Dabei zieht sich das Verfahren nun schon seit mittlerweile sechs Jahren hin. „Viel zu lange“, wie auch Rottachs Kämmerer Gerhard Hofmann zugibt. Dabei geht es nur um eine kleine Ersparnis.
Es ist nichts Ungewöhnliches, wenn Anlieger an der Erschließung oder Erneuerung einer Straße beteiligt werden. Und so wird diese Praxis auch in Rottach-Egern häufig gehandhabt. In letzter Zeit kommt es allerdings immer wieder zur Einsprüchen.
Bescheide aus den 60er-Jahren
Grund sind einige ungültige Beitragsbescheide aus den 60er-Jahren. Damals war die Regelung über die Beteiligung der Anwohner an den Straßenarbeiten noch sehr neu. „Man kannte sich damals nicht richtig aus, und die Rechtslage war noch nicht eindeutig“, erklärt der zuständige Kämmerer Gerhard Hofmann. Daher kam es in der Folge zu einer teils fehlerhaften Ausstellung von Beitragsbescheiden.
Und bis heute haben diese noch Auswirkungen. Denn wenn nun ein neuer Erschließungsbescheid an die Anlieger herausgeht, werden die damaligen Beträge in den Bescheid mit eingerechnet. „Im Vergleich zu heute sind die Beträge natürlich sehr gering“, weiß Hofmann. Dennoch möchten viele Anwohner die Rechnung noch einmal überprüfen. Konkret geht es dabei um etwaige Berechnungsfehler der Gemeinde, erklärt Hofmann.
Verfahren dauert sechs Jahre
So auch bei dem aktuellen Fall, der nächste Woche vor dem Verwaltungsgericht in München verhandelt wird. Im Jahr 2006 wurde die Erschließung der Enzianstraße bereits ausgeführt, 2007 gingen die Bescheide raus. Seitdem zieht sich das Verfahren hin. „Eigentlich viel zu lange“, gibt auch Hofmann zu. Das Problem lag offenbar darin, dass die Sache im Landratsamt nicht behandelt wurde.
Nun deutet sich aber abschließend eine Entscheidung vor Gericht an. Zumindest Hofmann sieht dem Verfahren gelassen entgegen:
Es ist eigentlich klar, dass der Bescheid gültig ist. Dabei geht es ja auch eigentlich nur um die Höhe. Dass die Anlieger beteiligt werden müssen, steht außer Frage. Sollte das Gericht den Bescheid für ungültig erklären, müssen wir eben einen neuen ausstellen.
Dann allerdings auf der Grundlage der vom Gericht festgelegten Berechnung. Die Ersparnis für die Kläger dürfte sich allerdings in Grenzen halten. Wie der Kämmerer erklärt, liegen die Kosten im oberen vierstelligen Bereich. „Ich gehe davon aus, dass es selbst bei einer Entscheidung gegen uns nur einige Hundert Euro weniger werden“, so Hofmann.
Ungewöhnlich sind solche Verfahren in jedem Fall nicht. Zwar habe er im Rahmen der alten Regelungen schon länger keine Verfahren mehr gehabt, so Hofmann, doch bereits in den nächsten Monaten stehen für die Dr.-Scheid-Straße weitere an. „Es gibt eben Anwohner, die bezahlen. Und andere, die die Bescheide nicht hinnehmen wollen“, meint Hofmann.
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