Miesbacher Amigoaffäre: Bewährungsstrafen für Bromme und Kreidl

Im Prozess um die Sparkassen-Affäre hat das Landgericht München II heute das Urteil verkündet. Ex-Vorstandschef Georg Bromme und Ex-Landrat Jakob Kreidl wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Georg Bromme und Jakob Kreidl heute vor Gericht.

Regungslos nahmen die drei Angeklagten das Urteil entgegen: 18 Monate für den ehemaligen Sparkassen-Vorstandschef Georg Bromme auf Bewährung wegen Untreue in 20 Fällen und elf Monate Haft auf Bewährung wegen sieben Fällen der Untreue für den früheren Verwaltungsratsvorsitzenden und Ex-CSU-Landrat Jakob Kreidl. Bromme bleibt damit die vom Staatsanwalt geforderte Gefängnisstrafe erspart. Außerdem müssen Bromme 300 und Kreidl je 200 Sozialstunden ableisten. Beide verlieren mit den Urteilen vermutlich nicht ihre Pensionsansprüche.

Der amtierende Sparkassen-Chef Martin Mihalovits kam wegen Untreue und Beihilfe in zwei Fällen mit einer Verwarnung und mit insgesamt 27.000 Euro Geldstrafe auf Bewährung davon. Allerdings muss er weitere 20.000 Euro als Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Dennoch kann er hoffen, Chef der Kreissparkasse bleiben zu können.

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„Bankhaus Bromme“

Brommes Verhalten in der Affäre wäre nachvollziehbar gewesen, so Richter Alexander Kalomiris in seiner Urteilsbegründung, wenn es sich nicht um die Sparkasse, sondern um das “Bankhaus Bromme” gehandelt hätte. Denn bei dem mittlerweile 70-jährigen Ex-Chef habe sich im Laufe seiner langjährigen Tätigkeit die Überzeugung gebildet, er allein sei die Sparkasse.

Nur er würde am besten wissen, wie man das alles macht.

Seine Spendierfreudigkeit habe sich durch alle verbliebenen Anklagepunkte hindurchgezogen. Zumal Bromme „keinen Widerspruch in der KSK“ geduldet habe. Auch von den Aufsichtsbehörden sei dazu nichts gekommen. Deshalb sei Bromme im Glauben gewesen, „wie ich es mache, ist es richtig“. Hieraus sei für ihn der Konflikt entstanden, so Kalomiris.

Kreidl und das „System Bromme“

Dass sich Bromme um alles gekümmert habe, sei für Kreidl wiederum angenehm gewesen, ebenso die von der Sparkasse finanzierten Reisen. Aber: Kreidl habe in Zusammenhang mit der Kreissparkasse auch Gutes für den Landkreis getan, betonte der Richter in Richtung des früheren Landrats. Dieser machte sich während der Ausführungen ständig Notizen. Sicher hat er sich auch notiert, dass er nach Ansicht des Gerichts schon länger mit dem „System Bromme“ konfrontiert gewesen sei, auch schon als stellvertretender Verwaltungsrat.

Kreidl habe darauf vertraut, dass Bromme schon wisse, was ein Sparkassenchef tun und lassen könne. Dennoch sei ihm bereits ab 2009 aufgefallen, dass man manches auch anders handhaben könne. Aber Kreidl habe damals Brommes großzügiges und stilvolles Sponsoring wohl als überaus angenehm empfunden. Was in Brommes Zeit passiert sei, „war sicher nicht alles schlecht. Es sind in all den Jahren auch sinnvolle und gemeinnützige Projekte der KSK gefördert worden“, so Richter Kalomiris. Kreidl habe es sich „gerne gefallen“ lassen und seine Bedenken beiseite geschoben.

Sie waren zwar nicht die treibende Kraft, aber mit vielem einverstanden, was von Bromme kam.

Der derzeitige KSK-Vorstandsvorsitzende Martin Mihalovits wurde wegen zwei Fällen der Untreue heute nur verwarnt. Jedoch erfolgte eine Geldstrafe auf Bewährung von 90 Tagessätzen in Höhe von 300 Euro. Darüber hinaus hielt das Gericht angesichts seines Einkommens eine Geldauflage von 20.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein für angemessen. Strafmildernd beurteilte das Gericht das Bemühen von Mihalovits, „das System Bromme“ zu beenden. Damit sei er zwar auch schon ab 2007 konfrontiert gewesen, doch seine Initiativen als dritter Vorstand habe ihm keine Sympathien des Vorstandsvorsitzenden eingebracht.

Ab 2010 habe Mihalovits dann in Abstimmung mit Kreidl die Ablösung Brommes betrieben. Als dessen Nachfolger habe er ab April 2012 tatsächlich viel auch im Bereich Sponsoring „sukzessive geändert“. Dennoch machte ihm das Gericht den Vorwurf, den Konflikt mit Bromme gescheut zu haben, um es nicht eskalieren zu lassen. „Obwohl Sie gesehen haben, dass es zu Lasten der Kreissparkasse geht“.

Martin Mihalovits bei der heutigen Urteilsverkündung.

Zu Lasten der drei Angeklagten machte das Gericht noch folgende Tatkomplexe geltend: Allen voran ist es die Bürgermeisterfahrt mit Ehefrauen ins Grandhotel nach Interlaken. Diese Abschiedsfahrt für Bromme für 85.000 Euro im April 2012 hätte vornehmlich touristischen Charakter gehabt. Die zwei Vorträge dort im Hochgebirge seien nur hinzugekommen, um die dreitägige Reise zu rechtfertigen.

Der eindeutigste Fall der Untreue sei aber 2011 die Fahrt des Verwaltungsrats wiederum mit Partnerinnen nach Wien gewesen, so das Gericht. Schreiben von damals zwischen Bromme und Kreidl würden belegen, dass man sich nur ein Ziel für ein touristisches Programm gesucht habe. „Auch Italien“ wäre zur Diskussion gestanden. Bromme habe die „luxuriöse Reise“ nach Wien mit Kenntnis von Kreidl organisiert. Daher hätten sich „beide als Täter einer groben Pflichtverletzung“ schuldig gemacht.

Färbers 70. Geburtstag wurde Bromme zum Verhängnis

Voll auf die Kappe Brommes ging die Feier 2010 zum 70. Geburtstag des stellvertretenden Landrats Arnfried Färber für 52.000 Euro in Hausham. Dies sei „eindeutig eine private Feier ohne Sparkassenbezug“ gewesen, urteilte das Gericht. Hier habe Bromme von Anfang an seine Finger im Spiel gehabt und Färber machen lassen. Einen Beschluss des Verwaltungsrats zur Übernahme der Kosten habe es nicht gegeben. Für das Gericht war es ein „schwerwiegender Fall“.

Weniger gravierend wurden die Entenessen auf der Weißachalm eingestuft. Wenn auch dort der Präsident des Sparkassenverbandes kurz gesprochen habe, so sei es wohl mehr „ein gemütlicher Ausklang eines Seminars“ gewesen. Doch Mihalovits als neuer Sparkassenchef habe die Kosten 2013 deutlich reduzieren können. Seitdem wird nicht mehr auf Kosten der Sparkasse getafelt.

Großes Interesse am Richterspruch.

Kritik übte das Gericht an der Staatsanwaltschaft, die es sich beim Anklagepunkt „Geschenke“ ein „bisschen einfach gemacht“ und „nicht differenziert“ habe. Es sei nicht bis in alle Einzelheiten ermittelt worden, manches sei auch nicht durchdacht gewesen. Hier hätte sich das Gericht mehr „Distanzierung gewünscht“. Wenn Brommes Gaben an Kreidl für sein Büro nach vielen Jahren nicht aufgefunden würden, könne man dies nicht Kreidl anlasten.

Der Vorsitzende hob in seiner mündlichen Urteilsbegründung hervor, dass die Angeklagten sowohl durch die lange Verfahrensdauer als auch durch die starke Medienaufmerksamkeit zahlreichen Belastungen ausgesetzt waren. Die Hoffnung von Kalomiris zum Abschluss lautet, „dass dies für alle ein tragbares Ergebnis ist“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Doch angesichts der Bewährungsstrafen scheint es unwahrscheinlich, dass die Wirtschaftskammer noch das anhängige Verfahren gegen sechs damalige Verwaltungsräte eröffnet. Sie dürften als Teilnehmer der pompösen Fahrten des Gremiums mit Strafbefehlen des Amtsgerichts davonkommen.

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