„Meine Mutter darf es nicht erfahren“

Aus Angst vor Bestrafung hatten drei jugendliche Angeklagte nicht nur eine Straftat verheimlicht, sondern versucht, diese einem Unbekannten anzuhängen.

Von McDonalds in Rottach-Egern aus starteten die drei Angeklagten nach Irschenberg. / Archivbild

Am 2. September gegen 21.15 Uhr vergangenen Jahres entschlossen sich die drei Angeklagten – eine 18-jährige Gmunderin, ein 19-jähriger Warngauer und ein 20-jähriger Tölzer – vom McDonald’s-Restaurant in Rottach-Egern aus in die Kaffeerösterei Dinzler nach Irschenberg zu fahren.

Der junge Mann aus Bad Tölz fuhr voraus, die anderen beiden hinterher. In Höhe Abzweigung Irschenberg stellte der 20-Jährige fest, dass er die Ausfahrt verpasst hatte. Direkt hinter einer Absperrung versuchte er zu wenden. In diesem Augenblick kamen die anderen beiden angefahren, wollten ihm noch ausweichen, schafften es aber nicht. Sie prallten zunächst in seine Beifahrertür und dann in eine Leitplanke. Der Schaden: 600 Euro.

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Gemeinsame Sache

Das Auto des 19-jährigen Warngauers sei völlig demoliert gewesen, wie ein Freund der drei Angeklagten vor Gericht aussagt. Weil das kaputte Auto der Mutter des Angekagten gehörte, beschlossen die drei, dieses erst einmal zu verstecken, und die Sache privat zu regeln. „Gemeinschaftlich“, so die Schilderung des Zeugen, sei man auf die Idee gekommen, den Unfallhergang anders darzustellen.

Also behaupteten sie bei der Polizei, ein unbekanntes schwarzes Auto wäre ihnen reingefahren. Sie dachten, die Versicherung nehme ihnen diese Geschichte ab und reguliere den Schaden. Um die Leitplanke kümmerten sie sich nicht weiter. So entfernten sie sich unerlaubt vom Unfallort. Zuhause aber bekam die 18-jährige Gmunderin Gewissensbisse.

Gmunderin darf gehen

Sie wusste, dass sie eine Falschaussage getroffen hatte und kam nach Gesprächen mit der Familie zu der Überzeugung, diese richtigzustellen. Vor Gericht entschuldigt sie sich für ihr Fehlverhalten. Richter Klaus-Jürgen Schmid erkennt in ihr diejenige, die „den Stein ins Rollen“ gebracht hat, verpflichtet sie zu zwei Tagen Sozialdienst und stellt zumindest ihren Fall ein. Zusammen mit ihrem Anwalt verlässt sie den Gerichtssaal.

Zurück bleiben die zwei Jungs. Wegen Falschaussage bei der Polizei und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort wird der 19-jährige Warngauer zu 40 Sozialstunden verdonnert. Sein Freund, der keine falschen Tatsachen vorgetäuscht hat, muss 24 Stunden ableisten. Beide bekommen einen Monat Fahrverbot. In seiner Urteilsbegründung sagt Richter Schmid:

Beide wussten, dass die Leitplanke in Mitleidenschaft gezogen wurde. Aber das war den Angeklagten wurscht. Sie haben das billigend in Kauf genommen und sich vom Unfallort entfernt.

Selbst die Tatsache, dass der Tatbestand eineinhalb Stunden später gemeldet worden sei, reiche nicht aus. Der Schaden hätte umgehend vor Ort gemeldet werden müssen.

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