Gemeinde sieht keinen Diskussionsbedarf

Zweite Ergänzung vom 25. Oktober / 10:25 Uhr
Ein kleiner Teil der Egerner Höfe wird zu Eigentumswohnungen umgewandelt. Das steht seit einer nicht-öffentlichen Entscheidung im Rottacher Gemeinderat fest. Mit 10 zu 9 Stimmen war das Votum äußerst knapp ausgefallen.

Nun wurde die Entscheidung auch öffentlich nochmal bestätigt. Die Mitglieder des Bauausschusses mussten sich am Mittwoch mit der umstrittenen Nutzungsänderung auseinandersetzen. Eine Formalie.

Die Egerner Höfe können einen kleinen Teil ihrer Hotelfläche als Eigentumswohnungen verkaufen.
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Für den Eigentümer der Egerner Höfe Graf von Moltke ist der Plan für die Umwandlung in Eigentumswohnungen nur konsequent. So würden in den nächsten drei Jahren mindestens 30 neue Betten entstehen. Dagegen steht der Verlust von acht Betten durch die beschlossene Nutzungsänderung nach dem Vorbild seines neuen Hotelprojektes “Gut Steinbach” in Reit im Winkl. Auch dort sollen Kaufimmobilien angeboten werden. Die Käufer dieser Häuser erwerben nicht nur das Gebäude an sich, sondern sind auch berechtigt, alle Einrichtungen der Anlage mitzunutzen.

Dass der Antrag auf Nutzungsänderung nun auch in einer öffentlichen Sitzung besprochen werden musste, war dem Umstand geschuldet, dass nach der nicht-öffentlichen Diskussion am 19. Juni einiges an Kritik über die Vorgehensweise aufgekommen war. So hatte Bürgermeister Franz Hafner bereits wenige Wochen danach verkündet:

Nachdem einige dingliche Verpflichtungen bestanden, haben wir der Umwandlung der Appartements in nichtöffentlicher Sitzung zugestimmt. Wobei das Verfahren zur Änderung selber möglicherweise einem Bauantragsverfahren oder sogar Bebauungsplanänderungsverfahren vorbehalten ist.

Diskussionen kamen gestern allerdings nicht mehr auf. Der Beschluss des Gemeinderates wurde mit 9 zu 1 Stimmen bestätigt. Einzig Christian Köck zeigte mit seiner Wortmeldung, dass der Antrag der Egerner Höfe hinter den Kulissen zu einigem Gesprächsstoff gesorgt hatte.

Nachdem ich den Antrag im Gemeinderat abgelehnt hab, da ich die Entwicklung einfach nicht gut finde, werde ich es auch jetzt ablehnen. Das ist nur logisch und konsequent. Mehr möchte ich dazu nicht sagen.

Ergänzung vom 29. Juli / 13:14 Uhr mit der Überschrift: “”Ein Schritt nach vorne – auch für Rottach”
Die durch den Rottacher Gemeinderat beschlossene Umwandlung von insgesamt 3,8 % der Fläche des Hotels Egerner Höfe in Eigentumswohnungen hat einige Fragen aufgeworfen. Was ist der genaue Grund hinter der Nutzungsänderung? Inwieweit ist es für eine Gemeinde wie Rottach sinnvoll, wenn Hotelbetten verloren gehen? Warum wurde das Thema nichtöffentlich behandelt?

Bei der Präsentation der neuen SMG-Struktur: Klaus-Dieter Graf von Moltke (2. von links), zusammen mit Oliver Reitz (ganz link), Landrat Jakob Kreidl, Martin Mihalovits, Vorsitzender der Kreissparkasse und Andreas Hassler vom Unternehmerverband

Graf von Moltke, Eigentümer der Egerner Höfe, hat nun in einem Gespräch versucht, die meisten der offenen Fragen zu beantworten. Dabei stellt der Hotelier klar, dass durch die Umwandlung zumindest langfristig keine Hotelbetten verloren gehen.

Wir investieren das Geld, das wir durch den Verkauf der Immobilien einnehmen, in die Egerner Höfe. Für mindestens 2,6 Millionen Euro wollen wir so in den nächsten 36 Monaten das Dreifache an neuen Betten bereitstellen, die wir jetzt “verlieren”.

So würden in den nächsten drei Jahren mindestens 30 neue Betten entstehen. Dagegen steht der Verlust von acht Betten durch die beschlossene Nutzungsänderung nach dem Vorbild seines neuen Hotelprojektes “Gut Steinbach” in Reit im Winkl. Auch dort sollen Kaufimmobilien angeboten werden. Die Käufer dieser Häuser erwerben nicht nur das Gebäude an sich, sondern sind auch berechtigt, alle Einrichtungen der Anlage mitzunutzen.

“Am Ende profitieren alle davon”

Das Gerücht, Moltke möchte einen Großteil des eingenommenen Geldes in sein neues Hotelprojekt investieren, sei dagegen Quatsch. Sehr wohl sei es das Ziel, dass beide Hotels langfristig auch voneinander profitieren und eventuelle Synergieeffekte nutzen. “Wir entwickeln integrative Konzepte, mit denen wir natürlich auch unseren Hauptstandort in Rottach-Egern weiter nach vorne bringen möchten.”

Doch um ein solches Ziel zu erreichen, sei es notwendig, permanent in Erhaltung und Ausbau zu investieren. In schwierigen Zeiten, wie sie seit fünf Jahren nicht nur im Hotelgewerbe existieren, sind Investitionen aus dem erwirtschafteten Gewinn nur schwer möglich. “Wir gehen mit den Kaufimmobilien einen gangbaren Weg, um die Substanz zu kapitalisieren. Das wiederum stecken wir zu 100 % in das Hotel. Ich kann daran nichts Schlechtes erkennen. Denn am Ende profitieren alle davon”, ist sich Moltke sicher.

Als Grund für die nichtöffentliche Behandlung nannte der Hotelier interne Vertragsangelegenheiten. Vor allem die noch offenen Verhandlungen bezüglich der Hotelerweiterung wie auch die genauen Umstände des Immobilienverkaufs sind nur schwer in der Öffentlichkeit zu kommunizieren.

Ich muss meine Vertragspartner auch schützen. Und ich bin überzeugt, dass solche Sachen einfach nicht in der Öffentlichkeit diskutiert werden können.

Für Moltke ist der Beschluss der Gemeinde bindend. Der Unternehmer betont, “in gutem Glauben zu handeln”, und geht davon aus, dass die Entscheidung des Gemeinderats in der Form auch rechtssicher ist.

Ursprünglicher Artikel vom 25. Juli mit der Überschrift: “Luxusappartements statt Hotelbetten”
Mit zehn zu neun Stimmen – und damit denkbar knapp – hat der Rottacher Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung über eine Nutzungsänderung der Egerner Höfe entschieden.

Der Eigentümer des Hotels, Klaus-Dieter Graf von Moltke, zugleich Vorsitzender des neu gegründeten Unternehmerverbandes, möchte einen Teil seines Hotels als Luxusappartements zum Kauf anbieten. Im Hof Catherina sollen, laut Aussage von Christian Juchem, dem Marketingleiter der Egerner Höfe, “vier höchst exklusive Wohnappartements zwischen 70 und 200 Quadratemter zum Erwerb angeboten werden”.

Die Egerner Höfe können einen Teil ihrer Hotelfläche als Eigentumswohnungen verkaufen.

Die Wohnungen bekommen einen getrennten Zugang und erhalten einen eigenen Stellplatz in der Tiefgarage. Mitverkauft werde auch die Nutzung sämtlicher “Facilitäten” der Egerner Höfe, so Juchem weiter. Insgesamt werden acht bis zwölf Hotelbetten umgewandelt. Vier sollen an anderer Stelle wieder zugeführt werden.

“Schutzwürdige Individualinteressen”

Spannend an der Geschichte ist, neben der reinen Nutzungsänderung, vor allem die nichtöffentliche Behandlung des Themas. Grundsätzlich muss alles öffentlich entschieden werden, so besagt es die Gemeindeordnung. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Dabei hat eine Prüfung der Kommunalaufsicht in der letzten Woche ergeben, dass die nichtöffentliche Behandlung der Angelegenheit Moltkes scheinbar rechtens gewesen ist. Die Presseprecherin des Landratsamtes, Gabriele Dorby, betonte auf Nachfrage: “Die Gemeinde Rottach-Egern hat glaubhaft dargelegt, dass Gegenstand der Beratung dieses Tagesordnungspunktes insbesondere schutzwürdige Individualinteressen eines Einzelnen waren.”

Welche das konkret waren, ließ die Pressesprecherin jedoch offen. Und auch Bürgermeister Franz Hafner erklärte telefonisch nur, dass der Grund für den Ausschluss der Öffentlichkeit “persönliche Verhältnisse des Antragstellers” gewesen sind.

Also alles in Ordnung? Scheinbar nicht ganz. Denn auf der gestrigen Gemeinderatssitzung war sich Hafner dann nicht mehr ganz sicher.

Nachdem einige dingliche Verpflichtungen bestanden, haben wir der Umwandlung der Appartements in nichtöffentlicher Sitzung zugestimmt. Wobei das Verfahren zur Änderung selber möglicherweise einem Bauantragsverfahren oder sogar Bebauungsplanänderungsverfahren vorbehalten ist.

Die etwas verklausulierte Formulierung meint nichts anderes, als dass man im Rathaus einer allzu kritischen Debatte der Umstände in der Öffentlichkeit vorgreifen möchte. Die Bevölkerung soll im Nachgang doch noch die Möglichkeit erhalten, der Nutzungsänderung in einem der bekanntesten Hotels Rottach-Egerns beizuwohnen. Und vor allem der Diskussion, die damit zusammenhängt.

Dabei ist die Gefahr, dass es zu einer Anfechtung der nichtöffentlich getroffenen Entscheidung kommt, sehr gering, wie Dorby erläutert.

Die Vorschriften der Bayerischen Gemeindeordnung sind reine Ordnungsvorschriften, sodass im Regelfall eine Missachtung nicht zur Unwirksamkeit des Beschlusses führt. Etwas anderes würde insbesondere dann gelten, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit fortgesetzt und bewusst missachtet werden.

Zu den Gründen des knappen Abstimmungsergebnisses wollte sich Hafner nicht äußern. Bei einer 10 zu 9-Entscheidung kann man jedoch zumindest davon ausgehen, dass es konkrete Argumente für und gegen eine Nutzungsänderung gegeben hat. Und dass diese innerhalb des Gemeinderates intensiv diskutiert wurden.

Möglicherweise wird man die ganze Beratung und Entscheidungsfindung noch mal nach der Sommerpause mitbekommen können, wenn das Thema eventuell auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung gesetzt wird.

Dabei ist eine Nutzungsänderung grundsätzlich keine allzu kritische Sache, wie Hafner auf Nachfrage abwiegelt. “Jeder Fall wird einer Einzelüberprüfung unterzogen. Und wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, steht dem auch nichts entgegen.”

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