Ober sticht Unter

Bauen im “Bernloher” Außenbereich – für die Gemeinde Warngau wohl kein Problem. Das sieht das Landratsamt jedoch etwas anders und macht der Gemeinde jetzt einen Strich durch die Rechnung. 

Das Flurstück am Rande der Außenbereichssatzung “Bernloh” / Foto: Bronisch

Erneut ging es in der Gemeinderatssitzung des Warngauer Gemeinderats am Dienstag um ein Grundstück in Bernloh. Zur Erinnerung: Ein Bauwerber möchte dort auf einem eigenen Grundstück direkt an der Grenze, aber außerhalb der Außenbereichssatzung ein Wohnhaus mit Werkstatt errichten. Schon zweimal stimmten die Gemeinderäte mehrheitlich diesem Vorhaben zu, obwohl der Bürgermeister und einzelne Mitglieder des Ratskollegiums darauf hingewiesen hatten, dass dieser Beschluss gegen die Rechtslage verstößt. Doch man hoffte, mit Hartnäckigkeit zu erreichen, dass die Baubehörde im Landratsamt Lösungen anbieten würde.

Nun aber kam ein Schreiben, das unmissverständlich darlegte, dass die Einbeziehung des Grundstücks nicht mit § 35,6 vereinbar ist. Die Beschlüsse des Gemeinderats seien rechtswidrig. Der Beschlussvollzug müsse ausgesetzt werden. Der Gemeinde werde Gelegenheit gegeben, die Beschlüsse aufzuheben oder zu ändern. Sofern der Gemeinderat aber an seinen Beschlüssen festhalte, werde ein förmliches Aufhebungsverfahren gegen die Gemeinde eingeleitet. Bürgermeister Thurnhuber erklärte, dass es dann die Möglichkeit gebe, gegen die Aufhebung zu klagen, aber das sei sinnlos.

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Die Gemeinde muss über Ortsentwicklung beraten

Lorenz Rinshofer wollte das noch nicht glauben. „Was kann man ändern, dass man das doch noch so machen kann?“, fragte er in die Runde. Adolf Schwarzer wies auf Waakirchen, wo Hoppe-Bräu im Außenbereich bauen darf. „Warum geht das dort?“ Weil es sich um eine bestehende Ortschaft handle, erklärte der Bürgermeister, da könne man viele Dinge machen. Es gebe einen Antrag auf Bauleitplanung. Aber das sei erst beschließbar, wenn der Antrag auf Änderung der Außenbereichssatzung „Bernloh“ vom Tisch sei.

Reinhard Bücher hielt es nicht für empfehlenswert, es zu einem förmlichen Aufhebungsverfahren kommen zu lassen. „Wir würden uns arg blamieren“. Er verwies auf eine Arbeitssitzung des Gemeinderats, in der man überein gekommen war, sich in einer Klausursitzung über die gesamte Ortsentwicklung in der Gemeinde Gedanken zu machen, nicht nur über einzelnen Weiler. Immerhin müsse man jetzt kein schlechtes Gewissen mehr haben, meinte Marlene Hupfauer. Der Gemeinderat habe sich gegenüber dem Antragssteller ausreichend bemüht. Mit elf zu immerhin noch vier Gegenstimmen wurde schließlich die Aufhebung der beiden Beschlüsse zur Änderung der Außenbereichssatzung „Bernloh“ beschlossen.

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