Landkreis-Kommunen als Opfer?

14 Jahre lang haben europäische LKW-Hersteller ihre Preise abgesprochen und so Kunden betrogen – möglicherweise um 100 Milliarden Euro. Auch Abnehmer im Landkreis Miesbach könnten betroffen sein.

So ein 16,5-Tonner ist derzeit auch im Landkreis Missbach zum Schneeräumen im Einsatz. / Bild: Landratsamt Miebach

Zwar habe das Landratsamt im fraglichen Zeitraum zwischen 1997 und 2011 nur vier Lastkraftwagen gekauft, so Kreiskämmerer Gerhard de Biasio beim gestrigen Kreisausschus, doch europaweit ist der Schaden durch illegale Preisabsprachen beträchtlich. Im Visier der EU-Kommission sind vier Nutzfahrzeughersteller: Daimler, Volvo, Iveco und DAF.

Gegen sie verhängte Brüssel eine Rekordstrafe von fast drei Milliarden Euro. Der VW-Tochter MAN wurde die Strafe erlassen, weil sie das Kartell verraten hatte. Auf Daimler als Marktführer entfiel mit etwa einer Milliarde Euro der größte Teil des Bußgeldes. Weitaus höher ist die Schadensersatzklage, die jetzt vorbereitet wird, nämlich 100 Milliarden Euro.

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42.000 Euro zu viel

Anwälte, die diese Sammelklage vorbereiten, schätzen, dass in den 14 Jahren 10 Millionen LKW verkauft wurden. Der durchschnittliche Aufpreis habe 10.500 Euro pro LKW betragen. Das Landratsamt Miesbach besitzt einen 18-Tonner vom Hersteller Scania sowie drei Fahrzeuge vom Hersteller Mercedes – sie sind im Bauhof eingesetzt. Auf das Landratsamt bezogen könnten es also möglicherweise 42.000 Euro zu viel gewesen sein, die man für die vier Lastkraftwagen bezahlt hat. Deswegen wolle man laut de Biasio einem Gutachten beitreten, das von den kommunalen Spitzenverbänden in Auftrag gegeben wurde.

Die Kommunen wurden über den Deutschen Landkreistag aufgefordert, zu prüfen, ob sie in dem fraglichen Zeitraum Nutzfahrzeuge gekauft haben. Bei uns ist es so, dass wir in dieser Zeit vier LKW erworben haben, doch ein Teil davon dürfte verjährt sein.

Der Landkreistag wolle einen Gutachter beauftragen, der den Schaden eruiert. „Damit haben dann die Kommunen die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten“, so de Biasio weiter. Das Ziel sei, so der Deutsche Landkreistag, „den interessierten Landkreisen die Möglichkeit zu geben, die Gutachterergebnisse für die weitere Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nutzbar zu machen“.

Frist läuft am 19. Januar ab

Etwa 700 Euro würde der Beitritt zu diesem Verfahren den Landkreis kosten. „Damit hätte wir den Fuß weiter in der Tür“, erklärt der Kämmerer. Er könne aber nicht mit Bestimmtheit sagen, „ob tatsächlich dabei etwas herauskommt“. Seine Erwartungshaltung sei nicht die größte. „Aber auf der anderen Seite können wir nicht ausschließen, dass illegale Absprachen stattgefunden haben. Deshalb müssen wir dies bis zu einem gewissen Stadium verfolgen, denn ab 19. Januar würde ein Teil der Forderungen verjähren“.

Pessimistisch zeigte sich der Bürgermeister von Fischbachau. „Denn es wird das Gleiche herauskommen wie vor ein paar Jahren mit dem Feuerwehr-Kartell: nichts, obwohl wir uns monatelang damit beschäftigt haben“, argwöhnte Josef Lechner (CSU). „Gibt es dazu schon ein Rechtsgutachten“, fragte SPD-Fraktionssprecher und Jurist Martin Walch, „denn es geht hier möglicherweise um Schadensersatzansprüche“, die nicht so schnell verjähren würden. „Wir können gar nicht anders, das ist klar“, hieß es abschließend im Kreisausschuss, der die Beteiligung an den Gutachterkosten einstimmig genehmigte.

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