Dem Verwaltungsrat der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee gehören derzeit neben Landrat Wolfgang Rzehak, die weiteren Mitglieder Ingrid Pongratz, Peter Haberzettl, Peter Höß, Franz Kroha, Anton Lentner, Olaf von Löwis und Martin Walch an.
Noch zählt auch Martin Mihalovits als Chef der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee zu den vollwertigen Mitgliedern des einflussreichen und exklusiven Zirkels. Doch wohl nicht mehr lange. Bereits ab Ende des Jahres werden alle 71 Vorstandschefs der bayerischen Sparkassen im Kontrollgremium kein Stimmrecht mehr haben.
Lehren aus der Ära Bromme-Kreidl
Die CSU-Staatsregierung zieht damit offensichtlich die Lehren aus dem Fall Kreidl. Der Posten im Verwaltungsrat sind gut dotiert. Zu Kreidls Zeiten waren dies schon mal 187.000 Euro im Jahr für die neun Verwaltungsräte. Künftig sollen es nur noch „etwa 75.000 Euro“ sein. Gratis bekommen sie Geheimwissen über Kreditvergaben und die finanzielle Situation von Privatpersonen und Firmen.
Damit die Aufseher unabhängiger werden erfolgt nun diese Änderung. Denn in der Ära Kreidl als Verwaltungsratsvorsitzender und Georg Bromme als Sparkassenchef hatte die Kontrolle völlig versagt. Das Sponsoring von Geburtstagsfeiern, Vergnügungsreisen, Immobilienaufkäufen, der Erwerb von Kulturgütern und Jagdausflüge waren die Folge.
Vorstand behält Rederecht
Dies zwang den Bayerischen Sparkassenverband zum Handeln. Die Verantwortlichen änderten daraufhin Artikel 6 des Bayerischen Sparkassengesetzes. Die Folge: Die Herausnahme der Vorstandsvorsitzenden aller 71 bayerischen Sparkassen als stimmberechtigte Mitglieder aus dem Verwaltungsrat.
„Einerseits, weil eine solche Änderung unsere Grundsätze einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung in den Sparkassen unterstützt. Andererseits, weil wir einheitliche Organstrukturen in den Aufsichtsorganen unserer bayerischen Sparkassen fördern möchten“, so die Sprecherin des Sparkassenverbandes, Sabine Gegg.
Mit der entsprechenden Änderung des Sparkassengesetzes würde den Vorstandsvorsitzenden und Vorstandsmitgliedern lediglich ein Teilnahme- und Rederecht im Verwaltungsrat bleiben. Auch im Bayerischen Innenministerium hält man das für zielführend, sodass das Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht werden konnte.
Der Gesetzentwurf wurde dann am 9. September vom Ministerrat der Staatsregierung beschlossen. Nun liegt er dem Landtag zur Beratung vor. Bereits morgen erfolgt die erste Lesung. Die Änderung des Sparkassengesetzes scheint aber beschlossene Sache. Die CSU hat schon Zustimmung signalisiert.
„Es ist auch in unserem Interesse als Regionalverband, dass die gewünschte Gesetzesänderung noch bis Ende dieses Jahres in unseren Sparkassen zum Greifen kommt“, teilt Sabine Gegg mit. Eine strickte Trennung zwischen Aufsehern und Vorstand gibt es aber weiterhin nicht. „Ein Stühleräumen wird es nicht geben, da nach erfolgter Gesetzesänderung lediglich die Stimmberechtigung des Vorstandsvorsitzenden ersatzlos gestrichen wird, nicht jedoch dessen Teilnahme- und Rederecht an der Verwaltungsratssitzung.”
Vor rund vier Wochen hatte das noch anders geklungen. Damals sprach die Sprecherin des Sparkassenverbandes Eva Mang gegenüber der Tegernseer Stimme noch von dem Ziel, die Vorstandsvorsitzenden künftig ganz aus dem Verwaltungsrat zu streichen.
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