Lift ragt übers Dach hinaus

Während die Rottacher auf ihre Satzung beharren, versucht ein Immobilienprofi sie zu umgehen. Doch die Mitglieder des Ortsplanungsausschusses waren sich schnell einig.

Dieses Haus in der Queristraße soll durch zwei Mehrfamilienhäuser samt Tiefgarage ersetzt werden

Noch steht nur ein Zweifamilienhaus mit Doppelgarage in der Queristraße 4, einer Sackgasse im Ortszentrum von Rottach-Egern. Doch das wird sich ändern, geht es nach dem Willen von Wolfgang Bötsch als Bauwerber, der auch Geschäftsführer der Immobilienwelt Rehage & Partner GmbH ist.

Schon zum zweiten Mal ist sein Bauantrag im Ortsplanungsausschuss, zuletzt im Oktober. Damals ging es um die Abstände der beiden Häuser, mit denen Bötsch das Grundstück verdichten will. Zwischen dem geplanten Zweifamilien- und einem Dreifamilienhaus mit Tiefgaragen würden nur vier Meter Abstand bestehen, wurde damals ebenso moniert, wie der Dachaufbau für einen Lift. Während nach Rücksprache mit dem Landratsamt der Abstand zulässig sei, so zuletzt Vizebürgermeister Josef Lang (CSU), sehe er aber Probleme mit dem Aufzugsschacht, der die drei Wohneinheiten von der Tiefgarage bis ins Dachgeschoss verbindet.

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“Maximale Nutzung des Grundstücks”

„Der ragt über das Dach hinaus“, so Bauamtsleiterin Christine Obermüller. Dieser Dachaufbau sei aber laut Gestaltungssatzung nicht zulässig. Doch anders sei dies wegen der Grundrisse nicht möglich, zitiert Obermüller den Architekten, sonst müsste die ganze Planung wieder geändert werden. Für den Ortsplanungsausschuss stellte sich die Frage, ob er einer Abweichung der Satzung zustimmen würde.

Diese wäre einzuhalten, schlug Lang vor, wenn man den Aufzug mehr in die Mitte des Gebäudes rücken würde. Erforderlich wäre dafür laut Lang aber eine andere Raumaufteilung. Da dies wiederum nicht geschehen sei, werde er dem Vorhaben nicht zustimmen. Gegen den Entwurf äußerte sich auch Gabriele Schultes-Jaskolla (FWG):

Wir sollten bei Neubauten keine Satzungsabweichungen zulassen.

Hier gehe es wieder einmal um die maximale Nutzung eines Grundstücks, attestierte Obermüller. Der Ausschuss aber treffe seine Entscheidungen „nach rechtlichen Gesichtspunkten“, bekräftigte Lang. „Wir wollen keine Abweichung der Satzung“. Dafür sei ein Lift kein Grund, so Peter Hagn (FWG), „dann muss man die letzten Stufen eben zu Fuß gehen. Nicht jede Wohnung muss barrierefrei sein“. Niemand am Ratstisch konnte sich mit dem Dachaufbau anfreunden, einstimmig wurde der Plan für das Mehrfamilienhaus abgelehnt. Das Zweifamilienhaus mit einer Giebelhöhe von fünf Metern dagegen passierte ohne Gegenstimme den Ortsplanungsausschuss.

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