Lamenti am Lieberhof

Am Lieberhof soll ein neues Gästehaus entstehen. Doch das Vorhaben sorgt für Ärger. Ein Nachbar klagt wegen möglichen Lärms. Gestern kam es zum Prozess vor Ort, bei dem ein Kompromissvorschlag der Richterin Lieberhof-Wirt Hans Hailer mächtig in Rage brachte. Viel heiße Luft oberhalb vom Tegernsee.

Lieberhof-Inhaber Hans Hailer (mitte) samt Anwalt (links).

Vor vier Jahren wollte Hans Hailer seinen Berggasthof „Der Lieberhof“ verkaufen. Personalsorgen und gesundheitliche Probleme machten ihm damals zu schaffen. Doch als die Stadt Tegernsee kurz darauf von den Plänen erfuhr, verhängte sie eine Veränderungssperre auf den Betrieb.

Sprich: Das Anwesen darf seither nur für touristische Zwecke genutzt werden und muss – auch im Hinblick auf den zunehmenden Bettenschwund im Tal – als Gasthof erhalten bleiben. Damit verhinderte der Stadtrat eine mit einem Verkauf verbundene mögliche Nutzungsänderung zur Privatvilla und eine damit verbundene massive Steigerung des Immobilienwertes.

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Neubau samt Tiefgarage

Hailer änderte daraufhin seine Pläne und stellte der Stadt ein neues Konzept vor, um seinen Betrieb zu erweitern: ein Gästehaus mit 20 Betten sowie einer Tiefgarage mit 28 Stellplätzen. Den Neubau plant er in den Steilhang unterhalb seines Berggasthofs. Letztendlich bekam er dafür – nach etlichen Debatten – von der Stadt grünes Licht. Doch ein Anwohner klagte. Gestern kam es nun zum Vor-Ort-Termin des Münchner Verwaltungsgerichtes auf der Terrasse des Lieberhofs.

Während Richterin Cornelia Dürig-Friedl auf den Gutachter wartete, der das in Auftrag gegebene Lärmgutachten erstellt hatte, legten sowohl Kläger als auch Beklagter ein eigenes Immissionsgutachten vor. Schnell stellte sich heraus, dass alle lärmtechnische Untersuchungen unbrauchbar sind. Das Gericht sehe keine Belastung der Gästezimmer, schon gar nicht, dass alle Balkone auf einmal besetzt seien, so die Richterin. Deshalb sei ein lautes Sprechen nicht realistisch.

Dass ich was höre, bedeutet nicht automatisch, dass es zu laut ist. Wir sind ja nicht in der Gruft.

Kritisch fiel auch ins Gewicht, dass das Grundstück des Nachbarn in einem sogenannten Mischgebiet liegt und nicht, wie angenommen in einem Sondergebiet. Hier gelten andere Richtlinien, die Lärm-Grenzwerte liegen höher, erklärte die Richterin.

Doch der Kläger blieb dabei. Als Nachbar verstehe er schon jetzt jedes Wort, wenn auf der Terrasse des Lieberhofs gesprochen werde, erklärte er. Er sei einer von drei Anliegern, die von möglichem Lärm eines geplanten Neubaus betroffen wären. Er befürchtet nun, die Gäste würden auf den Balkonen und Terrassen des Gästehauses ebenfalls zu laut sprechen.

Auf diesem Steilhang unterhalb vom “Lieberhof” soll das geplante Gästehaus gebaut werden. Gestern wurde vor Ort die Klage eines Nachbarn verhandelt.

Dürig-Friedl schlug daraufhin einen Kompromiss vor. Im Falle einer Rücknahme der Klage müsse der Beklagte die „tegernseetypische“ Ausschankfrist um 22 Uhr einhalten. Das brachte Hailer in Rage:

Die Terrasse zusperren?! Dann sperr‘ ich halt gleich das Tor zu, dann gibt’s keinen Lieberhof mehr.

Sprach’s und verschwand in seinem Gasthof. Der beigeladene Bürgermeister Johannes Hagn erklärte in die Runde, der Wutausbruch sei unbegründet. In den vom Landratsamt erteilten Konzessionen dürfen die Freischankflächen aus Lärmschutzgründen sowieso nur bis 22 Uhr betrieben werden. Seltene Ereignisse ausgeschlossen. Und nachdem am Lieberhof seit ein paar Wochen eine neue Pächterin sei, werde seitens des Landratsamtes die Beschränkung sowieso auf 22 Uhr festgesetzt.

Entscheidung vertagt

Auch die Richterin konnte den Ärger nicht verstehen: „Sie wollen das Gästehaus haben – die Gäste wollen es auch ruhig.“ Aber der gütliche Versuch scheiterte. Der Kläger pochte auf eine Entscheidung, während Hailer dem Rest der Verhandlung fern blieb.

Beim gestrigen Ortstermin fiel noch keine Entscheidung.

Das Gericht kam daraufhin zu dem Entschluss, dass das Verfahren eben aufgrund der mangelnden lärmtechnischen Ausführung nicht entscheidungsreif sei. Dürig-Friedl kündigte an, eine schriftliche Stellungnahme des Landratsamtes bezüglich der Immissionswerte einzuholen. Sie gehe davon aus, dass kein weiterer Termin vor Ort nötig sei. Sicher sei sie allerdings nicht.

Über die Zukunft des Lieberhofs kann dabei erst einmal nur spekuliert werden. Gerüchten zufolge hat er bereits ein anderes Objekt in Aussicht. Auskünfte dazu gibt er allerdings keine.

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