Zwei Fahnenmasten zuviel

Sie stehen zwar schon, aber ohne Genehmigung: die beiden Fahnenmasten vor den Tegernsee Arkaden. Dies missfiel dem Bauausschuss, der nun einen Rückbau verlangt.

Zwei zuviel: Die Fahnenmasten vor den Tegernseer Arkaden müssen weg.

Generell sei diese Art von Werbung mit Fahnenmasten „ein schwieriges Thema“, befand Rudolf Gritsch (CSU), „über den aktuellen Fall hinaus“. Denn auch vor und an der neu errichteten Produktionshalle der Tegernseer Brauerei gebe es inzwischen drei Werbeanlagen, einen „riesengroßer“ Schriftzug und zwei Fahnenmasten „auf engstem Raum“.

Dies störe ihn zwar nicht, weil es als Einheit wirke. Aber er frage sich, ob die Gestaltungssatzung den Bedarf für Werbung „in ausreichender Form widerspiegelt“, so Gritsch im Bauausschuss am Montagabend. Im konkreten Fall ging es um die „Baugenehmigung zur Errichtung von zwei Werbeanlagen mit Fahnenmasten an der Straßenseite“. Beantragt hatte sie die Herzogliche Hauptverwaltung.

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Das Problem ist, dass die Fahnenmasten bereits stehen. Mit einer Höhe von sechs Metern werben sie generell für die Geschäfte in den Arkaden und im speziellen für ein „Bayerisches Trachtenhaus“. Viele wüssten nicht, dass solche Fahnenmasten genehmigungspflichtig seien, erklärt Bürgermeister Johannes Hagn (CSU) auf Nachfrage. „Die Firmen stellen die Fahnen im guten Glauben auf, dass dies auch ohne Genehmigung möglich sei“.

Ist es aber nicht, denn dafür gebe es die Ortsplanungssatzung. Zudem stehen auf der Rückseite der Arkarden zum Parkplatz hin nochmals beide Werbeträger „Zulässig sind je Betrieb aber nur zwei Werbeanlagen“, so Bauamtsleiterin Bettina Koch. „Die Fahnen sollen eine bessere Erkennbarkeit der Ladenlokale gewährleisten“, so die Begründung für die Fahnen. Dies sei zwar nachvollziehbar, aber nicht für andere Einheiten übertragbar, erklärte Koch.

„Werbegestaltungssatzung eng auslegen“

Ladeninhaberin Andrea Köstler (FWG) bemängelte, dass inzwischen dort der ganzen Straße entlang Fahnenmasten stehen würden. Sie verstehe es auch, dass die Konkurrenz dann „auch gerne eine Fahne“ hätte. Entweder wir ändern die Gestaltungssatzung oder wir müssen den Antrag ablehnen, schlug Köstler vor. Als Geschäftstreibende verstehe sie, dass man Werbung immer brauchen könne.

Für Martina Niggl-Fisser (Bürger Liste) werde mit solchen Fahnenmasten „das Straßenbild zerfleddert“. Bürgermeister Johannes Hagn (CSU) „sieht es genauso. Wir müssen aufpassen, dass wir uns den Ort nicht mit Werbung zuklatschen“. Dennoch müsse man von Einzelfall zu Einzelfall entscheiden. Er sei auch dafür, die Ortsgestaltungssatzung „recht eng auszulegen“. Denn er möchte nicht, dass die Kontrolle über die Werbung entgleite. Denn es zeichne den Tourismusort bisher aus, dass „nicht jeder viel Werbung an die Hauswand klatscht“.

Herzoglicher Schwarzbau

Peter Hollerauer (FWG) sieht in der Beflaggung schon einen Unterschied, ob sie vor der dem Trachtengeschäft stehe oder rote Fahnen vor dem Fitness-Center Medius. „Aber Geschmack kann man juristisch nicht durchsetzen“, erwiderte Hagn. Es gehöre zum „tagtäglichen Geschäft“ der Verwaltung, darauf zu achten, dass die Werbung nicht ausufere.

Ob dies Klapptafeln auf den Gehwegen sind, die die Fußgänger behindern oder ein Zuviel an angeschraubten Werbeanlagen. „Dafür haben wir die Gestaltungssatzung, dass wir die Gewerbetreibenden anschreiben“. Damit wolle man erreichen, dass sie die Werbung runternehmen oder einen Bauantrag stellen. Es gebe ja durchaus Ausnahmen. „Wenn aber jedes Geschäft in den Arkaden jetzt einen Fahnenmast aufstellt, dann sieht man die Arkaden nicht mehr“.

Diese verfallener Holzständer soll durch einen neuen ersetzt
werden und für den Yachtclub und die Fischerei werben.

Die Frage sei, „wann ist genug?“ Medius sei als isoliertes Gebäude ein Ausnahmefall. „Aber hier in den Arkaden haben wir mehrere Firmen“, so Hagn. Als Kompromiss schlug er vor, dass die beiden Fahnenmasten bleiben können. Dies könne aber nur unter der Voraussetzung akzeptiert werden, wenn die Herzogliche Hauptverwaltung als Antragstellerin verbindlich erkläre, dass ihre Mieter keine weiteren Fahnenmasten vor den Arkaden errichten werden. Dennoch fand der Antrag keine Mehrheit. Mit fünf zu zwei Stimmen wurde er abgelehnt. Die Konsequenz: ein Rückbau der beiden Fahnenmasten.

Etwas besser erging es dem nachfolgenden Antrag des Yachtclubs. Dort dürfen zwei Holztafeln in der Parkbucht als Ersatz für die alte Beschilderung aufgestellt werden. Zur Wiedervorlage dagegen kommt das Vorhaben der Gaststätte „See la Vie“. Es wollte auch an der östlichen Giebelseite des Fischereigebäudes eine Werbetafel mit den Maßen 1,17 auf 2 Meter in Höhe des ersten Stockwerks anbringen lassen.

See la Vie: Ein etwa quadratisches Schild soll mit gleicher Werbung an der östlichen Giebelseite des Gebäudes angebracht werden.

Doch dies war dem Bauausschuss zu massiv. Er lehnte das Vorhaben zunächst ab. Der Yachtclub könne sich aber eine Alternative überlegen. Grundsätzlich meinte Gritsch, dass die gefassten Vorgaben so nicht mehr zeitgemäß seien. Seiner Meinung nach sollte deshalb erst einmal die Werbegestaltungssatzung nachgebessert werden.

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