Misstrauen im Bauausschuss

Seit der Bauherr in der Werinherstraße 2 mit der Dachhöhe weit übers Ziel hinausschoss, hinterfragt der Ortsplanungsausschuss die Angaben der Antragsteller nun genauer. So auch beim geplanten Neubau in der Fromundstraße 1 in „exponierter“ Seelage. Daher muss zunächst ein Schaugerüst her.

Diese altehrwürdige Villa in Seelage soll durch einen Neubau ersetzt werden / Quelle: Klaus Wiendl

Man will es auf den ersten Blick nicht glauben. Ein wunderschöner Altbestand einer eingewachsenen Villa auf 1.800 Quadratmeter Grund soll abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Ein Traumlage am Dr. Frei-Badeplatz. Nur wenige Meter sind es zum See. Doch die Rampf & Spisak Vermögensverwaltung KG hat Größeres vor. Sie will dort im Innenbereich „ein etwas größeres und höheres Wohnhaus mit Tiefgarage mit den Maßen 12 auf 17 Meter“ entstehen lassen, so Bauamtsleiterin Christine Obermüller bei der Vorstellung des Antrags auf Vorbescheid. In der Höhe von 6,40 Metern würde es sich den Nachbarhäusern angleichen.

Zur Tiefgarage wurde vorsorglich eine Doppelgarage als Alternative eingereicht. Denn Tiefgaragen in Seenähe habe man „bisher kritisch gesehen“, so Obermüller. Ihr sei weder eine in der Ganghofer- noch der Fromundstraße bekannt. Es würde sich hier aber um ein „Gelände mit unterschiedlichen Höhen“ handeln, es gehe um die „hochwasserangepasste“ Höhe. Diese zu überprüfen sei aber nicht Sache der Gemeinde, sondern des Landratsamts. Wichtig sei, dass sich der Neubau auf „dem Hügel“ einfügt und die Nachbarhäuser nicht überragt.

Anzeige

Rohbauabnahmen nun durch die Gemeinde?

An diesem Punkt hakte Klaus Fresenius (FWG) nach, der schon zuletzt in der Gemeinderatssitzung die widerrechtlichen Hauserhöhungen anmahnte. Wenn er den Satz höre, „das Landratsamt überprüft das, aber es dann doch nicht überprüft“, dann wäre ein Vermessen der Gemeinde „schon wichtig, damit das Gebäude nicht wieder einen halben Meter ist“. Ein Rückbau würde doch nicht geschehen, „weil er unverhältnismäßig sei“. Fresenius schlug als Gegenmaßnahme eine Kontrolle des Rohbaus durch die Gemeinde vor.

Gabriele Schultes-Jaskolla (FWG) wollte wissen, ob für den Neubau das Grundstück wegen der Hochwasserlinie aufgeschüttet werden müsse. „Nein“, erwiderte Obermüller. Das Haus stehe 67 Zentimeter darüber. Könne man dann über die „ganz normale Höhe“ reden, argwöhnte Schultes-Jaskolla. Auch für Josef Lang (CSU) ist „der Hochwasserschutz dort sehr wichtig“. Wenn dieser schon gegeben sei, „muss doch feststehen, ob sich das Gebäude einfügt“. Deshalb verstehe er nicht, „wenn es nun heißt: 6,40 Meter passen“. Unter Umständen stehe das Haus „dann doch höher und würde protzig die anderen überragen“. Denn zwei Vollgeschosse, wie sie der Antragsteller wünsche, seien auch mit der Höhe von 6,40 Metern möglich.

Nicht das Maximum an Höhe ausreizen

Die tatsächliche Geländehöhe könne sie aber nicht überprüfen, sie habe nur Angaben dazu, musste Obermüller einräumen. „Ob diese stimmen“, wisse sie nicht. Deshalb schlug Obermüller in diesem „sensiblen Bereich“ eine Überprüfung durch das Landratsamt vor. Damit die tatsächliche Höhe des Neubaus dann in das entsprechende „Verhältnis“ zum Bestand der Nachbargebäude gesetzt werden könne. „Damit es nicht darüber ragt und das Ortsbild stört“, da der Giebel zum See hin ausgerichtet sei.

Lang schlug daher vor, die Wandhöhe bei der Genehmigung des Vorbescheids „noch offen zu lassen“. Schulte-Jaskolla wollte vorab vom Landratsamt geklärt wissen, auf welcher Höhe der Neubau beginne. Erst dann wisse man, „wie hoch das Gebäude rauskommt“. Diesem Vorschlag folgte auch Obermüller, da sie unterschiedliche Höhenangaben des Geländes in ihren Unterlagen habe.

Daher stelle Lang einen Antrag im Ausschuss über ein Schaugerüst zur Firsthöhe. „Dann sehen wir, ob sich die Giebelhöhe einfügt“. Bürgermeister Christian Köck nahm den Ball seines Vizes Lang auf und schlug eine Ortsbesichtigung vor, wenn die „Wandhöhe an dieser exponierten Stelle geprüft ist“. Denn die Maxime sei, in Seenähe wegen der Silhouette „nicht die maximale Höhe auszureizen“. Einstimmig wurde der Antrag auf Vorbescheid von der Tagesordnung genommen und mit einem Schaugerüst auf die nächste Sitzung des Ortsplanungsausschusses vertagt.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner