Kurzfristige Absage verärgert Gewerbetreibende

Am 22. Januar diesen Jahres ging in Bad Wiessee der erste verkaufsoffene Sonntag im Jahr 2012 über die Bühne. Damals fiel der Termin mit dem Eröffnungswochenende der Montgolfiade zusammen und durfte aus dem Grund nach der neuen Auslegung des Ladenschlusgesetzes auch stattfinden.

Doch wie sehr man sich mittlerweile in der einwandfreien Termingestaltung vergreifen kann, hat vor ein paar Monaten Rottach-Egern zu spüren bekommen. Die Missachtung des Ladenschlussgesetzes brachte der Gemeinde eine Rüge des Bundesjustizministeriums ein.

Denn das Gesetz schreibt speziell für alle Gemeinden in Bayern vor, dass in einem Jahr maximal vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage stattfinden dürfen. Darüber hinaus sind die genauen Termine an ein wichtiges Kriterium gebunden. Der Einzelhandel darf seine Ladentüren nur öffnen, wenn zum Beispiel Stadtfeste, Märkte oder Messen an einem Sonn- oder Feiertag stattfinden. Diese müssen überregionalen Charakter haben.

Absage kommt überraschend

Aus dem Grund muss nun auch der nächste geplante verkaufsoffene Sonntag am 13. Mai 2012 ausfallen. Dieser sollte zusammen mit der Tegernseer Genussmeile, die in der Wandelhalle stattfindet, viele Kunden zum Shoppen bewegen. Doch die Suche nach Terminen, die den Geschäften nutzen und die gleichzeitig gesetzeskonform sind, erweist sich als schwierig.

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Ganz kurzfristig hat die Regierung von Oberbayern dem Landratsamt Miesbach die Genehmigung entzogen. Es seien keine großen Besucherströme zur Genussmeile zu erwarten und die Wandelhalle zu weit von den meisten Geschäften in der Umgebung des Lindenplatzes entfernt, so die Begründung.

Eine Erklärung, die der Vorsitzende der Aktiven Wiesseer – eine Vereinigung von lokalen Geschäften – als überraschend bezeichnet: “Es wurde in der Wandelhalle schon mehrmals ein verkaufsoffener Sonntag wegen einer Messe genehmigt. Das Ladenschlussgesetz ist leider sehr schwammig formuliert, sodass es hier immer zu Einzelfallentscheidungen kommt”, so Robert Kühn auf Nachfrage.

Die Wiesseer Gewerbetreibenden wie die Gemeinde Bad Wiessee sind laut Kühn über die kurzfristige und nur schwer nachvollziehbare Entscheidung mehr als verärgert.

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