Weil der Anbau zweier Ferienappartements in der Rosenstraße 21 in Tegernsee von der örtlichen Gestaltungssatzung abwich, verhängte die Bauaufsicht des Landratsamtes Miesbach Ende August letzten Jahres einen Bau-Stopp. Wie berichtet, reichte der Juwelier und ehemaliger CSU-Stadtrat Jakob Atzl daraufhin einen Antrag auf nachträgliche Genehmigung bei der Stadt Tegernsee ein.
Dieser Antrag wurde am 24. Oktober vergangenen Jahres abgelehnt. Dennoch reichte die Stadt Tegernsee die überarbeiteten Tekturpläne zur Prüfung beim Landratsamt ein. Deren Stellungnahme lag nun in der gestrigen Bauausschuss-Sitzung vor. In einem Brief vom 12. Januar dieses Jahres an die Stadt Tegernsee heißt es, dass die Stadt das “gemeindliche Einvernehmen” zu Unrecht verweigert habe:
…ein Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. (…) das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Für das oben genannte Vorhaben trifft dies zu, da kein Dacheinschnitt vorhanden ist, und es damit nicht von der Gestaltungssatzung der Stadt Tegernsee abweicht.
Doch trotz Genehmigung des Landratsamts lehnte der Bauausschuss den Bauantrag von Jakob Atzl gestern überraschenderweise mit 6:1 Stimmen ab. Nach Einschätzung des Gemeinderats verstoße der „Einschnitt“ noch immer gegen die Gestaltungssatzung. Bürgermeister Johannes Hagn erklärt dazu:
Dass das Landratsamt hier anderer Auffassung ist, liegt vor allem daran, dass hier kein Dacheinschnitt i.S.d. Gestaltungssatzung erkannt wird. Wir sehen keinen Grund, unsere Einschätzung zu ändern.
Laut Birger Nemitz, Pressesprecher des Landratsamtes habe man der Stadt eine Entscheidungsfrist bis zum 28. Februar gesetzt. Danach werde man „das gemeindliche Einvernehmen ersetzen“. Heißt im Klartext: Sobald nun die offizielle Nachricht im Landratsamt eintrifft, dass die Stadt Tegernsee den Bauantrag abgelehnt hat, bekommt Atzl seine Baugenehmigung – nach Ablauf der Frist – eben vom Landratsamt. Damit sticht Ober (Landratsamt) Unter (die Stadt Tegernsee).
Von der gestrigen Entscheidung hat Jakob Atzl heute morgen erst auf telefonische Nachfrage hin erfahren. Aufgrund von Medienberichten sei er ohnehin davon ausgegangen, dass das Landratsamt seinen geänderten Bauantrag genehmigen würde. Und damit hat Atzl Recht behalten. Der frühere Stadtrat darf weiterbauen. Nach eigenen Angaben will er dies auch tun, sobald der Landratsamt-Bescheid auf dem Tisch liegt und die Temperaturen es zulassen.
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