Kreidl und Bromme müssen zahlen

jakob-kreidl-patronatstagIm Mai offenbarte ein Prüfbericht der Regierung von Oberbayern das wahre Ausmaß der Sponsoring-Affäre rund um Ex-Landrat Jakob Kreidl und den ehemaligen Sparkassenvorstand Georg Bromme. Schon damals wurde angekündigt, dass man das Geld von Kreidl und Bromme zurückfordern werde. Jetzt ist die Höhe der Forderungen an Bromme und Kreidl bekannt.

Die Ansprüche gegen den ehemaligen Landrat Jakob Kreidl, kraft seines Amtes damals auch Vorsitzender des Verwaltungsrats der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee, summieren sich auf 1,78 Millionen Euro. Das geht aus einem Bericht des Bayerischen Innenministeriums hervor, der heute im Bayerischen Landtag behandelt wurde. Norbert Dünkel von der CSU sprach im zuständigen Kommunalausschuss von „absolut erschreckenden Erkenntnissen“. Und auch Eva Gottstein von den Freien Wählern sagte, sie habe in einen Abgrund geblickt.

Kreidl und Bromme geht es an den Kragen

Neben den bereits bekannten Verfehlungen kamen im Zuge des Berichts auch noch weitere Maßnahmen ans Licht, die aus heutiger Sicht eine grobe Pflichtverletzung darstellen. So hat der damalige Vorstandsvorsitzende Georg Bromme beispielsweise Bilder aus seinem Privatbesitz zu einem Kaufpreis von insgesamt mehr als 40.000 Euro an die Sparkasse verkauft. Auch dieses Geld will sich die Sparkasse nun zurückholen.

Die Forderungen treffen aber nicht nur Kreidl und Bromme, sondern auch alle anderen damaligen Verwaltungsräte der Bank. Aus Sicht der Regierung von Oberbayern haben diese ihre Aufsichtspflichten verletzt. Betroffen wäre davon vor allem das Gremium der Jahre 2002 bis 2008. In diesem Zeitraum wurden nach Ansicht des Innenministeriums einige fragwürdige Entscheidungen getroffen. Im Verwaltungsrat saßen damals: Norbert Kerkel sen., Georg Bromme als Vorstand der Sparkasse, Josef Bichler, Josef Bierschneider, Arnfried Färber, Herbert Fischhaber und die Unternehmer Anton Becker und Heinrich Ries.

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„Ich muss abwarten, welche Ansprüche auf welcher Grundlage gegen uns erhoben werden“, sagt Bierschneider heute auf Nachfrage. Während also noch nicht sicher ist, welche Forderungen auf Bierschneider zukommen werden, ist derweil sicher, dass Ex-Landrat Jakob Kreidl so oder so mit einer hohen sechsstelligen Summe zu rechnen hat. Vor allem der aus der Sicht der Prüfer widerrechtliche Ankauf zweier Almen durch die Sparkasse ist als Hauptposten aufgeführt.

Rzehak und Sparkasse wollen Schadenersatz eintreiben

Dem ehemaligen Sparkassenchef Georg Bromme blühen sogar noch höhere Regressansprüche. Er selbst muss für mindestens 934.000 Euro aufkommen. Weitere 4,37 Millionen Euro werden auf Bromme und die anderen Verwaltungsräte umgelegt. „Eine solche existenzvernichtende Haftung ist aus unserer Sicht untragbar. Wir weden Herrn Bromme dagegen verteidigen“, erklärt Brommes Anwalt Otto Gaßner auf Nachfrage der Tegernseer Stimme.

Kein Geld zurück gab es allerdings für den 60. Geburtstag von Ex-Landrat Kreidl. Die Feier hatte Kosten von über 118.000 Euro verursacht, von denen Kreidl selbst nur 7.000 Euro beisteuerte. Für den Rest mussten Sparkasse und Landratsamt Miesbach aufkommen. Aus Sicht der von der Sparkasse beauftragten Kanzlei ist ein grober Pflichtenverstoß allerdings wohl nicht zweifelsfrei nachweisbar. Daher verzichtete der heutige Verwaltungsrat der Sparkasse darauf, in diesem Fall Ansprüche geltend zu machen.

Der Verwaltungsrat der Sparkasse soll künftig noch unabhängiger über die Einnahmen und Ausgaben wachen können. Archivbild
Die Kosten für diverse Anschaffungen und Ausflüge könnten die Verantwortlichen noch teuer zu stehen kommen. Archivbild

Als neuem Verwaltungsratsvorsitzenden der Sparkasse kommt es nun allerdings Landrat Wolfgang Rzehak zu, die rechtmäßigen Ansprüche auch durchzusetzen. Denn die heute bekanntgewordenen Ansprüche kämen allein der Sparkasse zu Gute. „Gemeinsam mit dem aktuellen Verwaltungsrat wird er alles daran setzen, den Schadenersatz einzutreiben“, erklärt die Sprecherin des Landratsamtes, Gabriele Dorby.

Auch aus Sicht von Sparkassenvorstand Martin Mihalovits geht es nun darum, den geforderten Schadensersatz einzutreiben:

Der Bericht des Innenministeriums liegt vor. Für unser Haus geht es um viel Geld. Die Ansprüche sind formuliert und die Zahlen und Fakten liegen auf dem Tisch. Wir werden alles daran setzen, unsere Forderungen durchzusetzen.

Der Verwaltungsrat hat sich zunächst allerdings dazu entschieden, die Ansprüche außergerichtlich geltend zu machen. Bis Mitte Oktober sollen die jeweiligen Anspruchsschreiben auslaufen. Dass der Landrat selbst von Schadenersatzansprüchen betroffen sein könnte, davon geht Dorby im Moment nicht aus. „Er ist offenbar nicht betroffen. Entscheidungen wie die Geitauer Alm wurden vor 2008 gefällt, und da war er noch nicht im Verwaltungsrat“, so die Sprecherin.

Mit dem aktuellen Bericht ist die Aufarbeitung des „Systems Miesbach“ allerdings noch nicht abgeschlossen. Bis Ende des Jahres sollen auch die Prüfberichte des Kommunalen Prüfverbandes sowie des Landratsamtes veröffentlicht werden. Auch hier arbeiten die Anwälte an etwaigen Schadenersatzansprüchen.

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