Landratsamt findet Lücke bei “Altrechten”

Das Landratsamt Miesbach schränkt die Altrechte ein für den Quellstollen IV der Reisacher Grundwasserfassung. Das hat Konsequenzen für die Stadt München, die das Wasser bislang uneingeschränkt aus dem Mangfalltal entnehmen konnte.

Seit jeher bezieht München das Trinkwasser aus dem Mangfalltal. Der Brunnen der Stadtwerke (rechts) wurde vor über 100 Jahren errichtet. / © BR

Nach dreieinhalbjähriger Prüfung der Altrechte und möglicher Alternativen zur Wassergewinnung, kam das Landratsamt Miesbach im vergangenen Jahr zu dem Schluss, „dass die „Altrechte“ noch immer Gültigkeit haben (wir berichteten).

Die sogenannten Altrechte seien über 100 Jahre alt und nicht explizit festgeschrieben. Aus diesem Grund könne die Stadt München daraus das Recht ableiten, uneingeschränkt Mangfallwasser zu beziehen. Jetzt hat das Landratsamt einen Teil dieser Rechte widerrufen.

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Landratsamt findet Lücke bei Altrechten

Wie aus einer aktuellen Pressemitteilung zu entnehmen ist, wird das Wasserbuch nun berichtigt für die Grundwasserfassung Reisach, die Hangquellfassung Gotzing und die Hangquellfassungen Mühltal. Die Stadtwerke München (SWM) seien darüber bereits informiert worden, so heißt es. Gestützt auf die Alten Rechte konnten sich die Stadtwerke das Trinkwasser bislang uneingeschränkt aus dem Landkreis holen.

Mit dem Marketing-Etikett „M-Wasser“ wurde mit dem Trinkwasser geworben. So entstand in der Vergangenheit der Eindruck, es handele sich dabei um stadteigenes Wasser, und nicht um M(angfalltal)-Wasser. Diese lehnen allerdings den Teilwiderruf mit dem Hinweis darauf ab, dass jetzt – im Verfahren zur Neuausweisung des Wasserschutzgebiet Thalham-Reisch-Gotzing – der Eindruck entstehen könnte, dass die Altrechte „gar nicht mehr bestehen“ könnten.

Allgemeinwohl durch alten Quellstollen beeinträchtigt

In der Pressemitteilung des Landratsamts heißt es hingegen: „Das aus dem Eigentumsrecht hergeleitete Altrecht nach dem Wasserbenutzungsgesetz von 1852 (…) wird hinsichtlich des „Quellstollen IV“ der Reisacher Grundwasserfassung widerrufen.“ Wenn sich die Stadt München nach so vielen Jahren aufs alte Recht besinnt und außer Betrieb gegangene Anlagen oder Anlagenteile wieder in Betrieb nimmt, so beeinträchtige das das Allgemeinwohl, so die Begründung für den Teilwiderruf.

Dieser Teilwiderruf hat Folgen: Wurden im Jahr 2017 rund fünf Prozent des Wassers zur Versorgung der Umlandgemeinden genutzt, so dürfen jetzt nur solche Gemeinden, Gemeindeteile oder Einrichtungen mitversorgt werden, deren „Versorgung im Verhältnis zur gesamten Entnahmemenge der Quellfassung „noch als untergeordneter Nebenzweck“ anzusehen ist“. Landrat Wolfgang Rzehak erklärt dazu:

Jede Umlandgemeinde Münchens sollte daher nicht nur beim Flächenverbrauch sparsam sein, sondern sich vorher überlegen, wo künftig das Wasser für noch mehr Gewerbe und noch mehr Bewohner herkommen soll.

Das entzogene Altrecht bezieht sich auf den Quellstollen IV der Reisacher Grundwasserfassung. Die Anlage besteht aus vier Speisekanälen, das sind betonierte Kanäle mit seitlichen Wassereintrittsschlitzen. Die vier Kanäle führen das gewonnene Trinkwasser dem Hauptsammelschacht zu.

Der Speisekanal IV führt aus westlicher Richtung von der Mangfall her in den Hauptsammelschacht. Er wurde bereits im Jahr 1953 zur Verbesserung der hygienischen Verhältnisse abgemauert. Wird allerdings ein Altrecht längere Zeit nicht genutzt, kann es nach Wasserrecht widerrufen werden.

München darf nicht mit Wasser werben

„Durch unseren Bescheid ist nunmehr geklärt, dass dieser Kanal auf Basis der Altrechte nicht mehr in Betrieb genommen werden kann“, erläutert Eichacker. Mit diesem Widerruf stellt das Landratsamt klar: Eine kommerzielle gewerbliche Vermarktung des Wassers – etwa bei einer Liberalisierung des Wassermarktes oder einer vollständigen Privatisierung der Stadtwerke München – ist durch die Altrechte nicht gedeckt.

Wie das Landratsamt mitteilt, hält es sich weitere Einschränkungen der Altrechte und weiterer Änderungen des Wasserbuchs vor, sollten sich dazu rechtliche oder tatsächliche Erkenntnisse ergeben.

Hier kommen Sie zur BR-Dokumentation „Bayerns Streit ums Trinkwasser“

Lesen Sie hier das Interview mit Dr. Alexander Bronisch vom Verein ‚Unser Wasser‘

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