Die Behörden zeigen sich empört. Das Landratsamt hat nun einen sofortigen Baustopp verhängt.
Eigentlich hatten sich die Tegernseer Verantwortlichen mit dem Antragsteller bereits gütlich geeinigt. Anstatt der massiven Stützmauern sollten zwei kleinere Mauern den Berg vor dem Abrutschen schützen. Somit hätte ein großer Teil der Böschung erhalten bleiben können. „Sonst hätte er ja gar nicht anfangen dürfen zu bauen“, meint Bürgermeister Peter Janssen.
Städtisches Grundstück
Bei einem neuerlichen Besuch stellte sich nun aber heraus, dass der Anwohner sich nicht nur über den Kompromiss hinweggesetzt hat, sondern auch über den ursprünglich eingereichten Antrag. „Das ist jetzt noch massiver geworden“, bestätigte Bauamtsleiterin Bettina Koch bei der gestrigen Bauausschusssitzung.
Entstanden sind Stützmauern, die den gesamten Hang bedecken, sowie eine neu hinzugewonnene Fläche, damit der Bewohner mit seinem Fahrzeug besser ausparken kann. Im Bauausschuss der Stadt war man darüber empört. „Der hat sich bestimmt gedacht: da fährt doch eh nie einer hoch und kontrolliert“, so Peter Hollerauer.
Doch da hat er sich ganz offenbar getäuscht. Als die Sache herauskam, verhängte das Landratsamt einen sofortigen Baustopp. Seitdem stehen die Baumaschinen still. Besonders brisant wird die Sache aber noch dadurch, dass die gebauten Stützmauern sowie die neue Parkfläche komplett auf städtischem Grund errichtet wurden. Ein Vorhaben, dem der Stadtrat jedoch nie zugestimmt hatte.
Klassischer Präzedenzfall
Einzig für die ursprüngliche Planung war ein Vertrag ausgehandelt worden. „Wir hatten den Plan also nicht nur genehmigt, sondern sogar vertraglich vereinbart“, meint ein empörter Bürgermeister. Dass sich der Besitzer jetzt einfach über diese Vorhaben hinwegsetzte, fand im Gremium kein Verständnis.
„Der hat sich nicht vermessen, sondern absichtlich etwas anderes gebaut“, ist sich Hollerauer sicher. Daher könne man dem erneuten Antrag nun auch nicht zustimmen. Ähnlich sah das Janssen. Wenn man dies nachträglich genehmige, könne man gar kein Bauprojekt mehr beanstanden. „Das ist ein klassischer Präzedenzfall“, stellte Janssen fest.
Folglich lehnte man den Antrag wegen brachialem Eingriff in das Gelände sowie Verschandelung des Landschaftsbildes einstimmig ab. Über die Folgen für den Bauträger kann man noch kein endgültiges Urteil treffen. Wie Janssen jedoch bestätigte, „steht ein Rückbau durchaus im Raum“.
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