Wo kommt das Minus her?

Fehlbeträge bei den Wasser-, Kanal- und Friedhofsgebühren – so lautet das Fazit beim Waakirchner Jahresbericht 2015. Wie aber kommt das Minus zustande? Und warum hat die Gemeinde das bewusst in Kauf genommen?

Waakirchen kassierte einen “Rüffel” vom Rechnungsprüfungsausschuss für Defizite bei Wasser-, Kanal- und Friedhofsgebühren.

Ein Fehlbetrag in Höhe von 31.800 Euro bei den Wassergebühren, ein Minus von 46.000 Euro bei der Kanalrechnung und 42.000 Euro Defizit bei den Friedhofsgebühren. So lautete der Jahresbericht 2015 des Waakirchner Gemeinderats Anfang März (wir berichteten).

Öffentliche Einrichtungen und Leistungen verursachen Kosten. Eine Gemeinde arbeitet dabei nach dem Kostendeckungsprinzip. Das heißt, sie muss die eingenommenen Gelder vom Nutzer dieser Einrichtungen dafür verwenden, die entsprechende Leistung zu erbringen. Für die Wassergebühren liefert die Gemeinde das Wasser und entsorgt das Abwasser, für die Friedhofsgebühren vergibt und pflegt sie die Grabstätten samt Unterhaltung der Friedhofsanlage, und unter die Kanalgebühren fallen sowohl die Unterhaltung als auch die Bereitstellung für die Kanalisation.

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Gemeinde muss kostendeckend arbeiten

Dabei sollte es in den Gemeinden – nach den Grundsätzen der sogenannten Einnahmenbeschaffung als auch nach den Grundsätzen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung – weder zu einer Unter- noch zu einer Überdeckung kommen. Das wiederum bedeutet, mit den Gebühren von Wasser, Kanal und Friedhof hätten die dafür aufgewandten Kosten wie Personal, Unterhalt, Anschaffung von Geräten, Energie- oder Reparaturkosten ausgeglichen werden müssen.

Bleibt die Frage, warum die Gemeinde Waakirchen bewusst auf eine Gebührenerhöhung verzichtet hat, um das vorhandene Minus auszugleichen und dafür lieber einen „Rüffel“ vom Rechnungsprüfungsausschuss kassiert.

Denn bei vorhandener Unterdeckung ist die Gemeinde gezwungen, das Defizit aus den allgemeinen Haushaltsmitteln zu bestreiten oder – im ungünstigsten Fall – einen Kredit aufzunehmen. Bis dahin zahlt die Allgemeinheit – und damit der Steuerzahler – die Unterdeckung.

Wie fängt die Gemeinde das Defizit auf?

Waakirchens Kämmerer Anton Demmelmeier erklärt, um eine wie vom Gesetzgeber geforderte Kostendeckung zu erreichen, sei man aktuell dabei, die Gebührenkalkulationen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zu überarbeiten. Bis dato hätte man das Defizit „aus allgemeinen Haushaltsmitteln“ bestritten. Eingeflossen seien Finanzzuschüsse vom Staat. Diese bezeichne man nach Art. 7 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) umgangssprachlich auch als „Kopfbeträge je Einwohner“, so Demmelmeier. Hier habe die Gemeinde Waakirchen jedes Jahr etwas über 93.000 EURO erhalten.

Hinzu komme die „Schlüsselzuweisung“, die ebenfalls auf dem Finanzausgleichsgesetz beruht. Diese schwankt laut Demmelmeier von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2015 habe die Gemeinde 648.000 EURO bekommen, im Jahr 2016 sei sie auf 414.000 EURO zurückgegangen und 2017 werde die Gemeinde wieder etwas mehr bekommen: 554.000 EURO. Dies sei von staatlicher Seite bereits mitgeteilt worden.

“Kalkulatorische” Kosten hoher Posten beim Minus

Bei den Ausgaben von beispielsweise Wasser und Kanal seien ein relativ hoher Posten die sogenannten „kalkulatorischen Kosten“, erklärt Demmelmeier. Das heißt hier werden (jährlich) Abschreibungen und Verzinsungen für getätigte Investitionen (z.B. Baumaßnahmen) berechnet. Die Gemeinde „streckt“ das Geld vor und lässt sich die Investitionen langfristig von den Gebührenzahlern wieder bezahlen.

Die Fehlbeträge hätten sich gegenüber den Vorjahren bereits vermindert, betont Demmelmeier. Richtig sei, dass die Gebühren, unter anderem die der Friedhofssatzung, überarbeitet und angepasst werden müssen. In Absprache mit der Rechnungsprüfung werde man in die Kalkulation noch die aktuellen Baumaßnahmen in Waakirchen und Schaftlach mit einfließen lassen.

Wie berechnen sich die Gebühreneinnahmen?

„Bei Wasser und Kanal berechnen sich die Gebühreneinnahmen überwiegend nach den abgerechneten (verkauften) Kubikmetern Wasser beziehungsweise nach dem Abwasser – ein kleinerer Teil der Gebühren kommt hier noch aus einer jährlichen Grundgebühr/Zählergebühr“, erklärt der Kämmerer.

Komplizierter sei es bei den Friedhöfen, für die man bestimmte Leistungen erbringen muss. Wie bei einer Beerdigung beispielsweise. Nach dem Erwerb eines Grabplatzes falle für diesen eine Gebühr an, je nach Größe des Grabes. Nach Ablauf einer Frist von 15 Jahren müsse man erneut für die Nutzungsrechte bezahlen. Urnengräber und Urnennischen haben wieder andere Preise.

Geändert habe sich in den letzten Jahren das Nutzerverhalten: Die früher überwiegend üblichen Gräber werden vermehrt aufgegeben, da oftmals keine Angehörigen mehr vor Ort sind, um diese zu pflegen. Dagegen nehme die Nachfrage nach Plätzen bei den Urnenwänden zu. Auch hier müsse das Angebot durch Neuerstellung erweitert werden. Deshalb müsse auch die Friedhofssatzung grundlegend überarbeitet werden. Ziel sei es, alle in den Friedhöfen anfallenden Kosten möglichst gerecht zu verteilen.

Gemeinde erhöht Gebühren

Mit den ermittelten höheren Gebühren werden dann die Unterdeckungen ausgeglichen, verspricht der Kämmerer. Die Gemeinde werde die Bürger darüber zu gegebener Zeit über den Zeitpunkt und den Umfang der Erhöhung informieren. Warum die Gemeinde die Gebühren nicht vorab erhöht hat, wenn sie doch im Vorfeld von der Unterdeckung wusste, erklärt Demmelmeier wie folgt:

Eine „Vorab“-Erhöhung der Gebühren – nach dem Motto: „kassieren“ wir lieber mal zu viel als zu wenig – wird eigentlich generell nicht gemacht. Man möchte den Bürger nicht mehr belasten als unbedingt erforderlich.

Also bewusst keine Erhöhung, um den Bürger nicht zu verärgern? „Nein“, antwortet Demmelmeier. Es seien sehr viele Faktoren, die auf die Gebühren Einfluss haben, das müsse alles sehr genau beobachtet werden. In den Gremien und in der Verwaltung sei man sich zudem immer einig gewesen, wie und wann mit Gebührenerhöhungen reagiert werden muss. Die Kalkulation der Gebühren sei ein ständig „fortlaufender Prozess“, so der Kämmerer.

Nichts „verschlafen“ worden

Überörtliche Prüfer sehen solche Überdeckungen allerdings als kritisch an, deshalb erfolge die Kostendeckung über einen mehrjährigen Zeitraum. Er sei sehr gelassen und zuversichtlich, dass “die Gemeinde mit einer vor dem Bürger vertretbaren Gebührenerhöhung alles wieder passend hinbekommt”, betont dagegen Demmelmeier.

Wenn irgendetwas “verschlafen” worden wäre, so Demmelmeier, dann könne man sicher sein, dass die überörtliche Prüfung, welche alle drei bis vier Jahre in die Gemeinde kommt, schon gehörig Druck gemacht hätte.

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