Seuchengefahr ist gebannt

Von der Stallpflicht für Geflügelhalter bis hin zu einer landkreisweiten Schutzzone – der jüngste Vogelgrippefall am Tegernsee schlug sprichwörtlich hohe Wellen. Nun berichten die Behörden von einer Entspannung der Lage.

Die Aufstallungspflicht nach dem Vogelgrippe-Fall im November 2016 am Tegernsee wurde heute offiziell aufgehoben.

Im November vergangenen Jahres wurde eine tote Reiherente am Wiesseer Seeufer gefunden. Wie sich herausstellte, war das Tier mit dem gefährlichen H5N8 Vogelgrippe-Virus infiziert. Sofort wurde von den Behörden eine Drei-Kilometer-Schutzzone um den Tegernsee eingerichtet, die schon bald auf den gesamten Landkreis ausgeweitet werden musste.

Allgemeinverfügung aufgehoben

Außerdem galt bis heute für alle Geflügelhalter und -betriebe im Landkreis Miesbach eine Aufstallungspflicht. Das bedeutet, dass die Tiere seit Monaten im Stall bleiben mussten und nicht im Freien herumlaufen durften. Zwar waren bayernweit bisher nur Wildvögel mit dem Virus infiziert, doch um eine Übertagung auf Hausflügelbestände zu verhindern, wurde die Aufstallungspflicht im ganzen Freistaat verhängt.

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Wie Gerhard Brandl, Pressesprecher des Landratsamts Miesbach, jetzt in einem Schreiben mitteilt, kann nun allerdings Entwarnung gegeben werden:

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat uns heute Vormittag mitgeteilt, dass die im November erlassene Stallpflicht für Geflügel ab sofort aufzuheben ist.

Das gelte auch für die erlassene Schutzzone sowie das Verbot von Geflügelverkäufen auf Märkten und ähnlichen Veranstaltungen. „Der Fachbereich Veterinärmedizin und Verbraucherschutz des Landratsamtes wird unverzüglich die erlassene Allgemeinverfügung aufheben.“ Demnach dürfen ab heute Hühner und Co. im Landkreis wieder frei herumlaufen.

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