In Rottach existiere schließlich schon die Maut hoch zur Sutten, so eines der Argumente. Und dennoch gibt es Unterschiede. Denn eine Maut in Kreuth wird kaum je mehr sein als eine populistische Forderung.
Wie schwer man sich mit den rechtlichen Grundlagen einer Pkw-Maut tut, zeigt sich seit dem Vorstoß der CSU auf Bundesebene. Die Forderungen einer Maut nur für Ausländer dürften in der Realität nur mit relativ großen Hindernissen umsetzbar sein. Von den Plänen, die Maut möglichst schnell einzuführen, ist darum auch nicht mehr viel zu hören. Inzwischen werden die unterschiedlichsten Vorschläge geprüft. Was dabei herauskommt, weiß man nicht.
Doch sollte die Maut kommen, befürchten viele für das Tegernseer Tal eine noch höhere Verkehrsbelastung. Vor allem einen Anstieg des Durchreiseverkehrs aus und nach Österreich prognostizieren einige. Belastbare Zahlengrundlagen fehlen dazu allerdings noch. Von der Hand zu weisen ist die Befürchtung zunehmender Mautsparer sicherlich nicht.
Rechtlich ist eine Maut in Kreuth nicht möglich
Die Lösung erscheint da nur allzu offensichtlich: Kreuth erhebt einfach eine eigene Maut auf der Bundesstraße 307 für Fahrten von und nach Österreich. Dann bleibt der Durchreiseverkehr weg, oder Kreuth verdient zumindest an den Autofahrern. Diese Forderungen haben allerdings einen Haken: Sie sind in der Realität nicht umsetzbar. Die B307 gehört, wie es der Name „Bundesstraße“ schon sagt, dem Bund. Der Bund ist darum auch für den Erhalt und die Kosten zuständig.
Zwar wurde die Lkw-Maut vor zweieinhalb Jahren auch auf einzelne Abschnitte von Bundesstraßen ausgeweitet, allerdings gelten dafür sehr enge Kriterien. Die B307 erfüllt bis auf Besitzverhältnisse und Länge keine der erforderlichen Grundlagen, die in Ausnahmefällen eine Maut erlauben:
Bundesstraßen oder Abschnitte von Bundesstraßen,
a) für die nach § 5 Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes der Bund Träger der Baulast ist,
b) die keine Ortsdurchfahrten im Sinne des § 5 Absatz 4 des Bundesfernstraßengesetzes sind,
c) die mit zwei oder mehr Fahrstreifen je Fahrtrichtung ausgebaut sind,
d) die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen durchgehend getrennte Fahrbahnen für den Richtungsverkehr haben,
e) die eine Mindestlänge von 4 Kilometern aufweisen und
f) die jeweils unmittelbar an eine Bundesautobahn angebunden sind.
Anders sieht das auf Privatstraßen aus. So ist die Valepper Straße hoch zur Sutten beispielsweise eine Privatstraße, was eine Maut dort möglich macht. So ist es auch auf anderen kleinen Mautstraßen, gerade im Alpenraum, geregelt.
Auf Bundesebene gibt es aktuell dagegen lediglich zwei Mautstellen, die auch für Pkw Gebühren erheben. Die Grundlage hierfür ist das „Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz“. Dieses Gesetz regelt, dass eine Maut für Einzelbauten erhoben werden darf, die im Rahmen einer Public Private Partnership – oder auch PPP-Modell – betrieben werden, und gilt nur für Brücken und Tunnel.
Aktuell gibt es zwei dieser Mautstellen in Deutschland. Den Warnowtunnel in Rostock und den Herrentunnel in Lübeck. Auch diese Regelung scheint für eine Maut in Kreuth indes unmöglich. Fehlt es doch an Tunnel und an Brücken. Und vor allem daran, dass die B307 eben dem Bund gehört.
Vor diesem Hintergrund erscheinen darum auch die immer wieder in den Raum geworfenen Forderungen nach einer Maut am Tegernsee ziemlich an den Haaren herbeigezogen. Noch ist noch nicht einmal eine Maut für Pkw auf Autobahnen und einigen klar definierten Bundesstraßen gesetzlich verankert – weil man sich eben schwer tut, Lösungen dafür zu finden.
Eine Maut auf Bundesstraßen der Größenordnung der B307 ist rechtlich dagegen bislang unmöglich und wird es wohl auch in Zukunft bleiben.
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