Bäume müssen Luxus-Wohnungen weichen

Der Baumschutzverordnung zum Trotz werden derzeit in der Rottacher Aribostraße erhaltenswerte Bäume Luxus-Wohnungen geopfert. Der Gemeinde sind die Hände gebunden, heißt es im Rathaus. Denn: Baurecht geht vor Baumschutz.

Hier entstehen die Aribohöfe
Hier entstehen die Aribohöfe.

Bislang zierten Buchen und Eschen das unbebaute Grundstück unweit des Sees zwischen Aribo- und Überfahrtstraße. Doch inzwischen stapeln Bauarbeiter die Laubbäume. Nichts erinnert an dieser Stelle mehr an den Baumbestand, der einer Holzauktion kürzlich zum Opfer fiel. Dafür entstehen hier demnächst zwei Mehrfamilienhäuser mit je fünf Wohnungen im Luxussegment, wie sie für Rottach-Egern typisch sind.

Architekt ist der Rottacher Gemeinderat Andreas Erlacher, der die Baumschutzverordnung kennen dürfte, die sich die Gemeinde im September 1978 gegeben hat. Darin heißt es unter Paragraph 5:

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Für die Erlaubnis (des Fällens) ist das Einvernehmen des Landratsamtes Miesbach erforderlich, wenn die Maßnahme im Zusammenhang mit einem vom Landratsamt zu behandelnden behördlichen Verfahren, insbesondere einem baurechtlichen Verfahren steht.

Und dies ist offenbar auch in der Aribostraße so, obwohl nach einem Ortstermin des Gemeinderats laut Obermüller für den Erhalt der Laubbäume gestimmt wurde. Doch höheren Orts sticht das Baurecht den Baumschutz aus. „Deshalb“, so Bauamtsleiterin Christine Obermüller, „haben wir mit der Baumschutzverordnung schlechte Karten vor Gericht. Beim Landratsamt wollte ich wenigstens noch ein paar Bäume retten. Doch es war nichts zu machen“.

„Parkgrundstücke“ ohne Bäume

Verweisen kann das Bauamt nur auf die vertraglich vereinbarte Pflanzung von zwei Ersatzbäumen. „Da werden wir genau darauf achten. Für die Pflanzung musste der Bauherr auch eine Sicherungshypothek hinterlegen. Diese wird nicht freigegeben, bevor nicht die Bäume gepflanzt wurden“, versichert Obermüller.

Diverse Bäume musssten dem Bauvorhaben weichen.
Diverse gesunde Bäume musssten dem Bauvorhaben mittlerweile weichen.

Doch auch beim Nachbargrundstück hat die Gemeinde für den Buchenbestand schlechte Karten, da auch dieses mit zwei Mehrfamilienhäusern und einer gemeinsamen Tiefgarage bebaut werden soll. Für dieses Bauvorhaben gebe es allerdings noch keine Baugenehmigung, so Obermüller.

Auch dort ging es uns um die Buchengruppe. Diese sollte nach dem Willen der Eigentümerin sogar stehenbleiben. Doch ein Baumgutachten ergab, dass ein Baum von einem gefährlichen Pilz befallen ist, der für ihn und die angrenzenden Bäume langfristig zum Absterben führt. Auch hier mussten wir einer Fällung zustimmen.

Bezeichnenderweise werden diese „Aribohöfe – Leben im Malerwinkel“ mit einem 2.500 Quadratmeter großen „Parkgrundstück“ beworben. Gut, dass wenigstens in den angrenzenden Grundstücken noch Bäume stehen. Sonst würde nichts auf einen „Park“ hinweisen, nachdem man selbst die Säge ansetzte.

Möglich machte dies die fast 40 Jahre währende Baumschutzverordnung. Vielleicht, so sagen es mittlerweile auch diverse Rottacher, sollte diese dem derzeitigen Bauboom angepasst werden, bevor auch noch der letzte schützenswerte Baum in der Gemeinde weitläufigen Luxus-Mehrfamilienhäusern geopfert wird. Genügend Beispiele gäbe es inzwischen dafür.

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