Mit Quergiebeln gescheitert – mal wieder

Quergiebel sind weder „architektonischer Wildwuchs“ noch eine „Bausünde“. Doch im Falle der HIWO Wohnbau GmbH sind sie ein Grund für den Waakirchner Gemeinderat, den erneuten Bauantrag abzulehnen.

Eigentumswohnungen, wie sie die Hiwo GmbH gerade im Ortsteil Hauserdörfl anbietet, soll es in Kammerloh nicht geben. Quelle: immoscout24.de
Eigentumswohnungen, wie sie die HIWO GmbH im Ortsteil Hauserdörfl anbietet, soll es in Waakirchen nicht geben / Quelle: immoscout24.de

Der Bauantrag der HIWO Wohnbau GmbH wurde bereits mehrmals vom Waakirchner Gemeinderat abgelehnt. Für seine drei Mehrfamilienhäuser am Moosrainer Weg nebst Tiefgarage passte Bauwerber Sebastian Hiergeist sein Vorhaben sogar in der Höhe an und beschränkte sich auf die vorgeschriebene Wandhöhe von 6,50 Meter.

Nun ging es ihm um die Bewilligung seiner Quergiebel, die laut Bebauungsplan nicht vorgesehen sind. Waakirchens Bürgermeister Sepp Hartl teilte bei der letzten Gemeinderatssitzung mit, er habe bereits mit dem Landratsamt telefoniert. Da eine Abweichung vom Bebauungsplan nicht möglich sei, sondern nur eine erneute Änderung, wäre klar, dass der Gemeinderat dem Antrag nicht zustimmen werde.

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Für Waakirchens Vize-Bürgermeister Erwin Welzmiller (CSU) steht fest:

Wenn eine Änderung nicht möglich ist, dann bin ich trotzdem für eine Abweichung. Quergiebel gefallen mir besser.

So ein Bauvorhaben werde später nicht mehr möglich sein, begründete er seinen Einwand. Im Ortskern von Waakirchen seien Quergiebel doch auch möglich. Für ihn sehe das Ganze eher nach einer politischen Entscheidung aus. Dr. Robert Englmann (CSU) konnte an den Quergiebeln dagegen keinen „architektonischen Wildwuchs“ erkennen:

In Schaftlach entstehen schon längst Gebäude mit Quergiebeln. Wir sollten uns inhaltlich mit dem Bebauungsplan auseinandersetzen und überlegen, ob er noch Gültigkeit hat und die nötige Flexibilität aufbringen, um sachgerecht und vernünftig zu agieren.

Auch Rudi Reber (ABV) sieht in den Quergiebeln keine „Bausünde“: “Wir sind umgeben von Landkreisen, in denen es möglich ist. Nur bei uns geht es nicht. Die Firma HIWO hat sich an den Bebauungsplan gehalten. Im Grunde liegt es an 33,3 Grad statt an 28.”

Dem widersprach Monika Marstaller (FWG). Ihrer Meinung nach würde die Gemeinde einen Präzedenzfall schaffen, wenn man jetzt einer Änderung zustimmen würde: “Wir haben den Antrag vier- oder fünfmal behandelt und jedesmal abgelehnt. Dabei sollten wir bleiben.”

Mit 12:8 Stimmen wurde der Antrag der HIWO Wohnbau GmbH erneut abgelehnt.

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