Was ist los auf den Almweiden, dass sich diese Fälle offensichtlich häufen? Sind zu viele Rinder oder Menschen in den Bergen? Glauben die Wanderer, Almen seien ein Streichelzoo? Oder ist traditionelle Almwirtschaft nicht mit dem Touristenauftrieb vereinbar? Müssen die Menschen oder die Kühe hinter Draht- oder Elektrozäune? Dürfen Wanderer noch mit Hunden über Almweiden? Unzählige Fragen tun sich auf.
Das Thema ist inzwischen ein Politikum. Denn allein im Jahr 2014 starben als traurigen Höhepunkt vier Menschen nach Kuhattacken. Rein rechnerisch kamen damals weltweit mehr Menschen durch Kuhangriffe ums Leben als durch Haiattacken. Doch ein Todesfall einer Deutschen von damals hatte jetzt sein juristisches Nachspiel. Die 45-Jährige Deutsche wurde im Stubai von der Kuhherde totgetrampelt. Das Landgericht Innsbruck verurteilte den Almbauern nach langem Rechtsstreit jüngst zu einer Schadensersatzzahlung von 490.000 Euro an die Hinterbliebenen. Seitdem sind die Almbauern in Aufruhr.
4.000 Euro nach Sturz gefordert
Um weitaus weniger Schadensersatz geht es nun bei einem Kuhangriff unweit der Neureuth an der Gindelalm. Der Vorfall hatte sich bereits am 2. Juli vergangenen Jahres ereignet, doch jetzt erst bemüht sich die 74-jährige Maria Kiesel aus Schliersee um eine finanzielle Wiedergutmachung von 4.000 Euro.
Nach eigener Aussage war sie am frühen Nachmittag mit ihrem Lebensgefährten in einer lockeren Gruppe von Wanderern auf dem ausgeschilderten Weg unterwegs. Ohne Hund, ohne Stöcke. Da die Kühe nahe am Weg gestanden hätten, habe sie besondere Vorsicht beim Vorbeigehen walten lassen. Doch dies half ihr nichts. Kiesel wurde von einem hornlosen Jungvieh umgestoßen und dabei verletzt.
Klage wird jetzt eingereicht
„Die Kuh, die hat so einen komischen Blick gehabt und als ich dies wahrgenommen habe bin ich schon geflogen, vielleicht so einen Meter weit und direkt in den Kuhmist rein. Und ich war dann einen Moment bewusstlos, vielleicht ein, zwei Minuten“, sagte das Kuhopfer dem BR. Gebrochen war nichts, aber geprellt.
Als sie den ersten Schock überwunden hatte, meldete sie den Vorfall an der Gindelalm. Dort sei das auffällige Tier nach Aussage der Almbäuerin schon bekannt gewesen. An den Folgen der Attacke leide Kiesel bis heute an Schmerzen, müsse ständig zum Arzt und habe sich deswegen entschlossen, sich mit einem Anwalt um Schadensersatz zu bemühen. Ihr Anwalt Stefan Brandmaier verweist auf die Sorgfaltspflicht, die jeder Landwirt habe. Wann der vermeintliche Kuhangriff vor Gericht kommt, ist noch offen. Die Klage will Brandmaier in diesen Tagen einreichen.
Eigenverantwortung oder Vollkasko-Mentalität?
Rückendeckung bekommt die Almbäuerin, die sich selbst nicht äußern will, vom Almwirtschaftlichen Verein Oberbayern. Dessen Vorsitzender Georg Mair beklagt eine Art Trittbrettfahrermentalität. „Warum geht man erst acht Monate nach dem Vorfall zu der Bäuerin hin und verlangt Schadenersatz?” Deswegen rät sein Verein den Almbauern zu einer Betriebshaftpflichtversicherung und zu ausreichend Warnhinweisen auf der Alm.
Mair hat auch einen Appell an die Politik: “Unsere Forderung wäre, dass der Staat die Haftung übernimmt für Schäden, weil damit der Bewirtschafter und der Grundbesitzer entlastet wäre“. Ein Tourismusverband in Österreich mahnt inzwischen zu Umsicht und Eigenverantwortung: „In freier Natur ist Selbstverantwortung gefragt, nicht Vollkasko-Mentalität“.
Damit es zwischen Kühen und Menschen zu weniger Problemen kommt, will Tirol mit einem amüsant animierten Video Abhilfe schaffen.
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