Kuss löst Gewaltattacke aus

Der Freund küsst eine Andere? Das ist wie ein Schlag ins Gesicht, dachte sich anscheinend eine 18-jährige Auszubildende aus Holzkirchen. Sie rächte sich – genau so.

In der Nähe des Holzkirchner Eisstadions sorgte ein Kuss für viele Emotionen …

In der Nacht vom 17. auf den 18. Februar dieses Jahres feierte eine 18-jährige Holzkirchnerin, zusammen mit ihrem Freund, bei ihrer Freundin eine kleine Party. Schon im Laufe des Abends beobachtete sie, wie ihr Freund mit einer anderen Freundin angeregt in ein Gespräch vertieft war. In der Küche kam es daraufhin zu einem Streit zwischen ihr und ihrem Freund.

Um eine Eskalation zu vermeiden, einigte man sich darauf, die Party vorzeitig und getrennt voneinander zu verlassen. Der Freund verließ zuerst die Wohnung. Die 18-Jährige beschloss kurzerhand, ihm zu folgen. In Höhe des Eisstadions sah sie dann ihren Freund, wie er die andere Frau von der Party küsste. „Da hat’s bei mir den Schalter rausgehauen“, sagt die junge Holzkirchnerin heute vor Gericht aus.

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Angeklagte rastet aus

Sie sei losgelaufen und habe der „Freundin“ ins Gesicht geschlagen. Dann sei sie zu ihrem Freund gegangen, habe ihm ebenfalls eine mitgegeben und eine Diskussion angezettelt. Die Folgen dieser Attacke für die junge Frau zählte Staatsanwalt Heim heute vor Gericht auf: eine Gehirnerschütterung durch zwei Fußtritte gegen den Hinterkopf, eine Beule am Kopf, eine geschwollene Oberlippe, Würgemale am Hals.

Die Geschädigte ist als Zeugin geladen, bestätigt den Kuss und gibt an, dass der Freund der Angeklagten sie angeflirtet habe. Zufällig sei man sich auf dem Nachhauseweg begegnet. Den Angriff der Angeklagten verharmlost sie:

Die Fußtritte auf den Hinterkopf taten nicht weh, nur der Faustschlag ins Gesicht.

Ein paar Sekunden sei ihr auch die Luft weggeblieben, als die Angeklagte sie gewürgt habe. Zwei ärztliche Atteste belegen, dass die Zeugin nach dem tätlichen Angriff mit Schwindel, Erbrechen und Kopfschmerzen zu kämpfen hatte. Diagnostiziert wurde eine Schädelprellung. Dennoch habe sie die Reaktion irgendwie verstanden:

Es war ja ihr Freund. Sie hätte mir eine schmieren können, aber das ging zu weit.

Die Angeklagte dagegen streitet die Fußtritte vehement ab. Und auch ihr Freund sowie ihre Freundin – beide als Zeugen geladen – wollen nichts dergleichen gesehen haben. Für Staatsanwalt Heim stimmen die Verletzungen mit den Schilderungen der Geschädigten überein. Er plädiert für eine Verurteilung in drei Tathandlungen.

Noch ein Angriff

Weil sich die Angeklagte bei der Geschädigten für die Attacke kurz darauf entschuldigt hatte, und die Körperverletzung nicht „lebensgefährlich“ war, hält der Staatsanwalt 80 Sozialstunden für ausreichend, allerdings auch für notwendig. Bei dieser Aussage fließen bei der Angeklagten die Tränen:

Wenn ich Scheiße gebaut habe, dann stehe ich dazu. Ich gebe den Schlag ins Gesicht ja zu, aber ich habe nicht zugetreten.

Sie fühle sich ungerecht behandelt, sagt sie weinend. Statt einer Einsicht, kommt ein erneuter Angriff: sie wirft der Geschädigten vor, sich die Würgemale selbst zugefügt zu haben. Richter Klaus-Jürgen Schmid spricht die Angeklagte schuldig der Körperverletzung in drei Fällen.

Eigentlich gebe es in so einem Fall immer Arrest, so Richter Schmid, in diesem Fall habe er sich für 80 Sozialstunden entschieden, weil sich die Angeklagte in einer emotionalen Situation befunden habe. An die Angeklagte gewandt sagt er abschließend: „Sollten Sie irgendwann noch einmal betrogen werden und jemanden in flagranti erwischen, hoffe ich, dass Sie nach diesen 80 Sozialstunden nicht mehr handgreiflich werden.“

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