Kreuther Gemeinderat stellt Alpenpark farbliche Ausnahmeregelung in Aussicht

Vor gerade einmal einem Monat hat Kreuth die neue Ortsgestaltungssatzung beschlossen. Darin geregelt ist unter anderem, dass die Außenfarbe von Häusern entweder weiß oder gelb sein soll.

Die Klinik im Alpenpark im Ortsteil Ringsee plant die Fassade in einem gedecktem weiß zu streichen, das eher grau wirkt. Darüber hinaus sollen Kupferlamellen im Eingangsbereich angebracht werden. Beiden formlosen Anträgen stimme das Gremium grundsätzlich zu, wenngleich mit Einschränkungen.

Lamelen und das gedeckte grau-weiß als Muster am Gebäude der Klinik

Die Gemeinderäte hatten sich vor Ort einen Eindruck verschafft und konnten sowohl die Farbe als auch ein Muster der geplanten Außenanbringung begutachten. Die Räte einigten sich anschließend in der Sitzung darauf, dass die Lamellen neun Zentimeter breit sein sollen. Im Antrags waren noch fünf vorgesehen.

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Der Abstand dazwischen soll mindestens drei Zentimeter betragen. Ganz nach dem Motto: Gekauft wie gesehen. Das Muster überzeugt.

Bei der Farbgebung war sich das Gremium anschließend uneins. Bürgermeister Josef Bierschneider verwies darauf, dass es sich hier nicht um ein privates Wohnhaus, sondern um ein Funktionsgebäude handle und es dem Gemeinderat durchaus gestattet ist, Ausnahmen die Ortsgestaltungssatzung betreffend zu erteilen.

In der Sitzung mit anwesend war ein Anwohner des Defreggerwegs, der zu bedenken gab, dass der ebenfalls geplante Anbau für die Lieferanten zu Problemen bei der Befahrbarkeit der Straße führen kann. Dieser Einwand wurde mit in den Beschluss aufgenommen.

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