Der Fachbereich Gesundheit des Landratsamtes Miesbach sucht Kontaktpersonen eines Mannes, der akut an Masern erkrankt ist. Dem Amt wurde die Masernerkrankung des Mannes von einem Labor gemeldet. Aktuell werden die Kontaktpersonen ermittelt und deren Impfstatus oder Immunitätsstatus überprüft. Eine Masernerkrankung ist bereits bis zu fünf Tage vor dem typischen Hautausschlag ansteckend. Der Erkrankte ist wohl am Freitag den 6. September 2019 mit einem Flixbus von Mainz nach München gefahren. Von dort reiste er am Abend mit der Bayerischen Oberlandbahn (BOB) nach Tegernsee.
Die Abfahrt in Mainz war um 09:55 Uhr. Von München reiste er im Zeitraum zwischen 17:00 Uhr und 19:00 Uhr am Abend desselben Tages mit der BOB weiter nach Tegernsee. Personen, die am 6. September 2019 ebenfalls mit diesem Flixbus von Mainz nach München gereist sind oder zwischen 17:00 Uhr und 19:00 Uhr die BOB nach Tegernsee benutzt haben, sollten umgehend, in Rücksprache mit ihrem Hausarzt, ihren Impfstatus überprüfen und bei fehlendem oder unvollständigem Impfschutz eine Impfung gegen Masern nachholen.
Masern sind eine hochansteckende Infektionskrankheit. Bereits ein flüchtiger kurzer Kontakt in einem Raum kann für eine Ansteckung ausreichend sein. Bei un-geimpften oder nicht ausreichend geimpften Kontaktpersonen kann der Ausbruch der Masern durch eine rechtzeitige Impfung, möglichst innerhalb von drei Tagen nach dem Kontakt, noch wirksam unterdrückt werden. Aber auch nach einem bereits länger zurückliegenden Kontakt kann die Impfung die Schwere der Masernerkrankung noch günstig beeinflussen.
Impfung unterdrückt Krankheitsausbruch
Die Symptome einer Masernerkrankung sind zu Beginn unspezifisch, mit Fieber, Husten, Schnupfen oder Entzündungen im Nasen-Rachen-Raum. Erst nach einigen Tagen bildet sich der typische Hautausschlag, der meist im Gesicht und hinter den Ohren beginnt und sich dann über den ganzen Körper ausbreitet. Eine Masern-Infektion ist keine harmlose Krankheit, denn bei etwa jedem zehnten Erkrankten treten Komplikationen wie Mittelohr- oder Lungenentzündung auf. Eine besonders gefürchtete Komplikation der Masern-Erkrankung ist die Gehirnentzündung die zu bleibenden Schäden oder sogar zum Tod führen kann.
An Masern kann jeder erkranken, der die Infektion noch nicht durchgemacht hat oder nicht ausreichend durch eine zweimalige Impfung, in der Kindheit oder eine einmalige Impfung im Erwachsenenalter geschützt ist. Um eine Verbreitung der Erkrankung zu verhindern ist eine Impfquote von mindestens 95 Prozent der Gesamtbevölkerung erforderlich. Bei bayerischen Schulkindern liegt die Quote für zwei Masernimpfungen bei 92,2 Prozent und damit knapp unter dem Bundesdurchschnitt von 92,9 Prozent. Mit weiteren Folgeerkrankungen dieses Masernfalls muss somit gerechnet werden.
Mögliche Kontaktpersonen, werden gebetenen, sich umgehend mit dem Fachbereich 43 – Gesundheit, Landratsamt Miesbach, in Verbindung zu setzen: Telefonnummer 08025 / 704 4300
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