Landschaftsschutz oder Wohnraum?

Mitte Juli fällte der Kreistag eine endgültige Entscheidung über zwei Wiesen am Gmunder Osterberg. Obwohl die Flächen eigentlich als Landschaftsschutzgebiet gelten, will die Gemeinde ihr Baurecht nutzen. Jetzt sollen darauf zwei Einfamilienhäuser entstehen, obwohl das Landratsamt bisher nicht zustimmt hat.

Links und rechts neben dem alleinstehenden Anwesen am Osterbergweg sollen zwei Einfamilienhäuser entstehen
Links und rechts neben dem alleinstehenden Anwesen am Osterbergweg sollen zwei Einfamilienhäuser entstehen

Die Wiesen am Osterberg gelten grundsätzlich als Landschaftsschutzgebiet. Seit 1976 hat die Gemeinde Gmund diese Flächen in ihren Flächennutzungsplan mit aufgenommen. Das bedeutet, dass dort bauliche Entwicklungen durchaus umgesetzt werden können.

Damit die Gemeinde am Osterberg Wohnraum schaffen kann, muss sie allerdings beim Landratsamt einen Antrag stellen, um die entsprechenden Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet herauszunehmen. Ursprünglich wollte sich die Gemeinde dadurch rund 12.000 Quadratmeter Baufläche sichern. Doch diesen Antrag lehnte das Landratsamt ab. Stattdessen räumte es der Gemeinde die Möglichkeit ein, eine sogenannte Ergänzungssatzung zu stellen.

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Gemeinderat stimmt Ergänzungssatzung zu

Diese Satzung ermöglicht es der Gemeinde, kleinere Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet zu bebauen. Durch diese Satzung kann sich die Gemeinde rund 4.500 Quadratmeter Baufläche am Osterberg für Wohnraumnutzung sichern. Diese Fläche beinhaltet ein bereits bestehendes Anwesen. Geschäftsleiter Florian Ruml erklärt:

Links und rechts von dem alleinstehenden Haus am Osterbergweg sollen somit zwei Einfamilienhäuser errichtet werden.

Bauanträge liegen der Gemeinde noch nicht vor, erklärt Ruml. „Für das eine Grundstück wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Voranfrage für einen Bauantrag gestellt.“ Ruml erklärt weiterhin, dass die Gemeinde zwar Planungshoheit hat. Doch sobald für die geplanten Bauflächen Bauanträge vorliegen, werde das Landratsamt diese prüfen müssen.

Im Herbst wird die Satzung dem Landratsamt vorgelegt. Die Gemeinde sieht jedoch gute Chancen, dass ihr Vorhaben genehmigt wird.

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