Rasshofer:

Da ich ein Viertel bis ein Drittel des Gebäudes im Nordbereich wegen der Untergrundverhältnisse als nicht mehr sanierungsfähig ansehe, muss meines Erachtens das Gebäude abgebrochen werden.

„Rasshofer ist ein durchaus anerkannter Statiker. Er hat für uns schon sieben Gutachten gefertigt, wir vertrauen ihm“, räumt Kreisbaumeister Pawlovsky auch noch die letzten Zweifel aus, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen sei und es sich womöglich um ein Gefälligkeitsgutachten gehandelt haben könnte. Am 27. April 2001 gab der Kreisbaumeister die Genehmigung zu Kreidls Abbruchplänen. Begründung: „Das Gebäude könne nicht in einem vertretbaren Aufwand wiederhergerichtet werden und werde daher aus der Liste denkmalgeschützter Häuser herausgenommen“.

Dies sei kein Einzelfall, meint der damalige Bürgermeister von Fischbachau, Franz Sellmayr, „denn vom Stil her falle das Haus mit dem ungewöhnlichen Mansarddach ohnehin aus dem Ortsbild heraus“. Gebaut wurde es ursprünglich von einem Elbacher Mesnerssohn und geschickten Schlosser als Wohnhaus und Werkstatt.

Erst Wahl, dann Abriss

Es gab im Jahr 2000 aber auch andere Stimmen, wie die eines Fischbachauer Schreiners, in dessen Augen der Zustand des Gebäudes „fantastisch“ gewesen sei. Mit seinen Stuckdecken sei es ein Juwel und gehöre erhalten. Er habe das Gebäude auf Kreidls Wunsch begutachtet und angeboten, es für etwa 500.000 Euro komplett zu sanieren, inklusive der Absicherung des leicht abgerutschten hinteren Gebäudeteils.

Doch Kreidl habe kein Interesse an einer Sanierung gezeigt. In Elbach aber seien viele gegen den Abbruch gewesen. Einige können sich noch erinnern, dass Kreidl nach seiner Wiederwahl in den Landtag am 21. September 2003 tags darauf das Jugendstilhaus abreißen ließ.

Über das Haus der Familie Kreidl in Elbach wurde ein sofortiger Baustopp verhängt
Die privaten Bauprojekte des Ex-Landrates waren in die Kritik geraten.

„Wäre das Gutachten von Rasshofer anders ausgefallen, hätte ich das Gebäude sanieren lassen“, versuchte Kreidl damals klarzustellen. Das Grundstück bekam seine Tochter, die darauf ein Einfamilienhaus baute. Unweit davon steht der Neubau des Ehepaares Kreidl, der nach einer behördlichen Kontrolle vor wenigen Wochen gestoppt wurde, da „das beantragte Wohngebäude nicht plankonform errichtet wurde”, so das Landratsamt Ende Februar.

Wand- und Firsthöhe seien überschritten worden. Außerdem gebe es eine Abweichung der Dachneigung von einem Grad. “Darüber hinaus wurden planabweichend die Voraussetzungen für die Errichtung eines Balkons geschaffen”, stellte das Amt weiter fest. Die Eheleute Kreidl wurden aufgefordert, eine Änderung der Baupläne, einen sogenannten Tekturplan, einzureichen. Dies sei bislang noch nicht geschehen, ist aus dem Landratsamt zu erfahren. Der aktuelle Baustopp gelte aber auch nur für das Dachgeschoss.

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