Grünes “Minenfeld” in Gmund

Seit über einem Jahr währt der Streit um eine beantragte Blockhütte an der B307 in St. Quirin. Sie liegt im Außenbereich und wurde zum Zankapfel zwischen Landratsamt und Gemeinde. Die Gmunder haben nun einen Schlussstrich gezogen und die Hütte zwar genehmigt – aber in deutlich geringerem Umfang.

Diese Blockhütte am See sorgt für juristisches Tauziehen
Diese Blockhütte am See sorgt für juristisches Tauziehen

Streitpunkt war die Errichtung einer sechs mal zwölf Meter großen Blockhütte in Uferlage in St. Quirin, westlich der Bundesstraße. Ein altes Bootshaus ist bereits auf dem bewaldeten Grundstück vorhanden, an dem der Grumbach in den Tegernsee fließt. Früher befand sich hier die Anlegestelle für die Schifffahrt.

Nach einhelliger Meinung liegt dieses Grundstück im Außenbereich, deshalb sei eine Bebauung in der gewünschten Größe nicht möglich. Sollte dem Vorhaben dennoch zugestimmt werden, erklärte Bauamtsleiterin Christine Lang die komplizierte Rechtslage, „dann bräuchten wir eine Bauleitplanung. Dort gibt es dann die Möglichkeiten von einer Außenbereichs-, einer Innenbereichssatzung oder eines Bebauungsplanes“.

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Die Außenbereichssatzung scheide aus, weil die Hütte nicht Wohnzwecken diene. „Die Innen- oder Ergänzungssatzung kann ich nur heranziehen, wenn man einzelne Grundstücke einbeziehen will“, so Lang in ihrem schwer eingängigen Vortrag. Maßgebend sei hier die umliegende Bebauung mit Wohnhäusern. Eines davon sei ein zweigeschossiges Mehrfamilienhaus. Dies diene dann als Richtschnur für eine künftige Bebauung des Grundstücks mit der Blockhütte und ziehe somit auch keine weiteren Bauten am See nach sich.

Blockhütte als Präzedenzfall

Wenn man einen Bebauungsplan aufstelle, würde es „ganz“ schwierig werden. Denn dagegen spreche der Regionalplan und die vielen Konflikte, die sich dann auftun würden, sei es Natur-, Hochwasser- und Immissionsschutz. Diese Klärung falle dann in die Zuständigkeit der Gemeinde. Als Beispiel nannte Bürgermeister Georg von Preysing (CSU) Schallschutzfenster, die dann die Gemeinde zahlen müsste, weil dem Bauherrn die Bundesstraße zu laut ist und Gmund ihm ein Baurecht verschafft habe. Der Rathauschef erklärt weiter:

Niemand von uns hätte etwas dagegen, wenn die Antragsteller dort eine kleinere Hütte bauen würden. Das wurde uns auch vom Landratsamt geraten.

Damit käme es dann auch zu keinen Folgen für Gmund. Ihm pflichtete sein Vize Georg Rabl (FWG) bei: „Wenn man den ganzen Schriftverkehr in dieser Sache liest, dann begibt man sich da auf ein Minenfeld. Wir sollten uns da raushalten, weil wir das gar nicht im Griff haben“.

Die Gemeinde hatte sich auch anwaltlich beraten lassen. Die Kanzlei kam zu der Ansicht, dass sich das Grundstück klar im Außenbereich befinde, da die B 307 eine trennende Wirkung habe. Durch diese Zäsur sei das Grundstück nicht mehr dem Innenbereich zuzuordnen, der östlich der Bundestraße vorhanden ist.

Das Landratsamt würde daher grundsätzlich für ein kleines Vorhaben eine Genehmigung erteilen, quasi für einen Abstellraum von etwa drei mal sechs Metern. Dafür war auch der Ortsplanungsausschuss einstimmig zu haben und lehnte die doppelte so groß beantragte Blockhütte ab. Sichtlich erleichtert war darüber Preysing: „Damit können wir uns viele Nerven sparen“.

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